Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3907.29.99.50.0: Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3907.29.99.50.0 steht für Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen vorherrscht. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3907.29.99.50.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3907.29.99.50.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3907I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
  3. 3907.29andere Polyether, andere
  4. 3907.29.99andere, andere
  5. 3907.29.99.50Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen vorherrscht
  6. 3907.29.99.50.0Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen vorherrscht

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3907.29.99.50.0

HS-Code3907.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3907.29.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3907.29.99.5010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3907.29.99.50.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C008Non-fluorinated polymeric substances as follows:
  • 1C111Propellants and constituent chemicals for propellants, other than those specified in 1C011, as follows:
  • 1C450b1Toxic chemicals and toxic chemical precursors, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 0008Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3907

Zu Unterposition 3907 29: 1. Polyamid-Polyether-Polykondensat, ein Block-Copolymer, erhalten durch Polymerisation eines Polyamids mit endständigen Carboxylgruppen (mit einem Überschuss an Adipinsäure polymerisiertes Polyamid-6,6) und einem Polyether mit endständigen Hydroxylgruppen (Poly(oxyethylen)(Polyethylenglycol)), in denen das Gewicht der vom Ethylenoxid stammenden Monomereinheiten größer ist als das Gewicht der vom Hexamethylendiamin und der Adipinsäure stammenden Monomereinheiten zusammengenommen. Dieses Polymer hat folgende Struktur: Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 Mittelwerte: m = 2, n = 13, L = 5. 2. Polyetherpolyol-Copolymer, als klare farblose Flüssigkeit, bestehend aus Oxypropylen- und Oxyethylen-Monomereinheiten in einem Verhältnis von 3:1 und mit einem mittleren Molekulargewicht von etwa 2000. …

Pos. 3907

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Gesättigter Polyester, als Granulat oder wässrige Dispersion, von der in der Textilindustrie als Schlichtemittel verwendeten Art Unterposition 3907 99 901) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 6 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3907 und 3907 99 901) (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3809, Ausschlussbestimmung g). …

Pos. 3907

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Polydextrose – Polydextrose ist ein synthetisches, wasserlösliches Polymer, das durch Polykondensation von Glukose, Glucitol (Sorbit) und Zitronensäure hergestellt wird. Polydextrose wird in der Lebensmittelindustrie als Trägerstoff, Füllstoff oder Feuchthaltemittel Lebensmitteln zugesetzt (Zusatzstoff E 1200). Einreihung/Begründung: Polydextrose ist in die KN-Unterposition 3907 10 00 einzureihen, da die Polydextrose-Moleküle als Polyacetale anzusehen sind.

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3907.29.99.50.0?

Die Zolltarifnummer 3907.29.99.50.0 umfasst Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen vorherrscht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3907.29.99.50.0?

Der Drittlandszollsatz für 3907.29.99.50.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3907.29.99.50.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390729. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3907.29.99.50.0?

3907.29.99.50.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3907.29.99.50.0 im Zolltarif eingeordnet?

3907.29.99.50.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3907 I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen > 390729 andere Polyether, andere > 39072999 andere, andere > 3907299950 Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen vorherrscht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3907.29.99.50.0?

Zu 3907.29.99.50.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3907.29.99.50.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3907.29.99.50.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C008, 1C111, 1C450b1, 0008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3907.29.99.50.0?

Warennummer 3907.29.99.50.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.