Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3908.90.00: Polyamide in Primärformen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3908.90.00 steht für Polyamide in Primärformen, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

3908.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3908.90.00
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3908I. PRIMÄRFORMEN, Polyamide in Primärformen
  3. 3908.90andere
  4. 3908.90.00Polyamide in Primärformen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3908.90.00

HS-Code3908.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3908.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI53734/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Angaben des Antragstellers: Polyamidharz zu 35 % glasfaserverstärkt und hitzestabilisiert Das Polyamidharz wurde für elektrische und elektronische Anwendungen entwickelt. Feststellungen an einer Abbildung und Datenblättern: Granulat in weißer und schwarzer Ausführung Befund: Es handelt sich um ein anderes Polyamid in Primärform.

ROBTI2022/003793Erteilt von ROGültig bis 2025-02-14

Produsul reprezinta blocuri neregulate din material plastic (poliamida), provenite din industria auto. Acestea sunt obtinute din piese neconforme, care sunt sortate, spalate, macinate cu ajutorul unor utilaje speciale. Au culoare neagra si reprezinta materie prima in industria auto.

DEBTI14666/21-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-26

Den Angaben zufolge handelt es sich um ein Polyamid in Form eines leicht gelblichen Feststoffs, das aus einer Dimersäure und Ethylendiamin besteht und mehr als fünf Monomereinheiten aufweist. Zum genauen chemischen Aufbau des Polyamids liegen detaillierte, vertrauliche Informationen vor. Der Produktinformation zufolge wird die Ware in Flexo- und Tiefdruckfarbenrezepturen verwendet. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Die Ware ist als anderes Polyamid in Primärform in die Unterposition (KN) 3908 9000 des Zolltarifs einzureihen.

DE15011/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-06

Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem Erzeugnis um einen mit Metall und Kohlefasern verstärkten thermoplastischen Hochleistungswerkstoff (Polyarylamid) in Granulatform, welcher in Spritzgußmaschinen verarbeitet wird. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein Polyamid in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3908 9000.

DE22674/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-25

Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers sowie den Informationen des beiliegenden Datenblattes handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um ein gleitmittelhaltiges Polyamid-6-Copolymer in Granulatform zur Coextrusion. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, leicht transparentes Granulat vorgelegt. Befund: Es liegt ein Polyamid-Copolymer in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3908 9000 vor.

DE12433/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-03

Angaben des Antragstellers: Polyamidpulver Verpackung: Fass Verwendung: Sicherungsbeschichtung auf Verbindungselemente (Schrauben, Bolzen, Muttern, u.ä.) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein feines, orangefarbenes Pulver vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Polyamid in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3908 9000.

DE12424/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-27

Angaben des Antragstellers: Polyamidpulver Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Verpackung: Fass Verwendung: Sicherungsbeschichtung auf Verbindungselementen (Schrauben, Bolzen, Muttern, u. ä.) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein feines, rotes Pulver vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes Polyamid in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3908 9000.

DE11774/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-27

Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat Gemäß einem beiliegenden Datenblatt handelt es sich um ein glasfaserverstärktes, teilaromatisches Polyamid. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes, zylindrisches Granulat vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein Polyamid in Primärform der Unterposition (KN) 3908 9000.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3908

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Polyamide und deren Copolymere. Lineare Polyamide sind unter der Bezeichnung Nylon bekannt. Polyamide werden durch Kondensationspolymerisation von zweibasischen organischen Säuren (z. B. Adipinsäure, Sebacinsäure) mit Diaminen oder durch Kondensationspolymerisation bestimmter Aminosäuren miteinander (z. B. 11-Aminoundecansäure) oder durch Umlagerungspolymerisation von Lactamen (z. B. Epsilon-Caprolactam) gebildet. Einige der wichtigsten Polyamide von der Art des Nylons sind Polyamid-6, Polyamid-11, Polyamid-12, Polyamid-6,6, Polyamid-6,9, Polyamid-6,10 und Polyamid-6,12. Als nicht lineare Polyamide sind die Kondensationspolymerisate von dimerisierten pflanzlichen Ölsäuren mit Aminen zu nennen. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3908.90.00?

Die Zolltarifnummer 3908.90.00 umfasst Polyamide in Primärformen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3908.90.00?

Für 3908.90.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 3908.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 390890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3908.90.00?

3908.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3908.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

3908.90.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3908 I. PRIMÄRFORMEN, Polyamide in Primärformen > 390890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3908.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3908.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI53734/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3908.90.00?

KN-Code 3908.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.