Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0: Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B.…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0 steht für Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3913.90.00.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3913.90.00.99.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3913I. PRIMÄRFORMEN, Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
  3. 3913.90andere
  4. 3913.90.00andere
  5. 3913.90.00.99andere
  6. 3913.90.00.99.0Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0

HS-Code3913.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3913.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3913.90.00.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3913.90.00.99.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI32496/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Angaben des Antragstellers: Material für Spritzgussanwendungen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes Granulat aus überwiegend gehärtetem Eiweißstoff auf Grundlage natürlicher Polymere vorgelegt. Zum Herstellungsprozess sowie der Materialzusammensetzung liegen vertrauliche Informationen vor. Befund: Anderes, natürliches Polymer, in Primärform.

DEBTI32478/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Angaben des Antragstellers: Basismaterial für die weitere Compoundierung. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein gelber, pulvrig-flockiger Feststoff aus überwiegend gehärtetem Eiweißstoff auf Grundlage natürlicher Polymere vorgelegt. Zum Herstellungsprozess sowie der Materialzusammensetzung liegen vertrauliche Informationen vor. Befund: Anderes, natürliches Polymer, in Primärform.

DEBTI8831/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-05

Angaben des Antragstellers: Xanthan-Gum - EINECS: 234-394-2 - CAS: 11138-66-2 Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein natürliches Polymer in Primärform im Sinne der Position 3913 vor.

DE11304/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-18

Angaben des Antragstellers: Chitosanpulver (CAS Nr. 9012-76-4) hergestellt aus Garnelenschalen in Aufmachung für den Großhandel. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt Chitosan (ein natürliches Polymer) in Primärform im Sinne der Position 3913 vor.

DE19497/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-13

Angaben des Antragstellers: wässrige kolloidale Dispersion eines Polysaccharidharzes Zur Zusammensetzung der Dispersion liegen vertrauliche Informationen vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine gelbliche, viskose Flüssigkeit vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes natürliches Polymer in Primärform der Codenummer 3913 9000 99 0.

DE14363/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-02

Angaben des Antragstellers: bernsteinfarbene, wässrige, kolloidale Dispersion eines speziell aufbereiteten filmbildeneden Polysaccharidharzes zur Herstellung von sterisch stabilisierten Wasser-in-Öl (Alkydharz)-Emulsionen Zur Zusammensetzung der Dispersion liegen vertrauliche Informationen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes natürliches Polymer in Primärform der Codenummer 3913 9000 99 0.

DE799/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-30

Angaben des Antragstellers: Suspensionsmittel der erdölfördernden Industrie (Verdichtungsmittel). Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster lag nicht vor. Befund: Es liegt ein anderes natürliches Polymer (Heteropolysaccharid gewonnen durch Fermentation) in Primärform im Sinne der Position 3913 vor.

DE5337/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-11

Angaben des Antragstellers: Xanthan Gum - Lebensmittelzusatzstoff E415 Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Feines, beigefarbenes Pulver. Befund: Es liegt ein natürliches Polymer in Primärform im Sinne der Position 3913 vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3913

Zu Unterposition 3913 9000: Siehe die Erläuterungen zu Position 3913 des HS, erster Absatz Ziffern 2, 3 und 4.

Pos. 3913

Zu Unterposition 3913 90: 1. Polysaccharid, in der Form von Gummi (Xanthan Gummi), hergestellt durch Fermentation von Glucose, Saccharose, Lactose oder Stärke durch das Xanthomonas campestris Bakterium. Nach einer Fermentationszeit wird das Polysaccharid aus einem Wachstumsmedium mit Isopropylalkohol ausgefällt, getrocknet, zu einem feinen Pulver gemahlen und zu einem flüssigen Medium hinzugefügt, um das Gummi zu bilden. Es wird verwendet als Lebensmittelzusatz oder Modifizierungsmittel der Fließeigenschaften, wie Verdickungsmittel oder Stabilisatoren für Lebensmittel. Anwendung der AV 1 und 6.

Pos. 3913

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1214/91 der Kommission vom 7. Mai 1991 (ABl. EG Nr. L 116/44) (RV L 1214/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 3. Agarose Unterposition 3913 90 20 1). Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3913, 3913 90 und 3913 90 20 1). Verordnung (EWG) Nr. 597/92 der Kommission vom 6. März 1992 (ABl. EG Nr. L 64/13) (RV L 597/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 2. Dextran-Eisen(III)-Komplex, mit einem Eisengehalt von 5 bis 20 GHT, in Pulverform, in Säcken von 50 kg. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0?

Die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0 umfasst Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3913.90.00.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 3913.90.00.99.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3913.90.00.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0?

3913.90.00.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3913.90.00.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

3913.90.00.99.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3913 I. PRIMÄRFORMEN, Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen > 391390 andere > 39139000 andere > 3913900099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3913.90.00.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3913.90.00.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI32496/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0?

Warennummer 3913.90.00.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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