Zolltarifnummer 3903.30: Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3903.30 steht für Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3903.30 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3903.30
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3903.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| ERGA OMNES | - | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 0316/26 | - |
| Türkei | - | Alle übrigen Unternehmen | Decision 0142/96 | - |
| Taiwan | 21,7 % | Other | Regulation 0316/26 | - |
| Südkorea (Republik Korea) | 7,5 % | Other | Regulation 0316/26 | - |
| Südkorea (Republik Korea) | Cond: A cert: D-008 (01):7.500 % ; A (01):7.500 % | LG Chem | Regulation 0316/26 | - |
| Südkorea (Republik Korea) | Cond: A cert: D-008 (01):5.200 % ; A (01):7.500 % | Lotte Chemical Corporation | Regulation 0316/26 | - |
| Taiwan | Cond: A cert: D-008 (01):10.900 % ; A (01):21.700 % | Chimei Corporation Grand Pacific Petrochemical Corporation | Regulation 0316/26 | - |
| Taiwan | Cond: A cert: D-008 (01):21.700 % ; A (01):21.700 % | Formosa Chemicals & Fibre Corporation | Regulation 0316/26 | - |
| Südkorea (Republik Korea) | Cond: A cert: D-008 (01):6.800 % ; A (01):7.500 % | KUMHO PETROCHEMICAL Co., Ltd. | Regulation 0316/26 | - |
| Südkorea (Republik Korea) | Cond: A cert: D-008 (01):6.800 % ; A (01):7.500 % | INEOS Styrolution Korea Ltd. | Regulation 0316/26 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Selbstvernetzende Emulsion / Terpolymer auf der Basis von Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymerisat Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Weiße, milchige Flüssigkeit bestehend aus einer wäßrigen Emulsion eines Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymers (ca. 40 GHT Trockenstoff). Es liegt kein Hinweis auf weitere Zusatzstoffe vor. Befund: Es liegt ein Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer in wässriger Dispersion der Unterposition 3903 3000 vor.
Angaben des Antragstellers: Selbstvernetzende Emulsion / Terpolymer auf der Basis von Styrol-Butadien-Acrylnitril-Copolymerisat Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Gelbliche, milchige Dispersion eines Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymers (ca. 40 GHT Trockenstoff). Es liegt kein Hinweis auf weitere Zusatzstoffe vor. Befund: Es liegt ein Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer in wässriger Dispersion der Unterposition 3903 30 vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Polystyrol und Styrol-Copolymere. Die wichtigsten Styrol-Copolymere sind Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) und Styrol-Butadien-Copolymere. Die meisten Styrol-Butadien-Copolymere, welche bedeutende Anteile Butadien enthalten, erfüllen die in der Anmerkung 4 zum Kapitel 40 festgelegten Bedingungen und gehören somit als synthetischer Kautschuk zum Kapitel 40. Bezüglich der Einreihung der Polymere (einschließlich Copolymere), der chemisch modifizierten Polymere und der Polymergemische siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel. Ungeschäumtes Polystyrol ist ein farbloses, transparentes thermoplastisches Material, das in der Elektro- und Rundfunkindustrie vielfältige Anwendung findet. Es wird auch bei gewissen Verpackungen verwendet, z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 825/2011 der Kommission vom 12. August 2011 (ABL EU L 211/5) (RV L 825/11): Styrol-Butadien-Copolymers in Primärform. Dieses Copolymer wird durch die Mischung von Styrol-Butadien-Kautschuklatex (SBR) mit Harzlatex mit hohem Styrolgehalt hergestellt. Das Enderzeugnis ist eine Mischung von Styrol-Butadien-Copolymeren mit einem Styrolgehalt von 65 GHT oder mehr. Unterposition 3903 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, den Anmerkungen 1, 4 und 6 zu Kapitel 39, Anmerkung 4 Buchstaben a und c zu Kapitel 40, Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3903, 3903 90 und 3903 90 90. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3903.30?
Die Zolltarifnummer 3903.30 umfasst Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3903.30?
Der Drittlandszollsatz für 3903.30 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3903.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3903.30?
3903.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3903.30 im Zolltarif eingeordnet?
3903.30 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3903 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Styrols, in Primärformen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3903.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3903.30 erfasst, zum Beispiel DE20481/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Gilt für 3903.30 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 3903.30 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung ERGA OMNES, Türkei, Taiwan, Südkorea (Republik Korea). Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3903.30?
HS-Unterposition 3903.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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