Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3907.40.00: Polycarbonate

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3907.40.00 steht für Polycarbonate. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3907.40.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3907.40.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3907I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
  3. 3907.40Polycarbonate
  4. 3907.40.00Polycarbonate

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3907.40.00

HS-Code3907.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3907.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30167/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-28

Angaben des Antragstellers: Polycarbonat-Mahlgut (B-Ware) in Primärform Befund: Polycarbonate in Primärformen

DEBTI13876/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Angaben des Antragstellers: PC/ABS mit einem überwiegenden Anteil an Polycarbonat. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch ein Datenblatt sowie vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung beschrieben. Einer zusätzlichen Internetrecherche zufolge, handelt es sich bei der Ware um ein Granulat. Befund: Polycarbonat in Primärform.

DEBTI24073/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Angaben des Antragstellers: Granulat von Polycarbonat Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes, sprödes Granulat vorgelegt. Das Granulat ist mit Ruß versetzt. Befund: Polycarbonat im Primärform

DEBTI30905/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-22

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um sortenreines Polycarbonat-Mahlgut (B-Ware), das in verschiedenen Farben vertrieben wird (transparent, farbig, schwarz). Befund: Kunststoffe und Waren daraus: Primärformen: Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen: Polycarbonate.

ESBTIESBTI2021SOL531Erteilt von ESGültig bis 2024-08-03

Trozos irregulares de diferentes tamaños y tonalidades (blanquecino) de Policarbonato (PC). Los trozos son de una materia termoplástica de policarbonato reciclado y transformado en forma primaria durante un proceso de corte y lavado de planchas de policarbonato. El producto se utiliza en la industria del plástico. Se suministra a granel en sacos.

DEBTI8669/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-27

Nach Angaben des Antragstellers liegt ein sortenreines Mahlgut vor. Es wurden kleine, unregelmäßig geformte, farblose Bruchstücke aus Kunststoff vorgelegt. Die Ware ist als Polycarbonate in Primärform in die Unterposition (KN) 3907 4000 des Zolltarifs einzureihen.

DE11761/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-10

Angaben des Antragstellers: Polycarbonatgranulat mit einem Glasfaseranteil von ca. 20 % Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes, zylindrisches Granulat vorgelegt. Befund: Es liegt mit Glasfasern verstärktes Polycarbonat in Primärform der Unterposition (KN) 3907 4000 vor.

DE11787/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-10

Angaben des Antragstellers: Polycarbonatgranulat mit einem Glasfaseranteil von ca. 20 % Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, schwach transparentes, zylindrisches Granulat vorgelegt. Befund: Es liegt mit Glasfasern verstärktes Polycarbonat in Primärform der Unterposition (KN) 3907 4000 vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3907

Zu Unterposition 3907 40 00: Hierher gehören auch Copolymere aus Polycarbonat und Poly(ethylenterephthalat), sofern das Polycarbonat vorherrscht (siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen des Kapitels 39 des HS, Buchstabe B Ziffer 1 sechster Absatz).

Pos. 3907

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Gesättigter Polyester, als Granulat oder wässrige Dispersion, von der in der Textilindustrie als Schlichtemittel verwendeten Art Unterposition 3907 99 901) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 6 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3907 und 3907 99 901) (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3809, Ausschlussbestimmung g). …

Pos. 3907

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Polydextrose – Polydextrose ist ein synthetisches, wasserlösliches Polymer, das durch Polykondensation von Glukose, Glucitol (Sorbit) und Zitronensäure hergestellt wird. Polydextrose wird in der Lebensmittelindustrie als Trägerstoff, Füllstoff oder Feuchthaltemittel Lebensmitteln zugesetzt (Zusatzstoff E 1200). Einreihung/Begründung: Polydextrose ist in die KN-Unterposition 3907 10 00 einzureihen, da die Polydextrose-Moleküle als Polyacetale anzusehen sind.

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3907.40.00?

Die Zolltarifnummer 3907.40.00 umfasst Polycarbonate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3907.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 3907.40.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3907.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390740. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3907.40.00?

3907.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3907.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

3907.40.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3907 I. PRIMÄRFORMEN, Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen > 390740 Polycarbonate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3907.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3907.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30167/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3907.40.00?

KN-Code 3907.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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