Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.20.29: Andere Tafeln, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.20.29 steht für Andere Tafeln, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.20.29 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3920.20.29
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.20aus Polymeren des Propylens
  4. 3920.20.29Andere Tafeln, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.20.29

HS-Code3920.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.20.298 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45476/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-16

Angaben des Antragstellers: Polypropylenfolie, metallisch glänzend Aluminiummetallisierung und Drucklack auf der Außenseite Feststellungen an einem Warenmuster: Glänzende mit Aluminium bedampfte Folie aus Polypropylen. Auf der Oberfläche findet sich eine eine dünne Polyesterschicht (Lack). Die Folie ist insgesamt 32 µm dick. Die Dicke der Polypropylenfolie beträgt 30 µm. Die Folie aus Polypropylen ist für die Folie charakterbestimmend. Die Folie ist lediglich mit Aluminium bedampft und nicht als Aluminiumfolie gewalzt. Es handelt sich nach den Angaben des Antragstellers um eine OPP-Folie und nicht um eine BOPP-Folie. Hinweise auf Mikroporen waren nicht erkennbar (kein Zellkunststoff). Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage: aus Polymeren des Propylens: mit einer Dicke von 0 , 10 mm oder weniger: andere biaxial orientiert: andere als für bestimmte Luftfahrzeuge: andere

DEBTI1299/24-7Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckig zugeschnittene, transparente Folien in unterschiedlichen Farben. Die Kunststofffolien (im Wesentlichen aus Polymeren des Propylens, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) sind ca. 0,05 mm dick und liegen in zwei unterschiedlichen Größen vor (entweder ca. 200 x 114 mm oder ca. 114 x 98 mm). Insgesamt 8 Kunststofffolien sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-6, DEBTI-1299/24-8 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Die Folien können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: bunte Kunststofffolien) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Folien, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger“ eingereiht.

ITBTIIT922104-2023-BTI737Erteilt von ITGültig bis 2027-02-22

Film poliolefinico trasparente termoretraibile in direzione trasversale Il prodotto è utilizzato pe l'imballaggio di alimenti. La merce si presenta in rotoli.

PLBTIWIT-2023-000744Erteilt von PLGültig bis 2026-05-28

Folia koekstrudowana, wielowarstwowa, niebarwiona, w formie taśmy nawiniętej na papierową gilzę. Wykonana z polipropylenu (ok. 60% wagowo), współwytłaczana z poliamidem 6 (ok. 35% wagowo), z użyciem warstw klejących. Wymiary artykułu: grubość folii: 50-100 µm, szerokość: do 1100 mm. Artykuł przeznaczony do pakowania żywności (wyrobów mięsnych, mleczarskich, itp.). Folia nie jest samoprzylepna. Prezentowana w rolkach. Opakowanie jednostkowe: folia LDPE.

LVBTILV009999-2023-BTI6Erteilt von LVGültig bis 2026-03-07

Atbilstoši iesniegtajai informācijai prece ir plēve siera šķēļu iepakošanai, kas sastāv no vairākiem polipropilēna un etilēna-vinilacetāta (EVA) slāņiem, kur pārsvarā ir polipropilēns. Plēves biezums ir aptuveni 23 µm.

PLBTIWIT-2022-001165Erteilt von PLGültig bis 2025-10-13

Produkt w postaci folii wyprodukowanej z poliolefin niskiej gęstości, przeznaczony do tworzenia etykiet termokurczliwych. Folia trójwarstwowa, o grubości do 50 mikronów, jest orientowana jednoosiowo, nie jest zadrukowana, w nawojach. Produkt o wysokim połysku i przejrzystości, odporny na ścieranie.

DEBTI11881/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-11

Angaben: Es handelt sich um eine einlagige Folie aus einem PP-PE-Copolymer mit einer Stärke von 0,06 mm. Die Folie liegt in Jumborollen (mit einem Gewicht von > 1 kg) vor und wird zur Herstellung von doppelseitigen Klebebändern als hitzeaktivierbarer Klebstoff verwendet. Feststellungen: Es wurde ein Abschnitt einer einlagigen, farblosen, transparenten Folie vorgelegt. Befund: Andere Folien, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger

DEBTI16919/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-24

Angaben des Antragstellers: Druckerpapier für Reinräume auf Rolle für Gerätedrucker Nach einer Abbildung und technischen Datenblättern handelt es sich um einen Streifen (Breite ca. 57 mm) auf Rolle aus Polypropylen. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Folie aus Polymeren des Propylens

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.20.29?

Die Zolltarifnummer 3920.20.29 umfasst Andere Tafeln, mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.20.29?

Der Drittlandszollsatz für 3920.20.29 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.20.29?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.20.29?

3920.20.29 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.20.29 im Zolltarif eingeordnet?

3920.20.29 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392020 aus Polymeren des Propylens. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.20.29?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.20.29 erfasst, zum Beispiel DEBTI45476/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.20.29?

KN-Code 3920.20.29 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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