Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3824.60.91.00.0: Sorbit, anderer, mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3824.60.91.00.0 steht für Sorbit, anderer, mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.700 % + 23.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3824.60.91.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3824.60.91.00.0
Drittlandszoll
7.700 % + 23.000 EUR DTN
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3824.60Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44
  4. 3824.60.91mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol
  5. 3824.60.91.00.0Sorbit, anderer, mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3824.60.91.00.0

HS-Code3824.606 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3824.60.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3824.60.91.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3824.60.91.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7.700 % + 23.000 EUR DTNMFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3824

Zu Unterpositionen 3824 60 11 bis 3824 60 99: Hierher gehören z. B. die so genannten nichtkristallisierenden („NC“) Sorbitsorten (D-Glucitol), die im Allgemeinen durch Hydrieren unter Druck aus Glucosesirupen hergestellt werden, die noch bestimmte Mengen Oligosaccharide enthalten. Ihr Gehalt an Sorbit (D-Glucitol), bezogen auf den Trockenstoff, liegt bei 60 bis 80 GHT, die übrigen Bestandteile bestehen im Wesentlichen aus anderen mehrwertigen Alkoholen und teilweise hydrierten Oligosacchariden. Die Neigung des Sorbits (D-Glucitol), in den kristallinen Zustand überzugehen, verringert sich durch die Nebenbestandteile stark (deshalb die Bezeichnung „nichtkristallisierender Sorbit (D-Glucitol)“). Erzeugnisse, die den Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 29 entsprechen, gehören zu den Unterpositionen 2905 44 11 bis 2905 44 99.

Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

Pos. 3824

Zu Unterpositionen 3824 60 11 und 3824 60 91: Zur Bestimmung des Gehalts an D-Mannitol ist ein Verfahren auf der Grundlage der HPLC anzuwenden (s. a. Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403). Zolltarifliche Einreihung der Erzeugnisse CELLUGEL, VISCOAT, PROVISC und DUOVISC – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 261. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 8. bis 9. Oktober 2024), Punkt 7.3, und NEH zu Position 3004) (entfallen) bis Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 4. und 22. Sitzung wie folgt entschieden: Zu Position 3824 gehören: 1) Katzenstreu, bestehend aus Teilchen von nicht raffiniertem natürlichem Ton, der gemahlen und gesiebt sowie vor dem Verpacken für den Einzelhandel mit einem Farbstoff und einem Desodorierungsmittel besprüht wurde. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.60.91.00.0?

Die Zolltarifnummer 3824.60.91.00.0 umfasst Sorbit, anderer, mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.60.91.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3824.60.91.00.0 beträgt 7.700 % + 23.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3824.60.91.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382460. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.60.91.00.0?

3824.60.91.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3824.60.91.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3824.60.91.00.0 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382460 Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44 > 38246091 mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.60.91.00.0?

Zu 3824.60.91.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.60.91.00.0?

Warennummer 3824.60.91.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.