Zolltarifnummer 3908.10.00.00: Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3908.10.00.00 steht für Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3908.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3908.10.00.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3908.10.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Stapelfasern, sog. Kunststoffgranulat, in Form von schwarzen Pellets, aus Strängen von weitgehend parallel gerichteten Glasfaserfilamenten, vollständig (bis auf die Schnittstellen) mit Kunststoff (PA6 oder PA66) beschichtet, nach der Beschichtung auf eine Länge von 11 mm geschnitten. Glasfaseranteil: 50-60 GHT. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Polyamide in Primärformen: Polyamid-6, -11, -12, -6 , 6, -6 , 9, -6 , 10 oder -6 , 12
Angaben des Antragstellers: Stingray Druckstopfen (Nylonfaden) Herstellung: durch Abschneiden eines Nylonfadens auf 3 mm Länge Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Grüne, granulatähnliche Abschnitte mit rundem Querschnitt und unregelmäßigen Schnittflächen (Länge: ca. 3 mm; Durchmesser: ca. 2 mm). Befund: Aufgrund der Proportionen stellt sich die Ware eine Kunststoffprimärform (Granulat) dar. Polyamid in Primärform wird von der Position 3908 erfasst.
MELANGE-MAITRE NOIR A BASE DE POLYAMIDE 6 ET NANOTUBES DE CARBONE. DE FORME PRIMAIRE (GRANULES).
Angaben des Antragstellers: Beschichtungspulver, u. a. für die Textilindustrie Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Feines, weißes Pulver Befund: Es liegt Polyamid im Sinne der Position 3908 vor. Entsprechend der durchgeführten Untersuchungen kommt eine Einreihung in die Codenummer 3908 9000 30 0 nicht in Betracht.
Angaben des Antragstellers: PA66 GF (Polyamid-6,6 Glasfaser) Die Ware entsteht beim Zermahlen in sog. Mühlen aus Teilen, die die Qualitätskontrolle nicht bestanden haben, Produktionsresten oder technologischen Elementen, die beim Einspritzverfahren entstehen, und wird hauptsächlich für die Herstellung von Verbundstoffen verwendet. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Unregelmäßiges, grünlich-weißes Granulat. Befund: Es liegt Polyamid-6,6 in Primärform mit Zusatz von Glasfasern im Sinne der Position 3908 vor.
Angaben des Antragstellers: Beschichtungspulver, u. a. für die Textilindustrie Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Feines, weißes Pulver Befund: Es liegt Polyamid im Sinne der Position 3908 vor. Entsprechend der für die Ware angegebenen CAS-Nummer kommt eine Einreihung in die Codenummer 3908 9000 30 0 nicht in Betracht.
Angaben des Antragstellers: Mahlgut aus Polyamid Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Kleine, graue, flache, unregelmäßige Bruchstücke (Dicke: ca. 3 mm). Befund: Es liegt Polyamid in Primärform im Sinne der Position 3908 vor.
Poliamid PA 12, v obliki brezbarvnega granulata - primarna oblika. Polimerizacija poteka s povezovanjem monomerov laurillaktama pri povišani temperaturi (reakcija preureditvene polimerizacije). Uporablja se za predelavo z brizganjem.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3908 1000: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3901 1010 und 3901 1090, erster Absatz, gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Polyamide und deren Copolymere. Lineare Polyamide sind unter der Bezeichnung Nylon bekannt. Polyamide werden durch Kondensationspolymerisation von zweibasischen organischen Säuren (z. B. Adipinsäure, Sebacinsäure) mit Diaminen oder durch Kondensationspolymerisation bestimmter Aminosäuren miteinander (z. B. 11-Aminoundecansäure) oder durch Umlagerungspolymerisation von Lactamen (z. B. Epsilon-Caprolactam) gebildet. Einige der wichtigsten Polyamide von der Art des Nylons sind Polyamid-6, Polyamid-11, Polyamid-12, Polyamid-6,6, Polyamid-6,9, Polyamid-6,10 und Polyamid-6,12. Als nicht lineare Polyamide sind die Kondensationspolymerisate von dimerisierten pflanzlichen Ölsäuren mit Aminen zu nennen. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3908.10.00.00?
Die Zolltarifnummer 3908.10.00.00 umfasst Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3908.10.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 3908.10.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3908.10.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3908.10.00.00?
3908.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3908.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
3908.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3908 I. PRIMÄRFORMEN, Polyamide in Primärformen > 390810 Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3908.10.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3908.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2450/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3908.10.00.00?
TARIC-Code 3908.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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