Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3921.14.00.80: Andere Tafeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3921.14.00.80 steht für Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3921.14.00.80 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3921.14.00.80
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3921II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  3. 3921.14aus regenerierter Cellulose
  4. 3921.14.00aus Zellkunststoff, aus regenerierter Cellulose
  5. 3921.14.00.80Andere Tafeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.14.00.80

HS-Code3921.146 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3921.14.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3921.14.00.8010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-05977Erteilt von FRGültig bis 2029-06-02

Plaque de matière plastique alvéolaire, se présentant sous la forme d'une éponge, constituée de cellulose régénérée, simplement découpée de forme rectangulaire sans autre ouvraison. Il s'agit d'un article prêt à l'usage, d'économie domestique, pour le ménage et le nettoyage. Le produit est conditionné en emballage de 24 lots de 2 unités. Dimensions : 10,8 x 6,8 x 2cm.

DEBTI28793/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Angaben des Antragstellers: Schwamm aus 100 % Zellulose Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißer, zelliger Schwamm (Abmessungen ca. 8 , 5 x ca. 8 , 5 x ca. 1 , 3 cm) aus Cellulose vorgelegt. Das Material ist teilweise faserig und weist große Poren auf. Das Material stellt sich als regenerierte Cellulose dar. Der Schwamm ist auf der Schauseite bedruckt. Der Aufdruck ist für die Verwendung nebensächlich. Befund: Block aus Zellkunststoff, aus regenerierter Cellulose.

ITBTIIT922104-2024-BTI0031Erteilt von ITGültig bis 2027-07-07

Blocco spugnoso di cellulosa rigenerata con struttura alveolare, di colore giallo. Si presenta con forma di parallelepipedo di dimensioni 102 cm x 102 cm x 38 cm circa, imballato singolarmente in sacco di plastica. Dal blocco spugnoso attraverso processi meccanici quali taglio, sagomatura, ecc. si ottengono spugne (non oggetto della presente decisione) in varie forme e misure, utilizzate per la pulizia.

FRBTIFR-BTI-2024-03622Erteilt von FRGültig bis 2027-06-19

Article de ménage ou d’économie domestique, de type éponge végétale, de forme rectangulaire, composé majoritairement de cellulose (79,9%, de MgCl 18,6%, de fongicide 0,7%, de liant 0,7% et de pigment 0,1%). L’article est conditionné pour la vente au détail dans un emballage transparent, d'une dimension de 140 x 90 x 30 mm.

DEBTI8586/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-16

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um einen rechteckigen Schwamm (Maße: 160 x 106 x 40 mm mit 5 %-iger Toleranzgrenze), der aus etwa 70 % regenerierter Cellulose, 25 % Wasser und 5 % Magnesiumchlorid besteht. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein gelber, rechteckiger Schwamm aus überwiegend Zellkunststoff (regenerierte Cellulose) vorgelegt. Befund: Es handelt sich um einen anderen rechteckigen Block aus Zellkunststoff, aus regenerierter Cellulose.

FRBTIFR-BTI-2023-03818Erteilt von FRGültig bis 2027-01-02

Bloc de matière plastique alvéolaire, en cellulose régénérée (viscose), de type éponge, de couleur jaune, utilisé pour le nettoyage (carrelages et autres). L’article est conditionné pour la vente au détail dans un emballage en matière plastique.

FRBTIFR-BTI-2022-06636Erteilt von FRGültig bis 2025-12-01

Article de ménage ou d’économie domestique de type éponge, en forme de bloc rectangulaire de couleur jaune ou rose, en matière plastique alvéolaire (cellulose régénérée). L’article est destiné au nettoyage.

FRBTIFR-BTI-2021-03267Erteilt von FRGültig bis 2024-06-15

Toile-éponge, souple et absorbante, de forme rectangulaire, en matière plastique alvéolaire de cellulose régénérée, renforcée par une trame synthétique. Ce produit destiné au nettoyage des surfaces, est conditionné pour la vente au détail dans un sachet en plastique, par lot de trois. Dimensions : 29 x 30,5 cm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3921

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …

Pos. 3921

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)

Pos. 3921

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des BFH vom 19.10.2021 - VII R 27/19 über die Zollaussetzung für Polypropylenfolien: Leitsatz: 1. Eine vZTA wird nicht gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a Ziffer i ZK ungültig, wenn eine Verordnung über eine Zollaussetzung für Waren bestimmter Taric-Codes lediglich durch eine Klarstellung und nicht durch eine neue Regelung geändert wird und die vZTA von Anfang an rechtswidrig war. (Rn.25) 2. Die Zollaussetzung für Polypropylenfolien des Taric-Codes 3921 19 00 91 0 gilt nur für Waren, die die entsprechenden Beschaffenheitsmerkmale i.S. von Anhang I der VO 1387/2013 aufweisen; die AV 3 Buchst. b ist auf Taric-Ebene nicht anzuwenden. (Rn.40) (Rn.41) Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.14.00.80?

Die Zolltarifnummer 3921.14.00.80 umfasst Andere Tafeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.14.00.80?

Der Drittlandszollsatz für 3921.14.00.80 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3921.14.00.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392114. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.14.00.80?

3921.14.00.80 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3921.14.00.80 im Zolltarif eingeordnet?

3921.14.00.80 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392114 aus regenerierter Cellulose > 39211400 aus Zellkunststoff, aus regenerierter Cellulose. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.14.00.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.14.00.80 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-05977. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.14.00.80?

TARIC-Code 3921.14.00.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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