Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3921.13.90: Andere Tafeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3921.13.90 steht für Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3921.13.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3921.13.90
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3921II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  3. 3921.13aus Zellkunststoff, aus Polyurethanen
  4. 3921.13.90Andere Tafeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.13.90

HS-Code3921.136 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3921.13.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SEBTITV-2023-08688Erteilt von SEGültig bis 2026-07-04

Isoleringsplatta med måtten 350 x 300 x 55 (L x B x H) mm. Enligt uppgift tillverkad av polyuretanskum. Plattan används för att reparera isoleringen inuti en panel i en flygfraktcontainer för temperaturkontrollerat gods.

DEBTI2885/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-18

Angaben des Antragstellers: Sandwichplatte mit Deckschichten aus Papier Dickenspektrum Platten: 3 mm bis 10 mm Plattenformate: zwischen 500 x 700 mm minimal bis 2030 x 3050 mm maximal Feststellungen an Warenmustern: Es wurden lediglich rechteckig zugeschnittene, geschäumte Platten vorgelegt, welche beidseitig mit Papierlagen versehen sind. Die geschäumte Lage ist jeweils dicker als die Papierlagen. Befund: Es liegen Platten aus Zellkunststoff (Polyurethan) vor.

DEBTI2858/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-18

Angaben des Antragstellers: Leichtstoffplatte Sandwichplatte mit einem Polyurethanschaumkern und Deckschichten aus Papier bzw. Karton Dickenspektrum Platten: 3 mm und 20 mm Plattenformate: zwischen 500 x 700 mm minimal bis 2030 x 3050 mm maximal Feststellungen an Warenmustern: Es wurden verschiedene geschäumte Platten vorgelegt, welche beidseitig mit Papierlagen versehen sind. Die geschäumte Lage ist jeweils dicker als die Papierlagen. Befund: Es liegen Platten aus Zellkunststoff (hier Polyurethan) vor.

FRBTIFR-BTI-2022-07265Erteilt von FRGültig bis 2025-10-17

Plaque de matière plastique alvéolaire (mousse de polyuréthane), de forme rectangulaire, non flexible, et gaufrée sur une face, de type isolant acoustique destiné à diminuer ou absorber le bruit, utilisée dans la construction. Dimensions : Longueur 50 cm et largeur 100 cm.

FRBTIFR-BTI-2020-07645Erteilt von FRGültig bis 2022-04-22

Plaque en matière plastique alvéolaire (mousse de polyuréthane), non flexible, de forme rectangulaire, renforcée de touffes de fibres de verre. L’article est considéré comme un semi-produit qui après transformation sera utilisé pour les ponts, coques de bateau, plancher de bus, façade de bâtiment, etc. Dimensions : 1200 × 1200 × 20 mm.

DEBTI43097/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-27

Angaben des Antragstellers: Dämmelement aus Polyurethanhartschaum mit beidseitiger Aluminiumbeschichtung in verschiedenen rechteckigen Formaten und verschiedenen Dicken Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden 2 Muster einer gelblichen Schaumstoffplatte (Polyurethan) mit einer Dicke von ca. 19 mm vorgelegt. Die Platten sind auf den Außenseiten mit einer strukturierten Aluminiumfolie (Dicke ca. 60 µm) versehen. Vom Umfang und von der Dämmwirkung ist der Schaumstoffkern für die Platte charakterverleihend. Befund: Die Ware ist als andere Platte charakterverleihend aus Polyurethanhartschaum in die Unterposition (KN) 3921 1390 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI33627/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-10

Bei der Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware. Diese besteht aus einer rechteckigen, zelligen Hartschaumplatte aus Polyetherurethan, die mit einer metallischen Folie umschweißt ist. Die Platte weist eine Höhe von ca. 3,8 cm, eine Breite von ca. 27 cm und eine Tiefe von ca. 30 cm auf. Laut Angaben wird die Platte als Dämmstoff zur Wärme- und Schallisolierung verwendet. In Hinblick auf die Verwendung und den Umfang ist die Zellkunststoffplatte charakterverleihend für die zusammengesetzte Ware. Die Ware ist als andere Platte aus Zellkunststoff aus Polyurethanen in die Unterposition (KN) 3921 1390 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI39444/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-06

Angaben des Antragstellers: Dämmelemente aus Polyurethan mit beidseitiger Spezialvliesbeschichtung Dickenspektrum Platten: 20 mm bis 200 mm Plattenformate: 600 x 1200 mm, 600 x 2400 mm, Sondermaße Feststellungen an Warenmustern: Es wurde ein Muster einer gelblichen Hartschaumplatte aus Polyurethan vorgelegt. Die Platte ist beidseitig mit einem getränkten Glasfaservlies kaschiert. Das Vlies ist mit kleinen Löchern versehen. Die Platte aus Polyurethan ist die dickste Lage und bestimmt den Charakter der Ware. Befund: Es liegen Platten aus Zellkunststoff der Unterposition (KN) 3921 1390 vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3921

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …

Pos. 3921

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)

Pos. 3921

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des BFH vom 19.10.2021 - VII R 27/19 über die Zollaussetzung für Polypropylenfolien: Leitsatz: 1. Eine vZTA wird nicht gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a Ziffer i ZK ungültig, wenn eine Verordnung über eine Zollaussetzung für Waren bestimmter Taric-Codes lediglich durch eine Klarstellung und nicht durch eine neue Regelung geändert wird und die vZTA von Anfang an rechtswidrig war. (Rn.25) 2. Die Zollaussetzung für Polypropylenfolien des Taric-Codes 3921 19 00 91 0 gilt nur für Waren, die die entsprechenden Beschaffenheitsmerkmale i.S. von Anhang I der VO 1387/2013 aufweisen; die AV 3 Buchst. b ist auf Taric-Ebene nicht anzuwenden. (Rn.40) (Rn.41) Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.13.90?

Die Zolltarifnummer 3921.13.90 umfasst Andere Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.13.90?

Der Drittlandszollsatz für 3921.13.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3921.13.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392113. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.13.90?

3921.13.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3921.13.90 im Zolltarif eingeordnet?

3921.13.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392113 aus Zellkunststoff, aus Polyurethanen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.13.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.13.90 erfasst, zum Beispiel SEBTITV-2023-08688. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.13.90?

KN-Code 3921.13.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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