Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3903.20.00: Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3903.20.00 steht für Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3903.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3903.20.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3903I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Styrols, in Primärformen
  3. 3903.20Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)
  4. 3903.20.00Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3903.20.00

HS-Code3903.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3903.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50311/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-10

Angaben des Antragstellers: Anwendungsfertiges Reinigungsgranulat auf Basis eines Acryl-Nitril-Copolymer (SAN) Es handelt sich um ein gebrauchsfertiges Reinigungsgranulat. Es kann eingesetzt werden zum Reinigen im Spritzguss, im Heißkanal, in der Extrusion und für Folienextrusionsanwendungen. Die Ware kann ebenfalls eingesetzt werden zum Reinigen von Schnecken, Zylindern, Heißkanälen und Düsen von Spritzgussmaschinen, die thermoplastischen Kunststoff verarbeiten. Das Granulat besteht aus überwiegend Styrol-Acrylnitril-Copolymer (SAN), Wollastanit (Calciumsilikat) und diversen Zusatzstoffen. Die Ware ist als Styrol-Acrylnitril-Copolymer (SAN) mit Additiven einzureihen. Befund: Styrol-Acrylnitril-Copolymer (SAN) in Primärformen, die Ware stellt sich nicht als grenzflächenaktive Zubereitung dar.

ESBTIESBTI2020SOL1123Erteilt von ESGültig bis 2024-02-16

Trozos irregulares y grumos de varias tonalidades de una única materia termoplástica de Copolímeros de estireno-acrilonitrilo (SAN). El producto se utiliza para la fabricación de envases de cosméticos, electrodomésticos y productos electrónicos. El producto se suministra a granel en sacos.

ESBTIESBTI2020SOL973Erteilt von ESGültig bis 2024-01-31

Pellets transparentes, brillantes o con tonalidad ligeramente amarilla de copolímeros de estireno-acrilonitrilo (SAN). Se utiliza para la fabricación de envases cosméticos, electrodomésticos y productos electrónicos El producto se suministra a granel en sacos.

ESBTIESBTI2020SOL974Erteilt von ESGültig bis 2024-01-31

Polvo blanco de Copolímeros de estireno-acrilonitrilo (SAN) en forma primaria. Se utiliza para la fabricación de envases cosméticos, electrodomésticos y productos electrónicos El producto se suministra a granel en sacos.

DEBTI38586/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-24

Angaben des Antragstellers: Reinigungsgranulat zur Reinigung von Zylindern, Schnecken und Extrudern in der Kunststoffverarbeitung Zur Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Informationen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um einen gefüllten Kunststoff in Primärform im Sinne der Position 3903. Eine Ware der Position 3402 liegt nicht vor.

DE10236/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-17

Angaben des Antragstellers: Copolymer aus Styrol und Acrylnitril in Form eines weißen Pulvers

DEHH/1720/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-09-10

Angaben des Antragstellers: Lusin Clean G 320, Zubereitung von Polystyrol mit Reinigungsadditiven; Schneckenreiniger für Spritzgußmaschinen. Untersuchungsergebnis eines Warenmusters: weißes Granulat (Maße: Länge ca. 3-3,5 mm, Durchmesser ca. 3 mm). Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Danach handelt es sich um ein mit Additiven versehenes Styrol-Acrylnitril-Copolymer.

DEHH/80/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-01-25

SAN-Mahlgut: Sortenreiner Kunststoff (Produktionsabfall) wird in einer Kunststoffmühle zerkleinert. Untersuchung einer Warenprobe: Grau-transparentes krümeliges Pulver mit farblosem Granulat. IR-Spektrum (beideTeilproben): Styrol-Acrylnitril-Copolymer. Beim Erwärmen schmilzt die Probe (thermoplastisch).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3903

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Polystyrol und Styrol-Copolymere. Die wichtigsten Styrol-Copolymere sind Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) und Styrol-Butadien-Copolymere. Die meisten Styrol-Butadien-Copolymere, welche bedeutende Anteile Butadien enthalten, erfüllen die in der Anmerkung 4 zum Kapitel 40 festgelegten Bedingungen und gehören somit als synthetischer Kautschuk zum Kapitel 40. Bezüglich der Einreihung der Polymere (einschließlich Copolymere), der chemisch modifizierten Polymere und der Polymergemische siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. Ungeschäumtes Polystyrol ist ein farbloses, transparentes thermoplastisches Material, das in der Elektro- und Rundfunkindustrie vielfältige Anwendung findet. Es wird auch bei gewissen Verpackungen verwendet, z. B. …

Pos. 3903

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 825/2011 der Kommission vom 12. August 2011 (ABL EU L 211/5) (RV L 825/11): Styrol-Butadien-Copolymers in Primärform. Dieses Copolymer wird durch die Mischung von Styrol-Butadien-Kautschuklatex (SBR) mit Harzlatex mit hohem Styrolgehalt hergestellt. Das Enderzeugnis ist eine Mischung von Styrol-Butadien-Copolymeren mit einem Styrolgehalt von 65 GHT oder mehr. Unterposition 3903 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, den Anmerkungen 1, 4 und 6 zu Kapitel 39, Anmerkung 4 Buchstaben a und c zu Kapitel 40, Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3903, 3903 90 und 3903 90 90. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3903.20.00?

Die Zolltarifnummer 3903.20.00 umfasst Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3903.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 3903.20.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3903.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3903.20.00?

3903.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3903.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

3903.20.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3903 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Styrols, in Primärformen > 390320 Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3903.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3903.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI50311/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3903.20.00?

KN-Code 3903.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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