Zolltarifnummer 3922.10.00.00.0: Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3922.10.00.00.0 steht für Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3922.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3922.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3922II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen
- 3922.10Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken
- 3922.10.00.00.0Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3922.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Badewanne aus Acryl, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das ca. 170 x 58 x 80 cm große Erzeugnis ist mit einer integrierten Armatur ausgestattet und weist ein max. Füllvolumen von 250 Litern auf. Der Charakter der in verschiedenen Varianten hergestellten, zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung, des Umfangs und des Wertanteils von dem Badewannenkörper aus Kunststoff bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Badewanne aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Badewanne aus Acryl, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das freistehende, ca. 170 x 80 x 58 cm große Erzeugnis ist mit einer integrierten Armatur ausgestattet und weist ein max. Füllvolumen von 235 Litern auf. Der Charakter der in verschiedenen Varianten hergestellten, zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung, des Umfanges und des Wertanteils von dem Badewannenkörper aus Kunststoff bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Badewanne aus Kunststoff" eingereiht.
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine sogenannte "Duschbadewanne Elara" in zwei Ausführungen (Links Artikel ID: 8927 / Varianten ID: 7068; Rechts Artikel ID: 8928 / Varianten ID: 7069). Die jeweils etwa 170 x 85 x 53 cm große Badewanne besteht aus PMMA (Acryl), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, und verfügt über einen Überlaufschutz sowie vier höhenverstellbare Füße. Das Erzeugnis ist gemeinsam als Warenzusammenstellung mit einer zweiteiligen Duschabtrennung aus Glas (große Scheibe 140 x 80,5 cm, kleine Scheibe 15 x 140 cm) mit Aluminiumprofilen, einem Abwasserschlauch sowie dem notwendigen Montagematerial in einem Paket für die Abgabe an den Endverbraucher im Einzelverkauf aufgemacht. In Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist die Badewanne als charakterverleihend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Badewanne aus Kunststoff".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildungen handelt es sich um eine zusammengesetzte, zerlegt gestellte Ware mit einer Gesamthöhe von 2,02 m, bestehend aus - einer Duschtasse aus Acryl, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Maße: L 89,0 x B 89,0 x H 17,0 cm, Radius 55,0 cm; Ware der Position 3922), - zwei Rückwänden aus gerahmtem Sicherheitsglas (aufgrund der Metallrahmen als Konstruktionsteile der Position 7610), - zwei teilweise mit Aluminiumprofilen versehenen, feststehenden Seitenteilen sowie zwei Schiebetüren aus Sicherheitsglas (Waren der Position 7020), - einer kleinen Ablage aus Glas, - einer Duschstangengarnitur mit Mischbatterie, - einer Kopf- und einer Handbrause mit einem Brauseschlauch, sowie - einem Einhebel-Brausemischer. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Duschtasse aus Kunststoffen als Basis den Charakter der zusammengesetzten Ware. Eine Einreihung als Massageapparat im Sinne der Position 9019 kommt nicht in Betracht, da die Ware über keine eingebaute Massagefunktion (wie Fuß- oder Hydromassagegeräte, Rückenmassagedüsen o.ä.) verfügt. Die Ware ist in Kartons verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Duschen, aus Kunststoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sog. "Art. 21042 0001 01, TOP Badestation" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (9-fach farbig sortiert), bestehend aus: - einer Babybadewanne aus Polypropylen, - einem Wannenständer aus Edelstahlrohren mit Endkappen aus Polypropylen, - einem Wasserablaufschlauch aus Polyvinylchlorid (mit Hartteilen und Stopfen aus HDPE bzw. TPE), sowie - einer Sitzschale (sog. Wanneneinsatz) aus Polypropylen. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung stellt sich die Badewanne aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 als charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung dar. Laut den ergänzenden Antragsangaben sind die Waren gemeinsam in einer Verkaufskartonage zur direkten Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Badewannen aus Kunststoffen".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sog. "Art. 21041 0001 01, TOPXtra Badestation" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (3-fach farbig sortiert), bestehend aus: - einer Babybadewanne aus Polypropylen, - einem Wannenständer aus Edelstahlrohren mit Endkappen aus Polypropylen, - einem Wasserablaufschlauch aus Polyvinylchlorid (mit Hartteilen und Stopfen aus HDPE bzw. TPE), sowie - einer Sitzschale (sog. Wanneneinsatz) aus Polypropylen. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung stellt sich die Badewanne aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 als charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung dar. Laut den ergänzenden Antragsangaben sind die Waren gemeinsam in einer Verkaufskartonage zur direkten Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Badewannen aus Kunststoffen".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei der sog. "TOP Badelösung, Art. Nr. 21060 0001 01" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (10-fach farbig sortiert), bestehend aus - einer Babybadewanne aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - einem Wannenständer aus Stahlrohren mit Kunststoffverbindungsstücken und -endkappen, - einem Wasser-Ablaufschlauch aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, sowie - einer Sitzschale (sog. Wanneneinsatz) aus Polypropylen. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung stellt sich die Badewanne aus Kunststoff als charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung dar. Laut den ergänzenden Antragsangaben sind die Waren gemeinsam in einer Verkaufskartonage zur direkten Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Badewannen aus Kunststoffen".
Bei der durch eine Abbildung und ein Datenblatt veranschaulichten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Waschtisch mit einem nach innen gewölbten Standfuß aus - lt. Datenblatt - Polyesterharz (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und Calciumcarbonat als mineralischem Füllstoff. Der Standwaschtisch ist auf der Oberfläche mit einem weißen Farbauftrag versehen. Er erhält erst durch einen Gussvorgang seine endgültige Form. Durch den Kunststoffanteil erhält das Material nicht nur die für diesen Prozess notwendige thermische Verformbarkeit, sondern nach der Aushärtung des Kunstharzes auch die Festigkeit und Stabilität. Daher bestimmt der Kunststoff gegenüber dem mineralischem Füllstoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Waschbecken aus Kunststoffen" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Von dieser Position werden Ausstattungsgegenstände erfasst, die zur dauerhaften Befestigung in Gebäuden usw. bestimmt sind, wobei sie normalerweise an die Wasserversorgung und das Abwassersystem angeschlossen werden. Hierher gehören auch andere Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken mit ähnlichen Abmessungen und ähnlicher Verwendung, wie tragbare Bidets, Kinderbadewannen und Campingtoiletten. Spülkästen aus Kunststoffen gehören auch zu dieser Position, selbst wenn sie mit den dazugehörigen mechanischen Einrichtungen ausgestattet sind. Von dieser Position sind jedoch ausgeschlossen: a) Kleine, tragbare Artikel für sanitäre oder hygienische Zwecke, wie Bettpfannen und Nachtgeschirr (Pos. 3924). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 833/2008 der Kommission vom 20. August 2008 (ABl. EU Nr. L 225/4) (RV L 225/2008): Eine noch nicht zusammengesetzte Eckduschkabine, bestehend aus: - einer Duschtasse aus Kunststoff mit folgenden Abmessungen: 80 (B) × 80 (L) × 10 (H) cm, - einer Aluminiumkonstruktion, - vier Glasscheiben, in Aluminiumrahmen gefasst, mit folgenden Abmessungen: 40 (B) × 180 (H) cm. Die Konstruktion wird auf die Duschtasse aufgesetzt und an den Wänden befestigt. Zwei der Glasscheiben dienen als Schiebetüren. (Siehe Foto) (Bereits montiertes Produkt.) Unterposition: 3922 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2(a), 3(b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3922 und 3922 10 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärungen des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.6 der 206. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Februar 2020 und zu Top 8.1 der 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 05. bis 07. Mai 2021 ("lavatory seats and covers"): Warenbeschreibung: Toilettensitz, bestehend aus einem Sitz und Sitzdeckel, hergestellt aus zu 100 % rückgewonnenen Holz-Industrieabfällen, verbunden mit Harz im Verhältnis von ca. 85 % Holzmehl und 15 % Harz. Die Oberfläche beider Teile des Sitzes ist weiß glänzend lackiert. Die Abbildungen (s. unterhalb) veran-schaulichen den Querschnitt und die Materialbeschaffenheit des Erzeugnisses. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3922.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3922.10.00.00.0 umfasst Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3922.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3922.10.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3922.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3922.10.00.00.0?
3922.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3922.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3922.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3922 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen > 392210 Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3922.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3922.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29407/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3922.10.00.00.0?
Warennummer 3922.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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