Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3904.21.00: Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, anderes…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3904.21.00 steht für Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, anderes Poly(vinylchlorid), nicht weich gemacht. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3904.21.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3904.21.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3904I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
  3. 3904.21nicht weich gemacht
  4. 3904.21.00Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, anderes Poly(vinylchlorid), nicht weich gemacht

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3904.21.00

HS-Code3904.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3904.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE2894/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-09

Angaben des Antragstellers: Mahlgut aus PVC-Profilabschnitten (Rücklaufmaterial). Nicht mehr verwendbare PVC-Profile werden gemahlen / gekrümelt und können somit wieder einem späteren neuen Produktionsprozess beigemischt werden. Das Polyvinylchlorid enthält keine Weichmacher. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes, nicht weich gemachtes Poly(vinylchlorid) in Primärform der Unterposition (KN) 3904 2100.

DE7258/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-13

Angaben des Antragstellers: Mahlgut aus PVC-Profilabschnitten (Rücklaufmaterial). Nicht mehr verwendbare PVC-Profile werden gemahlen / gekrümelt und können somit wieder einem späteren neuen Produktionsprozess beigemischt werden. Das Polyvinylchlorid enthält keine Weichmacher. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen: anderes Poly(vinylchlorid): nicht weich gemacht

DEHH/1096/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-07-08

Angaben: PVC-Dryblend zum Herstellen von Fensterprofilen. Feststellungen: feines, weißes bis leicht cremefarbenes Pulver. IR-Spektrum: wie Polyvinylchlorid mit einer kleinen Carbonylbande. Aschegehalt (800 °C, 3 h): 10,7 %. Nach dem Untersuchungsergebnis handelt es sich um ein Polyvinylchlorid in Primärform, welches mit anderen Stoffen (Füllstoffe und Additive) gemischt ist. Das Polyvinylchlorid ist nicht weichgemacht.

DEHH/1097/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-07-08

Angaben: PVC-Dryblend zum Herstellen von Fensterprofilen. Feststellungen: feines, weißes bis leicht graues Pulver. IR-Spektrum: wie Polyvinylchlorid mit einer kleinen Carbonylbande. Aschegehalt (800 °C, 3 h): 9,4 %. Nach dem Untersuchungsergebnis handelt es sich um ein Polyvinylchlorid in Primärform, welches mit anderen Stoffen (Füllstoffe und Additive) gemischt ist. Das Polyvinylchlorid ist nicht weichgemacht.

DEHH/1871/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-19

Angaben des Antragstellers: PVC-Dryblend, Mischung zur Herstellung weißer Fensterprofile aus Hart-PVC. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis eines Warenmusters: weißes Pulver; IR-Spektrum: Banden von PVC und einem Ester. Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Kunststoff auf der Basis von Polyvinylchlorid, mit anderen Stoffen und mit weiteren Polymeren gemischt. Nach den Angaben beträgt der Polyvinylchloridanteil 95 GHT oder mehr.

DEHH/1284/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-11

PVC Dryblend zur Herstellung von Kunststofffensterprofilen Angabe des Antragstellers: Polyvinylchlorid ohne Weichmacher, mit Füllstoff und anderen Stoffen, zur Zusammensetzung des Kunststoffs wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: weißes Pulver Asche (800 Grad): 7,2 GHT, IR-Spektrum: Polyvinylchlorid mit Füllstoffen.

DEHH/1286/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-11

PVC Dryblend zur Herstellung von Kunststofffensterprofilen Angabe des Antragstellers: Polyvinylchlorid ohne Weichmacher, mit Füllstoff und anderen Stoffen, zur Zusammensetzung des Kunststoffs wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: weißes Pulver Asche (800 Grad): 8,4 GHT IR-Spektrum: Polyvinylchlorid mit Füllstoffen.

PLPL-WIT-2004-00015Erteilt von PLGültig bis 2010-06-14

Granulat PCW powstały w wyniku zmielenia niepełnowartościowych profili wykonanych z nieuplastycznionego polichlorku winylu, przeznaczony do ponownego wykorzystania w procesie produkcji okiennych i drzwiowych profili z PCW.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3904

Zu Unterpositionen 3904 2100 und 3904 2200: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3901 1010 und 3901 1090, erster Absatz, gelten sinngemäß.

Pos. 3904

Zu Position 3904 gehören: 1) Ein zubereitetes Schmiermittel, das einen hohen Lösemittelgehalt aufweist: 20 % Polytetrafluorethylen (PTFE) in Trichlortrifluorethan. Die Zubereitung wird als Schmier- und Trennmittel verwendet. 2) Ein zubereitetes Schmiermittel, das einen hohen Lösemittelgehalt aufweist: 30 % einer Mischung aus zwei chemisch modifizierten Polytetrafluorethylen (PTFE) in Isopropanol. Die Zubereitung wird als Schmier- und Trennmittel verwendet.

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3904.21.00?

Die Zolltarifnummer 3904.21.00 umfasst Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, anderes Poly(vinylchlorid), nicht weich gemacht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3904.21.00?

Der Drittlandszollsatz für 3904.21.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3904.21.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3904.21.00?

3904.21.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3904.21.00 im Zolltarif eingeordnet?

3904.21.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3904 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen > 390421 nicht weich gemacht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3904.21.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3904.21.00 erfasst, zum Beispiel DE2894/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3904.21.00?

KN-Code 3904.21.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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