Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3905.21.00: Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3905.21.00 steht für Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3905.21.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3905.21.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3905I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
  3. 3905.21in wässriger Dispersion
  4. 3905.21.00Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3905.21.00

HS-Code3905.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3905.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI53031/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Angaben des Antragstellers: Eine zur Verwendung als Klebstoff entwickelte Zubereitung für die Zigarettenhülsenverklebung auf Basis von synthetischen Polymeren und kleinvolumigen Additiven; liegt in Form einer weißen Flüssigkeit in 22 kg Kanistern vor; es liegen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung vor. Befund: Polymere des Vinylacetats, in Primärformen, Vinylacetat-Copolymere, in wässriger Dispersion

DEBTI52982/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Angaben des Antragstellers: Eine zur Verwendung als Klebstoff entwickelte Zubereitung für die Zigarettenfilterverklebung auf Basis von synthetischen Polymeren und kleinvolumigen Additiven; liegt in Form einer milchig transparenten Flüssigkeit in 32 kg Gebinden vor; es liegen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung vor. Befund: Polymere des Vinylacetats, in Primärformen, Vinylacetat-Copolymere, in wässriger Dispersion

DEBTI52856/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Angaben des Antragstellers: Eine zur Verwendung als Klebstoff entwickelte Zubereitung für die Etikettierung von Glas- und Plastikflaschen auf Basis von synthetischen Polymeren und kleinvolumigen Additiven; liegt in Form einer gelblichen Flüssigkeit in 28 kg Gebinden vor; es liegen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung vor. Befund: Polymere des Vinylacetats, in Primärformen, Vinylacetat-Copolymere, in wässriger Dispersion

DEBTI52866/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Angaben des Antragstellers: Eine zur Verwendung als Klebstoff entwickelte Zubereitung für die Zigarettenfilterverklebung auf Basis von synthetischen Polymeren und kleinvolumigen Additiven; liegt in Form einer milchig transparenten Flüssigkeit in 22 kg Kanistern vor; es liegen vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung vor. Befund: Polymere des Vinylacetats, in Primärformen, Vinylacetat-Copolymere, in wässriger Dispersion

DEBTI26837/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-20

Angaben des Antragstellers: Klebstoff auf Basis einer Dispersion Die Dispersion wird in Eimern zu 32 kg vertrieben und als Klebstoff verkauft. Die Dispersion ist nicht weiter zubereitet. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine Dose mit einer weißen, viskosen Dispersion vorgelegt. Im Copolymer aus Vinylacetat und Ethylen überwiegt das Vinylacetat. Es finden sich keine Anhaltspunkte für Zusätze oder ein Zubereitung, die eine Einreihung als Kunststoff in Primärform widerspricht. Befund: Es handelt sich um ein Vinylacetat-Copolymer in Primärform.

PLBTIWIT-2021-001077Erteilt von PLGültig bis 2024-09-23

Produkt w postaci dyspersji wodnej barwy białej do beżowej będący wodnym kopolimerem octanu winylu z maleinianem dibutylu z niewielkim udziałem składników dodatkowych (m.in. plastyfikatorem), przeznaczony do produkcji klejów i spoiw. Towar w opakowaniach: 20 kg i 1000 kg.

PLBTIWIT-2021-001073Erteilt von PLGültig bis 2024-09-22

Produkt w postaci dyspersji wodnej barwy białej do beżowej będący wodnym kopolimerem octanu winylu z etylenem stabilizowanym PVOH z niewielkim udziałem składników dodatkowych (m.in. plastyfikatorem), przeznaczony do produkcji klejów i spoiw. Towar w opakowaniach: 20 kg i 1000 kg.

DEBTI18608/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-02

Angaben des Antragstellers: Dispersion eines Vinylacetat-Ethylen-Copolymers in Wasser mit einem Feststoffgehalt von 55 GHT Die Dispersion wird in Eimern zu 32 kg vertrieben und als Klebstoff verkauft. Die Dispersion ist nicht weiter zubereitet. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine Dose mit einer weißen, viskosen Dispersion vorgelegt. Im Copolymer aus Vinylacetat und Ethylen überwiegt das Vinylacetat. Befund: Es handelt sich um ein Vinylacetat-Copolymer in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3905 2100.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3905

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, von denen das Poly(vinylacetat) bei weitem das wichtigste ist, sind wegen ihrer zu hohen Weichheit und Elastizität ungeeignet zum Herstellen von Gegenständen. Sie werden allgemein zum Zubereiten von Lacken, Farben, Klebstoffen, Appreturen und Imprägnierungsmitteln für Textilien usw. eingesetzt. Poly(vinylacetat)-Lösungen und -Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) werden beispielsweise als Klebstoff verwendet. Poly(vinylalkohol) wird normalerweise durch Hydrolyse von Poly(vinylacetat) hergestellt. Poly(vinylalkohol) gibt es in verschiedenen Qualitäten, die sich nach dem Gehalt an nicht hydrolysierten Acetatgruppen unterscheiden. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3905.21.00?

Die Zolltarifnummer 3905.21.00 umfasst Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in wässriger Dispersion. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3905.21.00?

Der Drittlandszollsatz für 3905.21.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3905.21.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390521. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3905.21.00?

3905.21.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3905.21.00 im Zolltarif eingeordnet?

3905.21.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3905 I. PRIMÄRFORMEN, Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen > 390521 in wässriger Dispersion. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3905.21.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3905.21.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI53031/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3905.21.00?

KN-Code 3905.21.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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