Zolltarifnummer 3918.90: Bodenbeläge aus Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3918.90 steht für Bodenbeläge aus Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3918.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3918.90
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3918II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel
- 3918.90Bodenbeläge aus Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3918.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
LAME DE TERRASSE, COMPOSITE, DE FIBRES ET PARTICULES DE BOIS (60%) ET DE POLYETHYLENE (40%). SE PRESENTANT SOUS FORME DE DALLE DE DIMENSION 20 X 14 X 2 cm, AVEC DES RAINURES FINES SUR LE DESSUS ET SUR LA TRANCHE PERMETTANT DE LES EMBOITER LES UNES DANS LES AUTRES. CE PRODUIT EST UN REVETEMENT DE SOL.
Izdelek je plošča za talno oblogo iz lesnega kompozita v obliki votle plošče z dimenzijami dolžine do 2500 mm, širine 143 mm, debeline 30 mm. Sestavljena je iz 55 % lesnih vlaken, 40 % polietilena in 5 % dodatkov, UV stabilizatorjev, pigmentov. Plošča je vzdolžno strukturirana in ima utore, ki potekajo ob strani po vsej dolžini. Plastika daje izdelku bistven značaj. Uporaba: zunanje talne obloge, zunanji stenski paneli, ograje, vrtne plošče, nadstreški, cvetlična korita.
Angaben des Antragstellers: Mehrlagiger Bodenbelag aus Kunststoffen in verschiedenen Farben, Dicken und Abmessungen Untersuchungsergebnisse an Warenmustern: Grauer Abschnitt einer Kunststoffplatte mit noppiger Oberfläche. Die Platte ist mehrlagig, die Unterseite wird von einer steifen, gelben Platte gebildet. Befund: Es liegen Bodenbeläge aus Kunststoff im Sinne der Position 3918 vor.
Angaben des Antragstellers: Mehrlagiger Bodenbelag aus Kunststoffen in verschiedenen Farben, Dicken und Abmessungen Untersuchungsergebnisse an Warenmustern: Grauer Abschnitt einer Kunststoffplatte mit fein genoppter Oberfläche. Die Platte ist mehrlagig, die Unterseite wird von einer steifen, gelben Platte gebildet. Befund: Es liegen Bodenbeläge aus Kunststoff im Sinne der Position 3918 vor.
Angaben des Antragstellers: Mehrlagiger Bodenbelag aus Kunststoffen in verschiedenen Farben, Dicken und Abmessungen Untersuchungsergebnisse an Warenmustern: Grauer Abschnitt einer Kunststoffplatte mit noppiger Oberfläche. Die Platte ist mehrlagig, die Unterseite wird von einer gelben Folie gebildet. Befund: Es liegen Bodenbeläge aus Kunststoff im Sinne der Position 3918 vor.
Padlóburkoló
Angaben des Antragstellers: WPC - Terrassendielen bestehend aus 52 % Holzfasern und 48 % Polymerkunststoff (Polyethylen) - ein Wood-Plastic-Composite Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Abschnitt einer massiven, beidseitig mit einer Nut versehenen Bodendiele (Breite: ca. 13,7 cm; Höhe: ca. 2,4 cm). Die Außenseiten weisen eine Holzstrukturoptik auf (vgl. Abbildung). Befund: Es liegen Bodenbeläge aus gefülltem Kunststoff im Sinne der Unterposition (HS) 3918 90 vor.
Angaben des Antragstellers: Einlagiger Bodenbelag aus Kunststoff in verschiedenen Farben und mit verschiedenen Oberflächenmustern Feststellungen an einem Warenmuster: Es liegt eine schwarze, einlagige, einseitig genoppte Kunststoffmatte vor. Die Dicke beträgt ca. 1,52 mm. Befund: Es liegt ein Bodenbelag im Sinne der Position (HS) 3918 vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch nicht perforierte Kunststoffbeläge, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten, wie sie z. B. für Tennisplätze oder Terrassen verwendet werden.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der erste Teil dieser Position umfasst die Kunststoffwaren von der Art, wie sie üblicherweise als Bodenbeläge, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten verwendet werden. Es ist zu beachten, dass selbstklebende Bodenbeläge bei dieser Position verbleiben. Der zweite Teil dieser Position, dessen Umfang durch die Anmerkung 9 zu diesem Kapitel festgelegt ist, umfasst Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen einschließlich jener auf einer Unterlage aus Spinnstoffen. Nicht zu dieser Position gehören Tapeten oder ähnliche Wandverkleidungen aus kunststoffbeschichtetem Papier (Pos. 4814). Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 276/2013 DER KOMMISSION vom 19. März 2013 (ABl. EU Nr. L 84/9) (RV L 276/13): Terrassendiele aus Holzverbundstoff, mit Abmessungen von etwa 0,15 × 0,02 × 3,7 m und bestehend aus Abfallholzfasern (60 %), recycelten Kunststoffen (HDPE) (30 %), Nichtkunststoff-Additiven, Füllstoffen, UV-Stabilisatoren und Pigmenten (10 %). Die Diele wird durch Extrusion hergestellt. Sie hat ein rechteckiges Profil und eine Dichte von 1,20 g/cm3. Die Oberseite ist körnig und texturiert, die Unterseite geriffelt. Die Diele hat Rillen, die seitlich über ihre gesamte Länge verlaufen. Die Ware hat die Merkmale eines starren unflexiblen Kunststofferzeugnisses, wobei Holzabfälle das Füllmaterial bilden. Es handelt sich um einen Holzersatz, der beispielsweise für den Bau von Terrassen, Wegen usw. verwendet wird. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 180. Sitzung entschieden, dass so genannte Schaumstoffmatten, die nachfolgendes Aussehen haben können, in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „anderes Puzzle“ in die Unterposition 9503 0069 einzureihen sind: Warenbeschreibung Bei der Ware handelt es sich um eine so genannte Puzzlematte aus Ethylenvinylacetat (EVA), in Packungen mit 10 oder 16 Teilen, mit herausnehmbaren Zahlen. Die Puzzleteile besitzen eine quadratische Form mit einer Seitenlänge von ca. 30 cm und einer Dicke von ca. 1cm. Das Herausnehmen und Wiedereinfügen der Zahlen dient der spielerischen Unterhaltung von Kleinkindern und der Förderung und Entwicklung ihrer geistigen und manuellen Fertigkeiten. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3918.90?
Die Zolltarifnummer 3918.90 umfasst Bodenbeläge aus Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3918.90?
Der Drittlandszollsatz für 3918.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3918.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3918.90?
3918.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3918.90 im Zolltarif eingeordnet?
3918.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3918 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3918.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3918.90 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2015-006127. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3918.90?
HS-Unterposition 3918.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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