Zolltarifnummer 3912.39.85: Celluloseether, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3912.39.85 steht für Celluloseether, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3912.39.85 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3912.39.85
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3912.39.85
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Es handelt sich um Hydroxypropylmethylcellulose (CAS-Nr. 9004-65-3) in Form eines weißlichen Pulvers. Das Erzeugnis wird im Pharmabereich eingesetzt und in Kartons bzw. Säcken zu je 25 kg abgefüllt. Befund: Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen, Celluloseether, andere, andere, andere
Angaben des Antragstellers: Hydroxypropylmethylcellulose (CAS 9004-65-3) in Form eines geruchslosen, körnigen, weißen Pulvers zur Herstellung von Rußpartikelfiltern Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Es handelt sich um Hydroxypropylmethylcellulose in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3912 3985.
Angaben des Antragstellers: Celluloseethergemische -Mischungen aus Methylhydroxyethylcellulose (MHEC) und weiteren Polymeren, sowie Stärkederivaten. Zur genauen Zusammensetzung liegen vertrauliche Rezepturen vor- In allen Mischungen überwiegt (>50%) der Anteil an Methylhydroxyethylcellulose (MHEC). Es wurden keine Warenmuster vorgelegt. Befund: Es liegen andere Celluloseether in Primärform im Sinne der Unterposition (KN) 3912 3985 vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3912 31 00 bis 3912 39 85: Siehe die Erläuterungen zu Position 3912 des HS, Buchstabe B zweiter Absatz Ziffer 4. Zu Unterposition 3912 39 85: Hierher gehören z. B. Methylcellulose, Ethylcellulose, Benzylcellulose und Hydroxyethylcellulose.
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3912.39.85.10Ethylcellulose, nicht weichgemacht
- 3912.39.85.20Ethylcellulose, in Form einer wässrigen Dispersion, Hexadecan-1-ol und Natriumdodecylsulfat enthaltend, mit einem Gehalt an Ethylcellulose von 27 (± 3) GHT
- 3912.39.85.30Cellulose, hydroxyethyliert und alkyliert, mit Alkylketten von 3 oder mehr Kohlenstoffatomen
- 3912.39.85.50Polyquaternium 10 (CAS RN 68610-92-4)
- 3912.39.85.60Hypromellose (INN) (CAS RN 9004-65-3) zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln oder Arzneimitteln
- 3912.39.85.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3912.39.85?
Die Zolltarifnummer 3912.39.85 umfasst Celluloseether, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3912.39.85?
Für 3912.39.85 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3912.39.85?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3912.39.85?
3912.39.85 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3912.39.85 im Zolltarif eingeordnet?
3912.39.85 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3912 I. PRIMÄRFORMEN, Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391239 Celluloseether, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3912.39.85?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3912.39.85 erfasst, zum Beispiel DEBTI37878/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3912.39.85?
KN-Code 3912.39.85 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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