Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3915.30.00: Abfälle, von Polymeren des Vinylchlorids

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3915.30.00 steht für Abfälle, von Polymeren des Vinylchlorids. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3915.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3915.30.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3915II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
  3. 3915.30von Polymeren des Vinylchlorids
  4. 3915.30.00Abfälle, von Polymeren des Vinylchlorids

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3915.30.00

HS-Code3915.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3915.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2021-05057Erteilt von FRGültig bis 2024-07-28

Copeaux de petite taille, de type déchets, de matière plastique (PVC), comportant à la surface et à l’intérieur une petite quantité de fibres textiles (polyamide).

GB123062027Erteilt von GBGültig bis 2019-08-04

WASTE PVC PLASTIC OBTAINED FROM DISUSED WINDOW FRAMES. THE WINDOW FRAMES ARE RECYCLED BY REMOVING THE NON PVC ITEMS AS MUCH AS POSSIBLE, BY PROCESSES SUCH AS SHREDDING, AIR DENSITY SEPARATION, GRANULATION, AND OPTICAL SORTING. HOWEVER THERE IS ALWAYS A SMALL PERCENTAGE OF OTHER RESIDUE IN THE FINAL PRODUCT, SUCH AS METAL, NYLON, POLYPROPYLENE AND WOOD. THIS FINAL PRODUCT IS IN POWDER FORM AND CAN BE USED TO MAKE LOW GRADE ITEMS SUCH AS PIPING.

NLRTD-2012-000213Erteilt von NLGültig bis 2018-01-12

Resten en afval van kunststof met onder meer de volgende kenmerken: - van polymeren van vinylchloride (PVC); - komt vrij bij het recyclen van kunststof raamkozijnen; - bestaat voor 90% uit PVC; - bestaat daarnaast uit rubber, hout, LDPE-folie en metaaldeeltjes. Het restproduct wordt gebruikt bij de productie van PVC-buizen.

DEHH/1873/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-19

Angaben des Antragstellers: Mahlgut aus PVC-Halbzeugen. Zusammensetzung entspricht die der fertigen Fensterprofile bzw. dem PVC-Dryblend, zu dem vertrauliche Angaben gemacht wurden. Untersuchungsergebnis eines Warenmusters: Granulat aus braunen unregelmäßigen kleinen Stücken. IR-Spektrum: im Wesentlichen wie PVC. Bei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den Angaben um einen Kunststoff auf der Basis von Polyvinylchlorid, mit anderen Stoffen und mit weiteren thermoplastischen Polymeren gemischt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3915

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Der Begriff „Kunststoff“ ist in Anmerkung 1 zu Kapitel 39 festgelegt. Hierher gehören auch: 1. Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen wärmehärtbaren, bereits ausgehärteten Kunststoffs, in Primärformen umgewandelt; 2. Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffgemischen (thermoplastische Stoffe, wärmehärtbare, bereits ausgehärtete Stoffe oder thermoplastische und wärmehärtbare Stoffe), in Primärformen umgewandelt. (entfallen) bis

Pos. 3915

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Waren dieser Position können entweder aus zerbrochenen oder gebrauchten Kunststoffwaren, die in diesem Zustand eindeutig für den ursprünglichen Verwendungszweck unbrauchbar sind, bestehen oder es sind Bearbeitungsabfälle (Späne, Schnitzel, Bruch usw.). Gewisse Abfälle können als Formmasse, Lackrohstoffe, Füllstoffe usw. wiederverwendet werden. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Abfälle, Schnitzel und Bruch, aus einem einzigen thermoplastischen Stoff, in Primärformen umgewandelt (Pos. 3901 bis 3914). Zu dieser Position gehören Abfälle, Schnitzel und Bruch aus einem einzigen duroplastischen Stoff oder aus Mischungen von zwei oder mehr thermoplastischen Stoffen, auch wenn sie in Primärformen umgewandelt worden sind. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3915.30.00?

Die Zolltarifnummer 3915.30.00 umfasst Abfälle, von Polymeren des Vinylchlorids. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3915.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 3915.30.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3915.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3915.30.00?

3915.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3915.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

3915.30.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3915 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen > 391530 von Polymeren des Vinylchlorids. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3915.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3915.30.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-05057. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3915.30.00?

KN-Code 3915.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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