Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0: Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 steht für Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3904.69.80.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3904.69.80.99.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3904I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
  3. 3904.69fluorierte Polymere, andere
  4. 3904.69.80andere
  5. 3904.69.80.99andere
  6. 3904.69.80.99.0Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0

HS-Code3904.696 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3904.69.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3904.69.80.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3904.69.80.99.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0C005Specially prepared compounds or powders for the manufacture of gaseous diffusion barriers, resistant to corrosion by UF 6 (e.g. nickel or alloys containing 60 % by weight or more nickel, aluminium oxide and fully fluorinated hydrocarbon polymers), having a purity of 99,9 % by weight or more and a particle size less than 10 μm measured by ASTM B330 standard and a high degree of particle size uniformity.
  • 1C006Fluids and lubricating materials, as follows:
  • 1C006Fluids and lubricating materials, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI501/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Angaben des Antragstellers: Zubereitung bzw. Polymermischung in Form eines weißen Pulvers, bestehend aus Polytetrafluorethylen und Polystyrol. In der Mischung überwiegt der Anteil an Polytetrafluorethylen gegenüber dem Polystyrol. Der Anteil an Polytetrafluorethylen liegt unter 95 GHT. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen, fluorierte Polymere, andere, andere, andere, andere

DEBTI498/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-23

Angaben des Antragstellers: Zubereitung bzw. Polymermischung in Form eines Pulvers oder Granulats CAS 9002-84-0 Polytetrafluorethylen 45-55% CAS 9003-54-7 Styrol-Acrylnitril-Copolymer (SAN) 45-55% Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. In der Mischung überwiegt der Anteil an Tetrafluorethylen gegenüber dem Styrol oder dem Acrylnitril. Der Gehalt an Tetrafluorethylen liegt unter 95 GHT. Befund: Anderes fluoriertes Polymer in Primärform.

DEBTI6033/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-04

Angaben des Antragstellers: Poly(vinylidenfluorid) (CAS 24937-79-9) in Primärform. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch eine Abbildung veranschaulicht und stellt sich als weißes Granulat dar. Befund: Anderes fluoriertes Polymer.

DEBTI55154/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Angaben des Antragstellers: Polyvinylidenfluorid in Pulverform zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen, für den Einsatz in Kraftfahrzeugen Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Andere fluorierte Polymere, in Primärformen

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3904

Zu Unterposition 3904 69 80: Hierher gehören z. B. Poly(chlortrifluorethylen) und Poly(vinylidenfluorid).

Pos. 3904

Zu Position 3904 gehören: 1) Ein zubereitetes Schmiermittel, das einen hohen Lösemittelgehalt aufweist: 20 % Polytetrafluorethylen (PTFE) in Trichlortrifluorethan. Die Zubereitung wird als Schmier- und Trennmittel verwendet. 2) Ein zubereitetes Schmiermittel, das einen hohen Lösemittelgehalt aufweist: 30 % einer Mischung aus zwei chemisch modifizierten Polytetrafluorethylen (PTFE) in Isopropanol. Die Zubereitung wird als Schmier- und Trennmittel verwendet.

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0?

Die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 umfasst Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3904.69.80.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 3904.69.80.99.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3904.69.80.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390469. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0?

3904.69.80.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3904.69.80.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

3904.69.80.99.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3904 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen > 390469 fluorierte Polymere, andere > 39046980 andere > 3904698099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3904.69.80.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3904.69.80.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI501/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3904.69.80.99.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3904.69.80.99.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0C005, 1C006, 1C006. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0?

Warennummer 3904.69.80.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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