Zolltarifnummer 3923.10.10: Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3923.10.10 steht für Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoff, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (wafers), Masken und Retikeln. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3923.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3923.10.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
- 3923.10Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren
- 3923.10.10Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoff, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (wafers), Masken und Retikeln
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.10.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin, den Abbildungen sowie der vorliegenden Maßzeichnung handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel für Retikel (Fotomasken) in Form eines sog. "Reticle Case". Der in unterschiedlichen Größen maßgefertigte, rechteckige, aufklappbare Behälter besteht aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und verfügt über eine Grundplatte aus Aluminium. Die in der Art eines Schubfachs gestaltete Ware ist durch spezifische Haltestege zur Aufnahme von Retikeln hergerichtet und dient dem Schutz und Transport bei der Herstellung von Halbleiterelementen. Im Hinblick auf den Umfang stellt sich der Kunststoff als charakterbestimmend dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Retikeln".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Datenblatt handelt es sich um ein Transport- und Verpackungsmittel für Halbleiterscheiben (Wafers), bestehend aus Polypropylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Das Erzeugnis besteht aus einem ca. 260 x 267 x 237 mm (L x B x H) großen Gehäuse in Form eines Boden- und Deckelteils, in dem sich ein passgenauer, spezifisch geformter Einsatz (203 x 233 x 218 mm) für Halbleiterscheiben mit einem Durchmesser von 200 mm befindet. Die Ware dient dem sicheren Transport und der Aufbewahrung von Halbleiterscheiben. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (Wafers)" eingereiht.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine schwarze, aufklappbare Schachtel aus antistatischem Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 24,6 x 22,4 x 4,4 cm große Ware ist im Inneren durch Ausstülpungen bzw. Haltevorrichtungen spezifisch zur Aufnahme einer Halbleiterscheibe (Wafer) gestaltet. Das Behältnis dient zum Schutz der Waferscheibe vor Beschädigungen bei z. B. deren Handhabung, beim Transport oder bei der Lagerung. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (Wafers)" eingereiht.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine milchig-transparente, aufklappbare Schachtel aus -lt. Antrag- antistatischem Polycarbonat, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 19,5 x 17,5 x 4 cm große Ware ist im Inneren durch Aussparungen bzw. Einkerbungen spezifisch zur Aufnahme einer Halbleiterscheibe (Wafer) gestaltet. Das Behältnis dient zum Schutz der Waferscheibe vor Beschädigungen bei z. B. deren Handhabung, beim Transport oder bei der Lagerung. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (Wafers)" eingereiht.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen grünen, aufklappbaren Behälter aus -lt. Antrag- antistatischem Polycarbonat, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 24 x 26,5 x 26 cm große Ware zeichnet sich durch zwei äußere Verschlussbügel aus und ist im Inneren durch Aussparungen bzw. Einkerbungen spezifisch zur Aufnahme von Halbleiterscheiben (Wafer) gestaltet. Das Behältnis dient zum Schutz der Waferscheiben vor Beschädigungen bei z. B. deren Handhabung, beim Transport oder bei der Lagerung. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (Wafers)" eingereiht.
Een bergingsmiddel gebruikt voor het vervoer, de opslag en de behandeling van schijfjes (wafers) van halfgeleidermateriaal met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen; - een behuizing vervaardigd van kunststof; - aan de voor- en achterzijde open; - de binnenzijde van de wanden zijn gegroefd om sleuven te vormen; - stapelbaar en een verstelbare schroevenklem; - geschikt tot een temperatuur van maximaal 60 graden Celcius; - speciaal ingericht voor het vervoer of verpakken van schijven (wafers) van halfgeleidermateriaal; - afmetingen van (L x B x H) 354 x 320 x 562 mm en een gewicht van 4,9 kg.
Een bergingsmiddel gebruikt voor het vervoer, de opslag en de behandeling van schijfjes (wafers) van halfgeleidermateriaal met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen; - een behuizing vervaardigd van kunststof; - aan de voor- en achterzijde open; - de binnenzijde van de wanden zijn gegroefd om sleuven te vormen; - stapelbaar en een verstelbare schroevenklem; - geschikt tot een temperatuur van maximaal 130 graden Celcius; - speciaal ingericht voor het vervoer of verpakken van schijven (wafers) van halfgeleidermateriaal; - afmetingen van (L x B x H) 354 x 320 x 563 mm en een gewicht van 6,5 kg.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3923 10: 1. Schaubehälter, bestehend aus einer Kombination von einem Tablett aus Kunststoff mit einer Haubenabdeckung aus Kunststoff, der zur Ausstellung, zum Verpacken oder zum Transport von Lebensmitteln verwendet wird. Diese Art von Behälter kann eine Vielzahl von Formen aufweisen. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Behälter aus Kunststoff, der zur Ausstellung, zur Verpackung oder zum Transport von Lebensmitteln verwendet wird. Es ist entlang einer Kante geschlossen und an den anderen Kanten geöffnet. Diese Art von Behälter kann eine Vielzahl von Formen aufweisen. Anwendung der AV 1 und 6. 3. Box für Hühnereier, aus Kunststoffen. Es ist entlang einer Kante an den anderen drei Kanten geschlossen und geöffnet. Anwendung der AV 1 und 6. 4. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.10.10?
Die Zolltarifnummer 3923.10.10 umfasst Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoff, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (wafers), Masken und Retikeln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.10.10?
Der Drittlandszollsatz für 3923.10.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3923.10.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.10.10?
3923.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3923.10.10 im Zolltarif eingeordnet?
3923.10.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392310 Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.10.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.10.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI13965/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.10.10?
KN-Code 3923.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.