Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.43.10.99.0: Andere Tafeln, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.43.10.99.0 steht für Andere Tafeln, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.43.10.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3920.43.10.99.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.43aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr
  4. 3920.43.10mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
  5. 3920.43.10.99andere
  6. 3920.43.10.99.0Andere Tafeln, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.43.10.99.0

HS-Code3920.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.43.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3920.43.10.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3920.43.10.99.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38614/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Angaben: Rechteckige Fensterfolie mit weißem Hintergrundraster (Quadrat: 1 cm) auf Folienrückseite gedruckt; inkl. gelber Rakel (2,9 cm x 8,7 cm); die Folie besteht aus PVC und weist einen Weichmachergehalt von mehr als 6 GHT und eine Dicke von weniger als 1 mm auf. Befund: Andere Folien, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger

DEBTI32268/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-13

Angaben: Es handelt sich um eine rechteckige Sichtschutzfolie (Fensterfolie) in milchiger Farbe, die in verschiedenen Maßen vorliegt (Maße: 44,5x200cm, 60x200cm und 90x200cm). Die Folie kann für glatte Glasuntergründe wie z.B. Fenster und Glaswände verwendet werden und verfügt über einen UV-Schutz. Feststellungen: Es wurde eine farblose, einseitig strukturierte Folie aus PVC vorgelegt, die einen Weichmachergehalt von mehr als 6 GHT und eine Dicke von weniger als 1 mm aufweist. Befund: Andere Folien, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger

DEBTI37346/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-26

Angaben des Antragstellers: Fensterfolie, selbstklebend durch Haftung (statisch), auf Rolle mit den Abmessungen 45 x 200 cm. Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde eine trübe, farblose, mit Motiven bedruckte Folie vorgelegt. Die Folie besteht aus weichgemachtem PVC (Dicke: ca. 0,2 mm) und ist mit einer Schutzfolie ausgerüstet. Der Weichmachergehalt ist größer als 6 GHT. Befund: Es handelt sich um eine weichgemachte Folie aus Polymeren des Vinylchlorids.

DEBTI31857/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-29

Angaben des Antragstellers: Fensterfolie, selbstklebend durch Haftung, statisch 0,20 mm PVC 0,02 mm PET (Trägerfolie) Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde eine ca. 30 cm breite, nicht selbstklebende Kunststofffolie auf Rolle vorgelegt. Die Folie ist leicht trüb, farblos und auf der Oberfläche einseitig strukturiert. Die Folie besteht aus weichgemachtem PVC (Dicke: ca. 0,22 mm) und ist mit einer Schutzfolie ausgerüstet. Der Weichmachergehalt ist größer als 6 GHT. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Polymeren des Vinylchlorids im Sinne der Unterposition (KN) 3920 4310.

DEBTI31862/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-29

Angaben des Antragstellers: Fensterfolie, selbstklebend durch Haftung, statisch 0,20 mm PVC 0,02 mm PET (Trägerfolie) Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde eine ca. 30 cm breite, nicht selbstklebende Kunststofffolie auf Rolle vorgelegt. Die Folie ist transparent, farblos und auf der Oberfläche mit einem Streifenmuster versehen. Die Folie besteht aus weichgemachtem PVC (Dicke: ca. 0,16 mm) und ist mit einer Schutzfolie ausgerüstet. Der Weichmachergehalt ist größer als 6 GHT. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Polymeren des Vinylchlorids im Sinne der Unterposition (KN) 3920 4310.

DEBTI12346/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-03

Angaben des Antragstellers: Laserschutzfolie -Folie aus weichgemachtem Polyvinylchlorid mit einem Wechmachergehalt > 6 GHT. Die Folie wird in unterschiedlichen Längen gehandelt und ist nicht weiter bearbeitet. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Kunststoff im Sinne der Codenummer 3920 4310 990.

DEBTI18885/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-12

Angaben des Antragstellers: Fensterfolie für Sonnen- und Sichtschutz (Meterware auf Rollen) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer farblosen Kunststofffolie mit einer Dicke von ca. 0,13 mm vorgelegt. Die Folie ist einseitig unregelmäßig strukturiert und auf der anderen Seite glatt und mit einer Schutzfolie versehen. Die Folie haftet auf glatten Oberflächen, ist aber nicht selbstklebend. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Kunststoff im Sinne der Unterposition (KN) 3920 4310.

DEBTI15614/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-05

Angaben des Antragstellers: PVC Transferfilm -Folie wird auf Schuhe aufgebügelt- Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer schwarzen, flexiblen Folie mit einer Dicke von 0,1 mm vorgelegt. Die Folie ist mit einer milchig-transparenten Schutzfolie versehen. Die Folie weist einen Weichmachergehalt von ca. 24 GHT auf. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Kunststoff im Sinne der Unterposition (KN) 3920 4310.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 4310 und 3920 4390: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 39 und die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3920 43 und 3920 49 des HS.

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 43 und 3920 49: Erzeugnisse dieser Unterpositionen unterscheiden sich auf Grund ihres Gehaltes an Weichmachern. Im hier gegebenen Zusammenhang werden Primärweichmacher und Sekundärweichmacher zusammen genommen (siehe auch Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel). Primärweichmacher sind Substanzen mit geringer Flüchtigkeit, die, wenn sie zu einem Polymer zugegeben werden, im Allgemeinen eine Zunahme der Biegsamkeit des Polymers bewirken (z.B. Phthalsäureester, Adipinsäureester, Trimellitsäureester, Phosphorsäureester, Sebacinsäureester, Azelainsäureester). Sekundärweichmacher, auch als ‚Extender‘ bezeichnet, werden selten ohne andere Zusätze als Weichmacher verwendet. Wenn sie zusammen mit Primärweichmachern eingesetzt werden, wird die Wirkung des Primärweichmachers verändert oder verbessert. …

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.43.10.99.0?

Die Zolltarifnummer 3920.43.10.99.0 umfasst Andere Tafeln, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.43.10.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 3920.43.10.99.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.43.10.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392043. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.43.10.99.0?

3920.43.10.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.43.10.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

3920.43.10.99.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392043 aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr > 39204310 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger > 3920431099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.43.10.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.43.10.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI38614/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.43.10.99.0?

Warennummer 3920.43.10.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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