Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3913.10.00.90: Alginsäure, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3913.10.00.90 steht für Alginsäure, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3913.10.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3913.10.00.90
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3913I. PRIMÄRFORMEN, Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
  3. 3913.10Alginsäure, ihre Salze und Ester
  4. 3913.10.00Alginsäure, ihre Salze und Ester
  5. 3913.10.00.90Alginsäure, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3913.10.00.90

HS-Code3913.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3913.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3913.10.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1179/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Angaben des Antragstellers: Nachfüllset für ein Formgebungsset Feststellungen an einem Waremuster: Verkaufskarton mit 4 Beuteln Calciumchlorid (jeweils 5 g) und 4 mit einem farbigen Gel gefüllte Dosierflaschen (Inhalt 100 ml). Die Flaschen sind mit einer wässrigen Lösung eines Na-Alginats gefüllt (Trockenstoff ca. 2,4 GHT). Mit der Lösung und dem Calciumchlorid können Figuren geformt werden. Befund: Salze der Alginsäure in Primärformen

NLBTI2023-0026Erteilt von NLGültig bis 2026-02-10

Een zogenoemde doe-het-zelf set met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - om met behulp van modelleerpasta en alginaat een afdruk van een babyhandje of een babyvoetje te maken met onder andere de volgende kenmerken: - een zakje met modelleerpasta; - een zakje alginaat, een natuurlijke hydrofiele polymeer met als hoofdbestandeel alginezuur; - een standaardje van gevernist hout met afmetingen van (L x B) 10 x 10 cm. De set is opgemaakt voor de verkoop in het klein en wordt tezamen met een gebruiksaanwijzing aangeboden in een doosje van karton.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3913

Zu Unterposition 3913 1000: Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffer 1. (entfallen) bis

Pos. 3913

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (ABl. EG Nr. L 116/44) (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 3. Agarose Unterposition 3913 90 20 1). Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3913, 3913 90 und 3913 90 20 1). Verordnung (EWG) Nr. 597/92 der Kommission vom 6. März 1992 (ABl. EG Nr. L 64/13) (RV L 597/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 2. Dextran-Eisen(III)-Komplex, mit einem Eisengehalt von 5 bis 20 GHT, in Pulverform, in Säcken von 50 kg. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3913.10.00.90?

Die Zolltarifnummer 3913.10.00.90 umfasst Alginsäure, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3913.10.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 3913.10.00.90 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3913.10.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3913.10.00.90?

3913.10.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3913.10.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

3913.10.00.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3913 I. PRIMÄRFORMEN, Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391310 Alginsäure, ihre Salze und Ester > 39131000 Alginsäure, ihre Salze und Ester. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3913.10.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3913.10.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI1179/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3913.10.00.90?

TARIC-Code 3913.10.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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