Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3920.99.28: Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3920.99.28 steht für Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3920.99.28 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3920.99.28
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.99aus anderen Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen
  4. 3920.99.28Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.99.28

HS-Code3920.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.99.288 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A003aManufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:
  • 1A003Manufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16200/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-13

Angaben des Antragstellers: Keramikgefülltes Silikonelastomer mit einer abnehmbaren PE-Schutzfolie (oben) und PET-Folie (unten) in Form einer grauen Matte. Das Produkt wird in der Energie- und Unterhaltungselektronik sowie in anderen elektronischen Anwendungen eingesetzt, um als thermische Schnittstelle zu fungieren, die den Wärmefluss ermöglicht und gleichzeitig als elektrischer Isolator wirkt. Die Ware liegt in rechteckiger Form vor, ist jedoch nicht auf ein spezielles Bauteil zugeschnitten. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Nach einer Abbildung und einem technischen Datenblatt handelt es sich um eine graue, flexible Matte mit den Abmessungen 400 x 200 x 2 mm. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert

CZBTI31/239938/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-04-07

Dle poskytnutých údajů se jedná o pružné desky vyrobené ze silikonové pryže. Desky barvy slonové kosti jsou pravoúhlého tvaru o rozměrech 1,2 m x 5 m nebo 10 m a tloušťce v rozmezí od 1 do 15 mm. Desky nejsou nijak povrchově upravovány a jsou svinuty do rolí. Používají se pro výrobu tvarových těsnění a podložek. Splňují normy FDA a BfR pro styk s potravinami.

DEBTI44198/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-04

Angaben des Antragstellers: Elektrisch isolierender, thermisch leitfähiger Gap-Filler aus Silikon; Füllung mit Keramikpulver (extrem hohe thermische Leitfähigkeit); extreme Weichheit und plastische Formanpassungsfähigkeit; natürliche Haftfähigkeit; in Form von weichen, grauen, beidseitig haftenden Matten (z.B. 300 x 400 mm) oder Rollen (z. B. 300 mm x 50 m); die Matten sind beidseitig mit Schutzfolie versehen Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage; aus anderen Kunststoffen; aus anderen Kunststoffen; aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert; andere

DEBTI43884/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Angaben des Antragstellers: Elektrisch nicht isolierende und extrem wärmeleitende Silikonfolie zur thermischen Anbindung von elektronischen Bauelementen an Kühlflächen; mit Grafit (kurze Fasern) gefülltes Silikonelastomer; in Form von schwarz-grauen, weichen Matten (z.B. 140 x 140 mm) Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage; aus anderen Kunststoffen; aus anderen Kunststoffen; aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert; andere

DEBTI10364/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-03

Angaben des Antragstellers: Thermisch leitende GAP Pads, basierend auf Silikonpolymeren und mit Keramikpartikeln gefüllt. Die Ware liegt in rechteckigen oder quadratischen Zuschnitten (Standard 297 x 210 mm; Dicke 0,1 bis 18 mm) vor und ist haftend auf Oberflächen, jedoch nicht selbstklebend ausgestattet. Befund: Es handelt sich um eine Kunststofffolie aus Silikonkunststoff, die mit Füllstoff versehen ist, jedoch nicht verstärkt ist.

DEBTI7271/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-26

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine Lackierplatte für die Übertragung von Dispersions- und UV-Lacken. Die Ware besteht aus einem reißfesten, 2-lagigen Polyesterfolien-Laminat (PET, 0,40 mm dick, Trägermaterial) als Lackplattenträger. Dieses Laminat reduziert die Gefahr des Trägerbruches bei höchsten Druckauflagen und stellt eine Verwendbarkeit sicher. Die pinkfarbige, lackführende Polymer-Deckschicht aus nicht zelligem Polyurethan (0,75 mm dick) wurde mit einer Schutz- bzw. Gleitfolie versehen, die das Polymer vor mechanischen Beschädigungen schützt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand von Fotos veranschaulicht und durch zusätzliche Informationen sowie Datenblätter beschrieben. Die Ware wird in verschiedenen Breiten und Längen und in zwei Dicken (1,15 mm und 1,35 mm) vertrieben; die Polyurethanlage ist dabei stets die dickste Lage. Befund: Es handelt sich um eine andere Folie, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen.

DEBTI7989/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-05

Angaben des Antragstellers: Beidseitige Klebefolie aus Polyurethan zur Verbindung von textilen Flächen in Stärken von 0,05 bis 0,10 mm, ca. 142 cm breit, auf Rollen. Die Folie ist mit einem beidseitig durch Hitze aktivierbaren Schmelzkleber versehen. Die Folie besteht aus Polyurethan und ist nicht selbstklebend (klebt erst nach Erhitzung). Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es handelt sich um eine Folie aus Kunststoff. Das Schutzpapier beeinflußt die Einreihung der Folie nicht.

FRBTIFR-BTI-2024-02721Erteilt von FRGültig bis 2027-05-13

Bande en matière plastique (Polyuréthane), non alvéolaire, de type ruban de forme rectangulaire. L’article est un accessoire d’arbre pneumatique destiné à l’industrie de déroulage et d’enroulage, et sert à éviter la friction entre la vessie et la réglette de l’arbre. Dimensions : 15 mm de largeur, épaisseur 0,03 mm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 99: 1. Rechteckige, in einer Pressform hergestellte Platten aus gehärtetem Casein, deren Ränder lediglich leicht abgeschrägt sind, um das Herausnehmen aus der Form zu erleichtern, mit dem offensichtlichen Charakter von Halberzeugnissen, die zu anderen Erzeugnissen verarbeitet werden sollen (z. B. zu Knopf-Rohlingen durch Ausschneiden oder Ausstanzen).

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3920.99.28?

Die Zolltarifnummer 3920.99.28 umfasst Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3920.99.28?

Der Drittlandszollsatz für 3920.99.28 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3920.99.28?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392099. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3920.99.28?

3920.99.28 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3920.99.28 im Zolltarif eingeordnet?

3920.99.28 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3920 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage > 392099 aus anderen Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3920.99.28?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3920.99.28 erfasst, zum Beispiel DEBTI16200/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3920.99.28 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3920.99.28 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A003a, 1A003. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3920.99.28?

KN-Code 3920.99.28 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.