Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.49.90.90.0: Andere Tafeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.49.90.90.0 steht für Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.49.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3920.49.90.90.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.49aus Polymeren des Vinylchlorids, andere
  4. 3920.49.90mit einer Dicke von mehr als 1 mm
  5. 3920.49.90.90andere
  6. 3920.49.90.90.0Andere Tafeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.49.90.90.0

HS-Code3920.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.49.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3920.49.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3920.49.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2686/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Angaben des Antragstellers: Sichtschutzstreifen aus Rigid-PVC im Set zu 2 aufgerollten Streifen Die Streifen sind 9,5 x 200 cm von den Abmessungen und werden in verschiedenen Designs gehandelt. Das Material der Streifen besteht aus nur geringfügig weichgemachtem Polyvinylchlorid. Befund: Es liegen Bänder aus Polymeren des Vinylchlorids mit geringen Anteilen an Weichmachern vor.

DEBTI56406/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Angaben des Antragstellers: Sichtschutzstreifen mit geprägter Holzmaserung in der Oberfläche, Abmessungen: 9,5 × 200 cm bzw. 9,5 × 250 cm, Material: HART-PVC, keine Weichmacher, durchgefärbt. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Sichtschutzstreifen aus Polyvinylchlorid vorgelegt (Dicke ca. 1 mm). Der Sichtschutzstreifen ist aufgerollt in Kunststofffolie eingeschweißt und zum Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Streifen aus Polyvinylchlorid, mit einem Weichmachergehalt unter 6 GHT und einer Dicke von 1 mm oder weniger.

DEBTI56332/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Angaben des Antragstellers: Sichtschutzstreifen zum Einflechten in Doppelstabmattenzäune. Die Streifen bestehen aus PVC und weisen eine Breite von 9,5 cm und eine Länge von 200 cm bzw. 250 cm auf. Der Kunststoff ist nicht oder nur geringfügig weichgemacht. Befund: Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Vinylchlorids, andere, mit einer Dicke von mehr als 1 mm, andere

DEBTI14041/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-13

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um ein aufgerolltes Band mit einer strukturierten Oberfläche (Streifen) aus einem harten Material (PVC). Die Ware ist ca. 19 cm breit und die Dicke beträgt 1,2 mm bis 1,5 mm. Der Kunststoff ist nicht oder nur geringfügig weichgemacht. Die so genannten Sichtschutzstreifen sind in verschiedenen Ausführungen in Bezug auf Farbe (grau, dunkelgrün, anthrazit, aluminium, weiß, dunkelbraun) und Länge (200 cm oder 250 cm) erhältlich. Befund: Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Bänder, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus Polymeren des Vinylchlorids, andere, mit einer Dicke von mehr als 1 mm, andere, in die Codenummer 3920 4990 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI45802/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-10

Angaben des Antragstellers: Sichtschutzstreifen aus Rigid-PVC im Set zu 2 aufgerollten Streifen Die Streifen sind 9,5 x 200 cm von den Abmessungen und werden in verschiedenen Designs gehandelt. Das Material der Streifen besteht aus nur geringfügig weichgemachtem Polyvinylchlorid. Befund: Es liegen Bänder aus Polymeren des Vinylchlorids mit geringen Anteilen an Weichmachern vor.

DEBTI39853/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-24

Angaben des Antragstellers: Sichtschutzstreifen Hart-Kunststoff Standard Die Sichtschutzstreifen sind in verschiedenen Ausführungen in Bezug auf Farbe und Länge erhältlich. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Es wurde ein aufgerolltes, graues Band mit einer strukturierten Oberfläche (Streifen) aus einem harten Material (PVC) vorgelegt (Breite: ca. 19 cm; Länge: 2,5 m; Dicke: ca. 1,2 mm). Der Kunststoff ist nicht oder nur geringfügig weichgemacht. Befund: Es liegen Bänder aus Polymeren des Vinylchlorids der Unterposition (KN) 3920 4990 vor.

DEBTI39852/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-24

Angaben des Antragstellers: Hart-Kunststoff-Sichtschutzstreifen Die Sichtschutzstreifen sind in verschiedenen Ausführungen in Bezug auf Farbe, Dekor und Länge erhältlich. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Es wurden zwei aufgerollte, braune Bänder mit einer strukturierten Oberfläche (Holzoptik) aus einem harten Material (PVC) vorgelegt (Länge: ca. 2 m; Dicke: ca. 1,2 mm). Der Kunststoff ist nicht oder nur geringfügig weichgemacht. Befund: Es liegen Bänder aus Polymeren des Vinylchlorids der Unterposition (KN) 3920 4990 vor.

DEHH/455/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-04-18

Kydexfolie 100 1,0 x 1200 x 1000, Dicke 1,5 mm, aus Polymeren des Vinylchlorids (Acryl/PVC), hochschlagfest, flammhemmend. Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Beigefarbene Kunststoffplatte mit leicht strukturierter Oberfläche, Dicke 1,51 mm. IR-Spektrum: im Wesentlichen wie Vinylchlorid-Methylmethacrylat-Copolymer, nicht weichgemacht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 4910 und 3920 4990: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3920 43 und 3920 49 des HS.

Pos. 3920

Zu Unterpositionen 3920 43 und 3920 49: Erzeugnisse dieser Unterpositionen unterscheiden sich auf Grund ihres Gehaltes an Weichmachern. Im hier gegebenen Zusammenhang werden Primärweichmacher und Sekundärweichmacher zusammen genommen (siehe auch Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel). Primärweichmacher sind Substanzen mit geringer Flüchtigkeit, die, wenn sie zu einem Polymer zugegeben werden, im Allgemeinen eine Zunahme der Biegsamkeit des Polymers bewirken (z.B. Phthalsäureester, Adipinsäureester, Trimellitsäureester, Phosphorsäureester, Sebacinsäureester, Azelainsäureester). Sekundärweichmacher, auch als ‚Extender‘ bezeichnet, werden selten ohne andere Zusätze als Weichmacher verwendet. Wenn sie zusammen mit Primärweichmachern eingesetzt werden, wird die Wirkung des Primärweichmachers verändert oder verbessert. …

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.49.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 3920.49.90.90.0 umfasst Andere Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.49.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 3920.49.90.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.49.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392049. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.49.90.90.0?

3920.49.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.49.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

3920.49.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392049 aus Polymeren des Vinylchlorids, andere > 39204990 mit einer Dicke von mehr als 1 mm > 3920499090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.49.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.49.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2686/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.49.90.90.0?

Warennummer 3920.49.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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