Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3921.13.10: Andere Tafeln, aus Weichschaum

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3921.13.10 steht für Andere Tafeln, aus Weichschaum. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3921.13.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3921.13.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3921II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  3. 3921.13aus Zellkunststoff, aus Polyurethanen
  4. 3921.13.10Andere Tafeln, aus Weichschaum

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.13.10

HS-Code3921.136 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3921.13.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01899Erteilt von FRGültig bis 2029-08-18

Tissu de fibres synthétiques (polyester), enduit sur les deux faces de matière plastique (polyuréthane) alvéolaire. Les deux faces sont rugueuses. L’enduction est perceptible à l’œil nu. Poids : 190 g/m². Laize : 1,5 m.

FRBTIFR-BTI-2026-01906Erteilt von FRGültig bis 2029-07-27

Étoffe constituée d’un tissu en Aramide (Kevlar), recouvert sur une face de matière plastique alvéolaire (Polyuréthane) et sur l’autre face d’un fin film de Nitrocellulose aluminisé, collé sur une couche de matière plastique noire (Polyuréthane). Grammage : 309 g/m². Laize : 1500 mm.

DEBTI34448/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-01

Angaben des Antragstellers: Kaschierverbundmaterial, zum Einsatz im Bereich Industrieverpackungen Das Material wird in Form von Rollenware (Bahnenware) mit einer Breite von ca. 1860mm gehandelt. Das Material besteht aus: - einer Lage Wellpappe mit Gewebeeinlage (Oberware) - einer Lage Weichschaum aus Polyurethan (Unterware) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt eines zweilagigen Erzeugnisses vorgelegt. Das Erzeugnis besteht aus einer Lage Polyurethanschaum (Dicke ca. 1220 µm) und einer Lage Wellpappe mit Spinnstoffverstärkung (Dicke ca. 880 µm). Die Zellkunststofflage ist die dickere Lage und damit charakterverleihend. Befund: Es handelt sich um ein verstärktes Flacherzeugnis aus Zellkunststoff (hier Polyurethan, Weichschaum).

DEBTI2961/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-10

Angaben: Grobfilter für Kröber O2 und Kröber 4.0 Sauerstoffkonzentratoren für die Sauerstofftherapie. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es handelt sich um drei quaderförmige, zellige, schwarze Weichschaumplatten, die aus Polyurethan bestehen. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen, aus Zellkunststoff, aus Polyurethanen, aus Weichschaum

NLBTI2024-0787Erteilt von NLGültig bis 2027-10-27

Meubelstof met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor stoffering van meubels; - polyurethaan (PU), polyethyleentereftalaat (PET) en epichloorhydrine rubber (CO); - het epichloorydrine rubber vormt de tussen laag tussen het vel kunststof van polyurethaan en het weefsel van polyester vezels; - de soepele kunststof laag die een celstructuur heeft is uitgevoerd als imitatieleder; - de laag textiel vormt de drager van het kunststof. Wordt aangeboden op rollen.

FRBTIFR-BTI-2024-01534Erteilt von FRGültig bis 2027-06-18

Feuille flexible, d'une épaisseur de 2,6 mm, constituée de 5 couches : - une couche noire de matière plastique non alvéolaire (silicone) ; - une couche grise de matière plastique alvéolaire (polychlorure de vinyle – PVC) ; - une couche blanche d'étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (polyester) ; - une couche grise de matière plastique alvéolaire (polyuréthane) ; - une couche blanche d'étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (polyester). Les enductions sont perceptibles à l’œil nu. La couche ayant l'épaisseur la plus grande est la couche grise en polyuréthane (1,2 mm). L’article est destiné à l’industrie automobile, et se présente sous forme de rouleaux à l’exportation.

FRBTIFR-BTI-2024-01537Erteilt von FRGültig bis 2027-06-04

Plaque souple d'une épaisseur de 3,1 mm constituée de 3 couches : - une couche grise de matière plastique non alvéolaire (silicone) ; - une couche blanche d'étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (polyester) ; - une couche grise de matière plastique alvéolaire (polyuréthane). La couche de textile se situe entre les deux couches de matières plastiques. La couche ayant l'épaisseur la plus grande est la couche grise en polyuréthane (2,2 mm). Masse surfacique : 690+/-50 g/m².

DEBTI16570/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-14

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um ein mehrlagiges Verpackungsmaterial, bestehend aus zwei Polyurethan-Weichschaumlagen und einem dazwischenliegenden grauen Kartonpapier. Die Weichschaumlagen machen mehr als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das Flacherzeugnis ist nicht weiter bearbeitet Befund: Es handelt sich um ein verstärktes Flacherzeugnis aus Zellkunststoff, aus Polyurethan, aus Weichschaum

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3921

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …

Pos. 3921

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)

Pos. 3921

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des BFH vom 19.10.2021 - VII R 27/19 über die Zollaussetzung für Polypropylenfolien: Leitsatz: 1. Eine vZTA wird nicht gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a Ziffer i ZK ungültig, wenn eine Verordnung über eine Zollaussetzung für Waren bestimmter Taric-Codes lediglich durch eine Klarstellung und nicht durch eine neue Regelung geändert wird und die vZTA von Anfang an rechtswidrig war. (Rn.25) 2. Die Zollaussetzung für Polypropylenfolien des Taric-Codes 3921 19 00 91 0 gilt nur für Waren, die die entsprechenden Beschaffenheitsmerkmale i.S. von Anhang I der VO 1387/2013 aufweisen; die AV 3 Buchst. b ist auf Taric-Ebene nicht anzuwenden. (Rn.40) (Rn.41) Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.13.10?

Die Zolltarifnummer 3921.13.10 umfasst Andere Tafeln, aus Weichschaum. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.13.10?

Der Drittlandszollsatz für 3921.13.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3921.13.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392113. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.13.10?

3921.13.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3921.13.10 im Zolltarif eingeordnet?

3921.13.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392113 aus Zellkunststoff, aus Polyurethanen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.13.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.13.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01899. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.13.10?

KN-Code 3921.13.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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