Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.29.10.00: Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Poly(vinylchlorid)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.29.10.00 steht für Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Poly(vinylchlorid). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3923.29.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3923.29.10.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.29Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen
  4. 3923.29.10aus Poly(vinylchlorid)
  5. 3923.29.10.00Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Poly(vinylchlorid)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.29.10.00

HS-Code3923.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3923.29.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3923.29.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24922/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen sogenannten Reisekosmetikbeutel (Flugbeutel) aus miteinander verschweißten, transparenten Folien aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das im flachliegenden Zustand etwa 17 x 11 , 5 x 5 cm große Erzeugnis ist mit einem Reißverschluss versehen sowie einseitig mit dem Markennamen und -logo bedruckt. Die Ware wird auf Flugreisen als Transport- oder Verpackungsmittel von kosmetischen Flüssigkeiten, Cremes etc. im Handgepäck verwendet. Aufgrund der einfachen Verarbeitung (keine Randeinfassung mit Gewebebändern bzw. fehlende Stoßkanten zur Formstabilität) wird der Beutel nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Säcke und Beutel (einschließlich Tüten); aus anderen Kunststoffen; aus Poly(vinylchlorid)“ eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2026-02345-04Erteilt von FRGültig bis 2029-07-20

Assortiment conditionné ensemble pour la vente au détail dans une pochette en PVC réutilisable avec fermeture à glissière à tirette en PVC, comprenant plusieurs articles pour la toilette et le soin du corps, composé de : - une brume corporelle parfumée de 75 ml ; - un gel douche de 75 ml ; - un beurre corporel de 80 ml ; - un gant exfoliant confectionné en fibres synthétiques de polyester. Ce RTC ne reprend que la pochette PVC réutilisable, les autres éléments font l’objet d’un classement séparé.

DEBTI42291/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-22

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sogenannte "Geschenktüten" aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die bunten, flexiblen Shopper-Tüten (Abmessungen ca. L 25 x B 33 x T 11 cm) weisen einen rechteckigen Boden sowie einen eingeschlagenen Oberrand auf und sind mit zwei Spinnstoffhenkeln mit eingeflochtenen Aluminiumbändern versehen. Zudem sind die Außenseiten mit einer Glitter-Kunststofffolie überzogen und stilisierten Sternen bedruckt. Die Waren dienen als Verpackungsmaterial für Geschenke und ist nicht für die längerfristige Verwendung vorgesehen. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Kunststofftüten charakterverleihend. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmitteln aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polyvinylchlorid".

DEBTI42286/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sogenannte "Geschenktüten" aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die bunten, flexiblen Tüten (Abmessungen ca. L 23 x B 18 x T 10 cm) weisen einen rechteckigen Boden sowie einen eingeschlagenen Oberrand auf und sind mit zwei Spinnstoffhenkeln mit eingeflochtenen Aluminiumbändern versehen. Zudem sind die Außenseiten mit einer Glitter-Kunststofffolie überzogen und stilisierten Sternen bedruckt. Die Waren dienen als Verpackungsmaterial für Geschenke und ist nicht für die längerfristige Verwendung vorgesehen. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Kunststofftüten charakterverleihend. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmitteln aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polyvinylchlorid".

DEBTI42284/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-15

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte Geschenktüte aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die rote, flexible Tüte (Abmessungen ca. L 23 x B 18 x T 10 cm) weist einen rechteckigen Boden sowie einen eingeschlagenen Oberrand auf und ist mit zwei Spinnstoffhenkeln mit eingeflochtenen Aluminiumbändern versehen. Zudem ist die Außenseite im Wesentlichen mit Schneeflocken bedruckt und mit einer Glitter-Kunststofffolie überzogen. Die Ware dient als Verpackungsmaterial für Geschenke und ist nicht für die längerfristige Verwendung vorgesehen. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist die Kunststofftüte charakterverleihend. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polyvinylchlorid".

DEBTI42285/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte Geschenktüte aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die rote, flexible Tüte (Abmessungen ca. L 23 x B 18 x T 10 cm) weist einen rechteckigen Boden sowie einen eingeschlagenen Oberrand auf und ist mit zwei Spinnstoffhenkeln mit eingeflochtenen Aluminiumbändern versehen. Zudem verfügt sie auf der Außenseite über ein Design mit diversen Glitzerpunkten. Die Ware dient als Verpackungsmaterial für Geschenke und ist nicht für die längerfristige Verwendung vorgesehen. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist die Kunststofftüte charakterverleihend. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polyvinylchlorid".

DEBTI42288/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte Geschenktüte aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die rote, flexible Tüte (Abmessungen ca. L 36 x B 10 , 5 x T 10 cm) weist einen rechteckigen Boden sowie einen eingeschlagenen Oberrand auf und ist mit zwei Spinnstoffhenkeln mit eingeflochtenen Aluminiumbändern versehen. Zudem verfügt sie auf der Außenseite über ein Design mit diversen Glitzerpunkten. Die Ware dient als Verpackungsmaterial für Geschenke und ist nicht für die längerfristige Verwendung vorgesehen. Im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist die Kunststofftüte charakterverleihend. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polyvinylchlorid".

FRBTIFR-BTI-2025-04294Erteilt von FRGültig bis 2028-11-03

Article de transport et d'emballage, en feuilles de matière plastique (PVC) transparent, de forme tubulaire, d'une hauteur de 60 cm et d'un diamètre de 25 cm, muni d'une poignée en textile et d’une ouverture partielle par le haut, au moyen d’une fermeture à glissière. Le dessus et le fond de l’article sont en matière textile (Polypropylène). L’article est conçu en tant qu’emballage commercial pour contenir un matelas roulé.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. (Sitzungsbericht TAXUD-A4/AB/akn D (2014) 2177443) vom 26. Juni 2014, TOP 5.7) Siehe Foto. Ein Behälter, versehen mit einem Deckel, mit den Maßen 17 x 13,9 x 3 cm, hergestellt aus transparentem Kunststoff (PET), der der Verpackung von Lebensmitteln dient, ist in die Unterposition 3923 10 10 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 10 10. Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. Siehe Foto. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Agrar/Chemie (86. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. …

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.29.10.00?

Die Zolltarifnummer 3923.29.10.00 umfasst Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Poly(vinylchlorid). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.29.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 3923.29.10.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.29.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.29.10.00?

3923.29.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.29.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

3923.29.10.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392329 Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen > 39232910 aus Poly(vinylchlorid). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.29.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.29.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24922/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.29.10.00?

TARIC-Code 3923.29.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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