Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3921.90.10: Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3921.90.10 steht für Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, aus Polyester. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3921.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3921.90.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3921II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
  3. 3921.90andere
  4. 3921.90.10Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, aus Polyester

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3921.90.10

HS-Code3921.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3921.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01813Erteilt von FRGültig bis 2029-08-17

Feuille contrecollée, transparente, constituée de deux fois deux films en matière plastique rigide (polyéthylène téréphtalate), non alvéolaire, insérant une grille en fibres synthétiques à mailles ouvertes (polyester). Les films et la grille tissée sont contrecollés avec une colle à base de polyuréthane. Masse au m² : 644 g.

FRBTIFR-BTI-2026-01904Erteilt von FRGültig bis 2029-07-26

Tissu à armure-toile, à maille ouverte, en lames de Polyester, enduit sur les deux faces d’une couche de matière plastique (Polyester). Les deux couches de matière plastique sont non alvéolaires et perceptibles à l’œil nu, contrecollées entre elles avec une colle de Polyuréthane. Largeur des lames de tissu : 1 à 2 mm. Laize de 200 mm à 1660 mm. Grammage : 217 g/m².

FRBTIFR-BTI-2026-01799Erteilt von FRGültig bis 2029-07-21

Tissu à armure toile de Polyester, recouvert sur les deux faces de matière plastique (Polyéthylène Téréphtalate), perceptible à l’œil nu et non alvéolaire.

DEBTI53441/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Angaben des Antragstellers: Rechteckige Kunststoffplatte aus TPC mit eingebettetem Glasfasergewebe, Carbonfasergewebe oder Flachsgewebe Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde eine nicht biegsame, cremeweiße Platte aus einem Polyester mit einem eingebetteten Gewebe vorgelegt. Befund: Andere Platten aus Kunststoffen, andere, aus Kondensationspolymerisations- oder Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, aus Polyester

DEBTI53903/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Angabe des Antragstellers: Kunststoffplatten in rechteckiger Form eingebettet sind Glasfasergewebe oder Flachsfasergewebe (Eingesetzte Kunststoffe: Polyester vom typ PCL (Polycaprolacton) , PLA (Polylactid)) Feststellungen an Warenmustern: Harte, steife Platten aus Kunststoff (Polyester) mit eingeschlossenen Glasfasergeweben oder Flachsfasergeweben. Die Platten sind braun bzw. weiß und sind lediglich rechteckig zugeschnitten. Befund: Es handelt sich um mit Glasfasern oder Flachsfasern verstärkte Platten aus Kunststoff (hier Polyester).

SEBTITV-2025-08623Erteilt von SEGültig bis 2028-04-23

En styv rektangulär platta enligt uppgift av plast med inbäddad glasfiberväv som har måtten 750 x 1150 mm. Plattan består av gelcoat (som fungerar som ett skyddande ytskikt), glasfiberväv och polyester. Tjockleken på plattan är ca 2 mm. Plattan används för att laga glasfiberpanel på en container.

DEBTI42930/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-01

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine mehrlagige Folie, die bei der Verpackung von Lebensmitteln Anwendung findet. Die Folie besteht aus drei durch kompostierbaren Harz verklebten Lagen: einer außenliegenden Lage Papier, einer Mittellage aus metallisierter, regenerierter Cellulose (23 µm) sowie einer innenliegenden Lage aus Biopolyester (25 µm). Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von 460 mm gehandelt. Feststellung an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt (31 x 21,5 cm) der Ware vorgelegt. Diese besteht aus drei miteinander verklebten Lagen: einer weißen Lage Papier (ca. 55 µm), einer metallisierten Folie aus Cellulose (ca. 25 µm) und einer leicht trüben Folie aus Polyester (ca. 40 µm). Befund: Es liegt eine andere Folie aus Polyester vor.

ITBTIIT922104-2023-BTI0292Erteilt von ITGültig bis 2026-10-19

Pannello rigido di materiale plastico. Dalle analisi effettuate è risultata una lastra rigida di poliestere, non alveolare, supportato con fibra di vetro. Secondo il dichiarato si tratta di un pannello da utilizzare in quelle applicazioni dove sono necessarie contemporaneamente resistenza meccanica e resistenza al fuoco ed alle alte temperature. Sempre secondo il dichiarato può essere commercializzato con le seguenti dimensioni: - lunghezza 2.000 mm, larghezza 1.270 mm, spessore da 1 a 40 mm; - lunghezza 1.265 mm, larghezza 1.150 mm, spessore da 35 a 100 mm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3921

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen aus Kunststoffen, andere als solche der Pos. 3918, 3919 oder 3920 oder des Kapitels 54. Zu dieser Position gehören somit nur Zellkunststoffwaren oder solche, die verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden sind. (Bezüglich der Tarifierung von Tafeln, Platten, usw. in Verbindung mit anderen Stoffen gelten die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Im Sinne der Anmerkung 10 zu diesem Kapitel gelten als „Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen“ ausschließlich Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet (z. B. …

Pos. 3921

Zu Unterpositionen 3921 90 oder 3926 90: 1. Treibriemen oder Förderbänder aus einem Kunststoffband (aus einer oder mehreren zusammengeklebten Lagen bestehend), das auf einer oder beiden Seiten – nur zum besseren Haften – mit Chromleder überzogen ist. Zu Unterposition 3921 90: 2. Blätter, bestehend aus stark mit Melaminharz getränktem Papier, die, wenn sie gefaltet werden, wegen ihrer spröden Beschaffenheit brechen und die die wesentlichen Eigenschaften von Papier verloren haben. Die Blätter werden zum Herstellen von Laminaten verwendet. 3. Laminiertes Produkt aus Textil und Kunststoff, bestehend aus zwei Folien aus transparentem Polyethylen, die die zwei äußeren Schichten des laminierten Produkts bilden, und einer inneren Gewebeschicht oder Kern. …

Pos. 3921

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Platte expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem Blatt Papier bedeckt. Die Gesamtdicke des Papiers macht weniger als 10 v. H. der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 3921 1100 Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 6. Rechteckige 4–16 mm dicke Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats (gesättigt) sowie 40 % Füllstoffen und Pigmenten. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils). (Stand: 29.07.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3921.90.10?

Die Zolltarifnummer 3921.90.10 umfasst Andere Tafeln, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, aus Polyester. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3921.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 3921.90.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3921.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3921.90.10?

3921.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3921.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

3921.90.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3921 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen > 392190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3921.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3921.90.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01813. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3921.90.10?

KN-Code 3921.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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