Zolltarifnummer 3919.10.80: Tafeln, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3919.10.80 steht für Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3919.10.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3919.10.80
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3919II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
- 3919.10in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger
- 3919.10.80Tafeln, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3919.10.80
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nastro biadesivo con supporto in tela di cotone e adesivo trasparente a base di copolimero Stirene-Isoprene. Il colore del prodotto è avana. Spessore 320 µm; spessore del liner pari a 80 µm; resistenza alla temperatura compresa tra -10 °C e +50 °C. Il prodotto viene presentato in dogana in scatole contenenti rotoli di larghezza non superiore a 20 cm, separati da appositi divisori che ne impediscono l’adesione reciproca.
Nastro biadesivo con supporto in tessuto non tessuto di cellulosa e adesivo trasparente a base di polimero Stirene - Isoprene. Il colore del prodotto è avana. Spessore medio 110 µm; spessore del liner pari a 70 µm; resistenza alla temperatura compresa tra -10 °C e +50 °C. Il prodotto viene presentato in dogana in scatole contenenti rotoli di larghezza non superiore a 20 cm, separati da appositi divisori che ne impediscono l’adesione reciproca. Il prodotto è indicato per pre-fissaggi in pelletteria e cartotecnica; indicato per adesivizzazione di schiume, carte e plastica.
Samoljepive tiskane etikete izrađene od plastičnih masa (polietilena ili polipropilena). Etikete su otisnute na bijeloj, transparentnoj metaliziranoj podlozi u 1-8 boja. Isporučuju se u svitcima širine ne veće od 20 cm. Koriste se za označavanje proizvoda u prehrambenoj, kozmetičkoj industriji i sl.
Angaben des Antragstellers: 6 Stück Glitzerbandrollen; 15 mm x 3 m Klebebänder in 6 verschiedenen Farben (Material: PP, Acrylatkleber). Die Glitzerbandrollen sind mit anderen Materialien in einer Kreativ-Box GLITTER verpackt. Diese Materialien können zusammen oder auch einzeln bei anderen Bastelarbeiten verwendet werden. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Es lag eine Abbildung der Bestandteile der Verkaufseinheit (Kreativ-Box GLITTER) vor, auf der die Rollen erkennbar sind. Befund: Anderes selbstklebendes Kunststoffband, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger.
Angaben des Antragstellers: Tubeless Felgenband für Fahrräder aus Polyimid. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein einseitig selbstklebendes, bedrucktes Kunststoffband, aufgerollt auf einer Kunststoffhülse (Rollenbreite ca. 25 mm) und in Aufmachung für den Einzelverkauf vorgelegt. Befund: Anderes selbstklebendes Kunststoffband, in Rollen mit einer Breite von weniger als 20 cm.
Dle deklarovaných údajů a předložené fotodokumentace se jedná o transparentní (průhledné) a barevné plastové samolepící pásky v rolích. Účel použití: k uzavírání kartonových obalů a krabic. Pásky jsou z polypropylenu s lepidlem z akrylátu, navinuty na lepenkových dutinkách. Rozměry: šířka 12 – 48 mm; délka návinu 10 – 66 m.
Angaben: Selbstklebendes Microplastband in verschiedenen Abmessungen; zum Befestigen eines Fliegengitters im Fensterrahmen. Das Band besteht aus Polypropylen und ist mit einer Schutzfolie aus Polyethylen versehen. Breite: zwischen 7,5 und 9,5 mm. Länge: zwischen 4,0 und 6,6 m Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein transparentes, selbstklebendes Band mit Noppen vorgelegt, das einseitig mit einem Acrylatkleber und einer Schutzfolie versehen ist. Befund: Streifen, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger, Bänder (Streifen), andere, andere
Dle deklarovaných údajů se jedná o samolepící reflexní pásku, v roli o šířce nepřesahující 20 cm. Materiál: PET. Rozměry: délka 10 m; šířka 50 mm. Barva: oranžová.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 80: Hierher gehören auch selbstklebende Klebebänder, die mit einer Zuglasche versehen und auf einem Rollenhalter angebracht sind, der im wesentlichen der Aufmachung für den Einzelverkauf dient und im allgemeinen nach Verbrauch des Bandes nicht wieder verwendet wird.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle selbstklebenden flachen Formen von Kunststoffen, auch in Rollen aufgemacht, andere als Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen der Pos. 3918. Der Geltungsbereich dieser Position beschränkt sich auf flache Formen, die durch Druck aufgebracht werden, d. h., die bei Raumtemperatur ohne Anfeuchten oder ohne andere Zusätze permanent klebend (ein- oder beidseitig) sind, und die fest auf einer Vielzahl unterschiedlicher Oberflächen nach bloßem Kontakt durch einfaches Andrücken mit dem Finger oder der Hand haften. Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).
Zu Unterposition 3919 10: 1. Selbstklebende Streifen (105 cm x 27 mm x 1,8 mm), bestehend aus Zellkunststoff, auf einer Seite mit einem einfarbigen Filz aus synthetischen Textilfasern verbunden, bei denen der Filz nur als einfache Unterlage (Verstärkung) dient. Diese Streifen sind abgeschrägt, haben spitz zulaufende Enden und einen Klebefilm auf der Textilseite (1 cm breit), der mit einem Schutzpapier bedeckt ist. Sie sind bestimmt für das Umwickeln von Griffen von Tennisschlägern, sie sind aber auch geeignet, die Griffigkeit von Werkzeugteilen, Fahrradlenkstangen usw. zu verbessern. Zu Unterposition 3919 10 oder 3919 90: 1. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABL EU Nr. L 102/25) (RV L 102/10): 1. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 3 mm, bestehend aus zwei Schichten Polyurethan, eine davon mit maschinell eingeprägten Rillen, die andere mit einer Klebebeschichtung, die durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützt ist (so genannte „Polymerscheibe“). Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. Unterposition 3919 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3919 und 3919 90 00. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3919.10.80.10für bestimmte Luftfahrzeuge
- 3919.10.80.25reflektierende Folie, bestehend aus einer Polyurethanschicht, die auf der einen Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt
- 3919.10.80.27Polyesterfolie: - auf einer Seite mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und einer Polyesterschicht bedeckt und - auf der anderen Seite entweder unbeschichtet oder mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff beschichtet oder beschichtet mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und mit einer Polyesterschicht bedeckt
- 3919.10.80.35reflektierende Folie, bestehend aus einer Poly(vinylchlorid)schicht, einer Alkydpolyesterschicht, die auf einer Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer nur bei rückstrahlender Beleuchtung sichtbaren offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt
- 3919.10.80.45verstärktes Band aus Polyethylen-Schaumstoff, beidseitig mit druckempfindlichem und mit Mikrokanälen versehenem Acrylatklebstoff sowie auf einer Seite mit einer Schutzabdeckung beschichtet, mit einer Anwendungsdicke von 0,38 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,53 mm
- 3919.10.80.55Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)
- 3919.10.80.57Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite
- 3919.10.80.63Reflektierende Folie, bestehend aus - einer Acrylharzschicht mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Veränderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, - einer Acrylharzschicht mit eingelassenen Glaskügelchen, - einer mit einem Melamin-Vernetzungsmittel gehärteten Acrylharzschicht, - einer Metallschicht, - einem Acrylklebstoff und - einer abziehbaren Schutzfolie
- 3919.10.80.73Selbstklebende reflektierende Verbundfolie, auch in segmentierten Stücken, - auch mit einem Wasserzeichen, - auch mit einer Schicht Übertragungsfolie, einseitig mit einem Klebstoff beschichtet; die reflektierende Folie besteht aus: - einer Schicht Acryl- oder Vinylpolymer, - einer Schicht Poly(methylmethacrylat) oder Polycarbonat mit Mikroprismen - einer metallisierten Schicht, - einer Klebeschicht und - einer abziehbaren Schutzfolie - auch mit einer zusätzlichen Polyesterschicht
- 3919.10.80.75selbstklebende reflektierende Folie, bestehend aus mehreren Lagen, darunter: - einem Acrylharz-Copolymer, - Polyurethan, - einer metallisierten Schicht, auf einer Seite versehen mit Laserbeschriftung zum Schutz vor Fälschung, Veränderung oder Austausch der Daten sowie vor Vervielfältigung, oder mit einer offiziellen Kennzeichnung für eine bestimmte Verwendung, - Mikroglaskugeln und - einer Klebeschicht mit einer abziehbaren Schutzfolie auf einer oder auf beiden Seiten
- 3919.10.80.78Polytetrafluorethylenfolie, -mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, -mit einer Breite von 6,30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 mm, -mit einer Bruchdehnung von nicht mehr als 200 % und -einseitig mit einer Schicht eines druckempfindlichen Siliconklebstoffs von nicht mehr als 50 μm Dicke versehen
- 3919.10.80.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3919.10.80?
Die Zolltarifnummer 3919.10.80 umfasst Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3919.10.80?
Der Drittlandszollsatz für 3919.10.80 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3919.10.80?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 391910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3919.10.80?
3919.10.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3919.10.80 im Zolltarif eingeordnet?
3919.10.80 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3919 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen > 391910 in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3919.10.80?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3919.10.80 erfasst, zum Beispiel ITBTI2026-0594. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3919.10.80?
KN-Code 3919.10.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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