Zolltarifnummer 3915.10.10.00.0: Abfälle, mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3915.10.10.00.0 steht für Abfälle, mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3915.10.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3915.10.10.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3915II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
- 3915.10von Polymeren des Ethylens
- 3915.10.10mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD)
- 3915.10.10.00.0Abfälle, mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3915.10.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um Kunstschnee zur Streudekoration (Material: Polyethylen). Die farblosen Folienschnipsel in unterschiedlichen Größen und in unregelmäßigen Formen bestehen aus verschiedenen Kunststoffen, jedoch im Wesentlichen aus Polyethylen mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Fotos veranschaulicht. Befund: Es handelt sich um Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen, von Polymeren des Ethylens mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Der Begriff „Kunststoff“ ist in Anmerkung 1 zu Kapitel 39 festgelegt. Hierher gehören auch: 1. Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen wärmehärtbaren, bereits ausgehärteten Kunststoffs, in Primärformen umgewandelt; 2. Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffgemischen (thermoplastische Stoffe, wärmehärtbare, bereits ausgehärtete Stoffe oder thermoplastische und wärmehärtbare Stoffe), in Primärformen umgewandelt. (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Waren dieser Position können entweder aus zerbrochenen oder gebrauchten Kunststoffwaren, die in diesem Zustand eindeutig für den ursprünglichen Verwendungszweck unbrauchbar sind, bestehen oder es sind Bearbeitungsabfälle (Späne, Schnitzel, Bruch usw.). Gewisse Abfälle können als Formmasse, Lackrohstoffe, Füllstoffe usw. wiederverwendet werden. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Abfälle, Schnitzel und Bruch, aus einem einzigen thermoplastischen Stoff, in Primärformen umgewandelt (Pos. 3901 bis 3914). Zu dieser Position gehören Abfälle, Schnitzel und Bruch aus einem einzigen duroplastischen Stoff oder aus Mischungen von zwei oder mehr thermoplastischen Stoffen, auch wenn sie in Primärformen umgewandelt worden sind. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3915.10.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 3915.10.10.00.0 umfasst Abfälle, mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3915.10.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3915.10.10.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3915.10.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3915.10.10.00.0?
3915.10.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3915.10.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3915.10.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3915 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen > 391510 von Polymeren des Ethylens > 39151010 mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3915.10.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3915.10.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2387/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3915.10.10.00.0?
Warennummer 3915.10.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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