Zolltarifnummer 3904.40.00: Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, andere Copolymere des…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3904.40.00 steht für Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, andere Copolymere des Vinylchlorids. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3904.40.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3904.40.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3904.40.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: PVC-Dryblend. Zur genauen Zusammensetzung liegen vertaruliche Angaben vor. Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Weißes, mehlfeines Pulver. Befund: Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen: andere Copolymere des Vinylchlorids
Angaben des Antragstellers: PVC-Dryblend für Hartschaumplatten Kömatex; Gemisch von Rohstoffen für Schaumplatten auf Basis Hart-PVC. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis eines Warenmusters: weißes Pulver; IR-Spektrum: Banden von PVC und Polymethylmethacrylat. Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Kunststoff auf der Basis von Polyvinylchlorid, mit anderen Stoffen und mit einem weiteren Polymer gemischt. Nach den Angaben beträgt der Polyvinylchloridanteil weniger als 95 GHT.
Angaben des Antragstellers: PVC-Dryblend für hart Integral-Schaumplatten Kömacel; Gemisch von Rohstoffen für Schaumplatten auf Basis Hart-PVC. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis eines Warenmusters: weißes Pulver; IR-Spektrum: Banden von PVC und Polymethylmethacrylat. Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Kunststoff auf der Basis von Polyvinylchlorid, mit anderen Stoffen und mit einem weiteren Polymer gemischt. Nach den Angaben beträgt der Polyvinylchloridanteil weniger als 95 GHT.
Angaben des Antragstellers: PVC-Dryblend für Hartschaumplatten Kömadur; Gemisch von Rohstoffen für Schaumplatten auf Basis Hart-PVC. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis eines Warenmusters: weißes Pulver; IR-Spektrum: Banden von PVC und einem Ester. Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Kunststoff auf der Basis von Polyvinylchlorid, mit anderen Stoffen gemischt. Lt. Angaben gemischt mit einem weiteren Polymer, wobei der Polyvinylchloridanteil weniger als 95 GHT beträgt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3904 4000: Hierher gehören z. B. Vinylchlorid-Ethylen-Copolymere, in denen Vinylchlorid das vorherrschende Comonomer ist.
Zu Position 3904 gehören: 1) Ein zubereitetes Schmiermittel, das einen hohen Lösemittelgehalt aufweist: 20 % Polytetrafluorethylen (PTFE) in Trichlortrifluorethan. Die Zubereitung wird als Schmier- und Trennmittel verwendet. 2) Ein zubereitetes Schmiermittel, das einen hohen Lösemittelgehalt aufweist: 30 % einer Mischung aus zwei chemisch modifizierten Polytetrafluorethylen (PTFE) in Isopropanol. Die Zubereitung wird als Schmier- und Trennmittel verwendet.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3904.40.00?
Die Zolltarifnummer 3904.40.00 umfasst Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, andere Copolymere des Vinylchlorids. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3904.40.00?
Der Drittlandszollsatz für 3904.40.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3904.40.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390440. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3904.40.00?
3904.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3904.40.00 im Zolltarif eingeordnet?
3904.40.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3904 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen > 390440 andere Copolymere des Vinylchlorids. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3904.40.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3904.40.00 erfasst, zum Beispiel DE21157/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3904.40.00?
KN-Code 3904.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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