Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.20.80: Andere Tafeln, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.20.80 steht für Andere Tafeln, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.20.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3920.20.80
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.20aus Polymeren des Propylens
  4. 3920.20.80Andere Tafeln, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.20.80

HS-Code3920.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.20.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9284/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus beidseitig vollflächig bedruckter Kunststofffolie aus PP in den Abmessungen ca. 60 x 30 cm, 80 x 50 cm und 120 x 60 cm. Das Erzeugnis soll zu Dekorationszwecken auf die Rückwand von Aquarien angebracht werden. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine rechteckig zugeschnittene, einseitig schwarze Folie (augenscheinlich dicker als 0,1 mm) vorgelegt. Die Folie war aufgerollt und in einem Pappkarton mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Folie aus Polypropylen mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm.

PLBTIWIT-2023-000745Erteilt von PLGültig bis 2026-05-28

Folia koekstrudowana, wielowarstwowa, niebarwiona, w formie taśmy nawiniętej na papierową gilzę. Wykonana z nie zorientowanego dwuosiowo polipropylenu (ok. 60% wagowo), współwytłaczana z poliamidem 6 (ok. 35% wagowo), z użyciem warstw klejących. Wymiary artykułu: grubość folii: 105-300 µm, szerokość: do 1100 mm. Artykuł przeznaczony do pakowania żywności (wyrobów mięsnych, mleczarskich, itp.). Folia nie jest samoprzylepna. Prezentowana w rolkach. Opakowanie jednostkowe: folia LDPE.

DEBTI41969/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-29

Angaben: Es handelt sich um ein Umreifungsband aus Polypropylen (PP) zum Umreifen von Waren. Das Band weist eine Länge von 1500 m, eine Breite von 12 mm und eine Dicke von 0,9 mm auf. Befund: Andere Bänder, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm

DEBTI38740/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-26

Angaben: Es handelt sich um nicht-klebende Streifen eines Hakenbandes zur Verwendung in wiederverwendbaren Verschlüssen für Windeln (Babywindeln und Inkontinenzwindeln für Erwachsene). Die aus weißem Polypropylen gefertigten Streifen sind einseitig mit feinen, pilzförmigen Noppen versehen und sind für die Verwendung mit entsprechenden Flauschbändern (nicht Teil dieses Antrags) vorgesehen. Die Streifen liegen in Breiten von 13 bis 26 mm und Längen bis zu 7000 m oder in Form von Konfektionsrollen mit Breiten zwischen 10 und 36 cm vor. Feststellungen: Es wurde ein ca. 2,4 cm breites und ca. 0,4 mm dickes, weißes Band aus Kunststoff vorgelegt, das einseitig mit pilzförmigen Noppen versehen ist. Befund: Andere Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm

DEBTI28848/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Angaben des Antragstellers: Nicht-klebende Streifen eines Hakenbandes zur Verwendung in wiederverwendbaren Verschlüssen für Windeln (Babywindeln und Inkontinenzwindeln für Erwachsene). Die aus weißem Polypropylen gefertigten Streifen sind einseitig mit feinen, pilzförmigen Noppen versehen und sind für die Verwendung mit entsprechenden Flauschbändern (nicht Teil dieses Antrags) vorgesehen. Die Streifen liegen in Breiten von 11 und 25 mm bzw. in Jumborollen in Breiten von 240 und 360 mm und mit Längen von 2600 bis 9600 m vor. Material: Polypropylen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Folienabschnitt aus Kunststoff vorgelegt, der einseitig mit sehr kleinen pilzförmigen Noppen versehen ist. Die Folie ist ca. 0,3 mm dick. Befund: Andere Folien und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm.

DEBTI23100/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-28

Angaben: Es handelt sich um nicht-klebende Streifen eines Hakenbandes zur Verwendung in wiederverwendbaren Verschlüssen für Windeln (Babywindeln und Inkontinenzwindeln für Erwachsene). Die aus weißem Polypropylen gefertigten Streifen sind einseitig mit feinen, pilzförmigen Noppen versehen und sind für die Verwendung mit entsprechenden Flauschbändern (nicht Teil dieses Antrags) vorgesehen. Die Streifen liegen in Breiten von 20 oder 22 mm und mit Längen von 3000 oder 3500 m vor. Feststellungen: Es wurde ein ca. 2 cm breites, weißes Band aus Kunststoff vorgelegt, das einseitig mit pilzförmigen Noppen versehen ist. Befund: Andere Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm

DEBTI19903/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-28

Angaben: Es handelt sich um ein Kantenband aus WPC, das als Möbelkante verwendet wird. Feststellungen: Es wurde ein Band mit Holzoptik vorgelegt, das aus mit Füllstoff versehenem Polypropylen besteht und einseitig mit einer dünnen Farblage versehen ist. Befund: Andere Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Propylens, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm

DEBTI48588/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-03

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus beidseitig vollflächig bedruckter Kunststofffolie in den Abmessungen ca. 60 x 30 cm, 80 x 50 cm und 120 x 60 cm. Das Erzeugnis soll zu Dekorationszwecken auf die Rückwand von Aquarien angebracht werden. Feststellungen an Warenmustern (vZTA DE 10746/17-1): Es wurden zwei klarsichtige Kunststoffverpackungen mit je einer Rolle einer lediglich rechteckig zugeschnittenen, einseitig schwarzen, nicht zelligen Folie vorgelegt. Befund: Es liegen Kunststofffolien aus Polymeren des Propylens im Sinne der Unterposition (KN) 3920 2080 vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 20 80: Hierher gehören Zierbänder von der zu Verpackungszwecken verwendeten Art, gefärbt, mit seidigem Aussehen, die durch Verstrecken der Polymere des Propylens erzeugt werden. Die sich daraus ergebende molekulare Anordnung der Polymere des Propylens bewirkt, dass das Band fibrilliert (zerfasert), wenn es von Hand in Längsrichtung gezogen wird, wodurch irrtümlich der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Erzeugnis aus Fasern handelt. Diese Bänder haben eine Dicke von etwa 0,13 mm, sie können bedruckt und gekräuselt werden. Sie werden im Allgemeinen auf Spulen oder Röhrchen aufgerollt und im Handel als „Plastik-Bolducs“ bezeichnet. Sie werden wie Bolducs der Position 5806 verwendet. Zierbänder werden beim Verpacken im Allgemeinen geknotet. …

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.20.80?

Die Zolltarifnummer 3920.20.80 umfasst Andere Tafeln, mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.20.80?

Der Drittlandszollsatz für 3920.20.80 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.20.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.20.80?

3920.20.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.20.80 im Zolltarif eingeordnet?

3920.20.80 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392020 aus Polymeren des Propylens. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.20.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.20.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI9284/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.20.80?

KN-Code 3920.20.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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