Zolltarifnummer 3911.10.00: Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3911.10.00 steht für Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3911.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3911.10.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3911I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
- 3911.10Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene
- 3911.10.00Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3911.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C008Non-fluorinated polymeric substances as follows:
- 1C008Non-fluorinated polymeric substances as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Modifierkonzentrat von vollhydrierten, aromatischen C5 und/oder C9 Kohlenwasserstoffharzen auf Basis von PE und PP zum Einsatz in Folien. Zusammensetzung: 60 % amorphes, niedermolekulares Kohlenwasserstoffharz, vollständig hydriert zu einer gesättigten cyclo-aliphatischen Struktur in 40 % Polypropylen Homopolymer. Aussehen: Transparentes bis weißlich-trübes Granulat. Verpackung: 25 kg Säcke, Oktabins oder Big-Bags auf Palette. Feststellungen an einem Warenmuster: Es handelt sich um ein farbloses, transparentes Granulat, welches sich als eine Mischung aus Polypropylen und überwiegend Kohlenwasserstoffharzen darstellt. Befund: Die Ware besteht überwiegend und charakterverleihend aus Kohlenwasserstoffharzen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3911 1000: Polyterpene im Sinne dieser Unterposition sind nur Polymere und Polymergemische, in denen ein oder mehrere Terpenmonomere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymeranteil beitragen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1260/89 der Kommission vom 8. Mai 1989 (ABl. EG Nr. L 126/12) (RV L 1260/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Lösung in einem flüchtigen organischen Lösemittel (ca. 25 GHT) eines Triazinderivats (ca. 75 GHT) aus der Umlagerungspolymerisation von Hexamethylendiisocyanat (HMDI), mit blockierten Isocyanatgruppen. Unterposition 3911 9019 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 e) zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 3911 und 3911 9019. Das gelöste Erzeugnis weist die Merkmale eines Polymeren auf und ist als Prepolymer anzusehen.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3911.10.00.10zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge
- 3911.10.00.81nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr als 10GHT, jedoch nicht mehr als 25GHT aromatischen Alkenen, die ein Kohlenwasserstoffharz mit - Jodzahl von mehr als 120 und - Gardner-Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder - Gardner-Farbzahl von mehr als 8 bei 50-Volumenprozent-Lösung in Toluol (nach ASTM D6166) ergibt
- 3911.10.00.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3911.10.00?
Die Zolltarifnummer 3911.10.00 umfasst Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3911.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 3911.10.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3911.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3911.10.00?
3911.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3911.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
3911.10.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3911 I. PRIMÄRFORMEN, Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391110 Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3911.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3911.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI19639/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3911.10.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3911.10.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C008, 1C008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3911.10.00?
KN-Code 3911.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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