Zolltarifnummer 3920.30.00: Andere Tafeln, aus Polymeren des Styrols
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3920.30.00 steht für Andere Tafeln, aus Polymeren des Styrols. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3920.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3920.30.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
- 3920.30aus Polymeren des Styrols
- 3920.30.00Andere Tafeln, aus Polymeren des Styrols
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angabe des Antragstellers: Folie aus mittelschlagzähem Polystyrol mit maschinenglatter Oberfläche. Feststellungen an einem Warenfoto: Es liegt eine weiß-transparenter Folienbogen vor. Befund: Folie aus Polystyrol.
Angabe des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um dreilagige Kunststoffbänder aus Polystyrol (CAS Nr. 9003-53-6) auf Rollen mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen, wobei eine Breite von 20 cm nicht überschritten wird. Befund: Es handelt sich um andere Streifen aus Polymeren des Styrols, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage.
Angabe des Antragstellers: Strukturplatte, 1 x 150 x 300 mm, für den Modelleisenbahnbau Material: Polystyrol Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine rechteckige, weiße Platte mit einseitig gewellter Oberfläche vorgelegt. Die Platte ist in einem Kunststoffbeutel verpackt und nicht weiter bearbeitet. Befund: Es handelt sich um Platten aus Kunststoff, aufgrund der neutralen Gestaltung scheidet eine Einreihung in die Position 9503 aus.
Angabe des Antragstellers: Folie aus Polystyrol (mittelschlagzäh) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein milchig, tranparenter Bogen einer Folie mit einer Dicke von 350 µm vorgelegt. Die Folie ist nicht weiter verstärkt. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Polystyrol.
Angabe des Antragstellers: Dreilagige Kunststoffbänder aus Polystyrol (CAS Nr. 9003-53-6) auf Rollen mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen, wobei eine Breite von 20 cm nicht überschritten wird. Es wurden vertraulich zu behandelnde Warenmuster vorgelegt. Befund: Es liegen Kunststoffstreifen aus Polystyrol im Sinne der Unterposition (KN) 3920 3000 vor.
Angaben des Antragstellers: extrudiertes Kantenband aus ABS, der Anteil an Styrol beträgt mehr als 50 GHT Die Ware wird als Kantenband zum Schutz von Möbeln verwendet. Feststellungen an einem Warenmuster (aus vZTA DE 10276/09-1): weißes, biegsames Flachprofil mit einer Breite der unteren, mit einem dünnen Aufstrich versehenen Seite von ca. 2 cm Befund: Es handelt sich um ein Band aus Kunststoff (hier: ABS) der Unterposition (KN) 3920 3000.
Angaben des Antragstellers: ABS-Kantenband für Spanplatten Material: Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Abschnitt eines beigefarbenen Kunststoffstreifens, der einseitig mit einer Holzmaserung versehen ist (Breite: ca. 5,7 cm; Dicke: ca. 1 mm). Befund: Es liegt ein Kunststoffstreifen aus Polymeren des Styrols im Sinne der Position 3920 vor.
Ware aus Kunststoff, in Form einer rechteckigen Platte, - auf einer Seite goldfarben glänzend und mit einer Schutzfolie abgedeckt, auf der anderen Seite schwarz seidenmatt glänzend, - biegsam, ca. 0,95 mm dick, - bestehend aus vier Schichten : einer farblosen, metallbedampften Folie aus Polyvinylchlorid, einer schwarzen Schicht aus Polystyrol, einer schmutzigweißen bis hellgrauen Schicht aus Polystyrol (bezüglich Dicke gegenüber allen anderen Schichten überwiegend) und einer schwarzen Schicht aus Polystyrol, - weder aus Zellkunststoffen bestehend, noch verstärkt oder geschichtet oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden und ohne Unterlage. (Abbildung siehe Anlage)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3920.30.00.10Acrylbutadien-Styrol, für bestimmte Luftfahrzeuge
- 3920.30.00.30Biaxial orientierte Folie aus hochschlagfestem Polystyrol mit opaker Schicht, auch bedruckt, in Rollen mit -einer Dicke von 0,229 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,279 mm -einem Titandioxidgehalt von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 GHT -auf einer Seite mit einer stark hydrophoben, chemisch neutralen und nicht reaktiven Beschichtung versehen
- 3920.30.00.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.30.00?
Die Zolltarifnummer 3920.30.00 umfasst Andere Tafeln, aus Polymeren des Styrols. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.30.00?
Der Drittlandszollsatz für 3920.30.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3920.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.30.00?
3920.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3920.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
3920.30.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392030 aus Polymeren des Styrols. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5441/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.30.00?
KN-Code 3920.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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