Zolltarifnummer 3824.99.45.00.0: Kesselsteinmittel und dergleichen, andere, Kesselsteinmittel und dergleichen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3824.99.45.00.0 steht für Kesselsteinmittel und dergleichen, andere, Kesselsteinmittel und dergleichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3824.99.45.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3824.99.45.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 3824.99andere, andere
- 3824.99.45Kesselsteinmittel und dergleichen
- 3824.99.45.00.0Kesselsteinmittel und dergleichen, andere, Kesselsteinmittel und dergleichen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3824.99.45.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3824 99 45: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B, siebter Absatz, Ziffer 15 genannten Erzeugnisse sowie Mittel, die vorhandene Kalkablagerungen auflösen.
Zu Unterposition 3824 99: 1. Zubereitung, die außer zahlreichen anderen Nebenbestandteilen Natriumpyro- und -triphosphat, einen optischen Aufheller und einen anionisch grenzflächenaktiven Stoff enthält und zum Herstellen von zubereiteten Waschmitteln verwendet wird, z. B. durch Zusatz von Detergentien. 2. Kombinierter Emulgator und Stabilisator in Pulverform, hauptsächlich bestehend aus einer Mischung von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (der Triglyceridgehalt des Erzeugnisses stellt einen Rückstand aus dem Herstellungsverfahren dar), Natriumcarboxymethylcellulose, Guargum, Carrageenan, Natriumalginat und Johannisbrotkernmehl, dazu bestimmt, in geringen Mengen (weniger als 1 %) Eiscreme oder Softeis zum Verbessern der Textur und der Konsistenz zugefügt zu werden. 3. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.99.45.00.0?
Die Zolltarifnummer 3824.99.45.00.0 umfasst Kesselsteinmittel und dergleichen, andere, Kesselsteinmittel und dergleichen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.99.45.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3824.99.45.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3824.99.45.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.99.45.00.0?
3824.99.45.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3824.99.45.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3824.99.45.00.0 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382499 andere, andere > 38249945 Kesselsteinmittel und dergleichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.99.45.00.0?
Zu 3824.99.45.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.99.45.00.0?
Warennummer 3824.99.45.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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