Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.30.10: Ballons, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.30.10 steht für Ballons, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3923.30.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3923.30.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.30Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren
  4. 3923.30.10Ballons, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.30.10

HS-Code3923.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3923.30.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01335Erteilt von FRGültig bis 2029-08-03

Flacon en matière plastique majoritaire (75 % polyéthylène téréphtalate – PET), doté d’un bouchon en métal (25 % aluminium). L’article est destiné à l’industrie pharmaceutique, notamment pour le stockage et la protection de l’eau de mer contenue dans certains sprays nasaux.

CZBTI51/300235/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-06-07

Dle deklarovaných údajů se jedná o plastovou lahev určenou k balení zboží (tekutiny, krémy, gely), o obsahu nepřesahujícím 2 litry. Hrdlo lahve je opatřeno závitem. Lahev je dodávána bez uzávěru. Lahve mohou být vyrobeny z různých druhů plastu. Balení: v sáčcích a kartonech.

CZBTI50/206960/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-04-29

Dle deklarovaných údajů se jedná o plastovou lahvičku černé barvy, o obsahu nepřevyšujícím 2 litry. Lahvička slouží primárně k bezpečnému uchovávání, přenášení, dávkování nebo aplikaci tekutých výrobků, které jsou v ní uloženy (např. tuš). Výrobek je čtvercového tvaru, je neprůhledný a na hrdle má závit. Rozměry (v mm): 25 x 25 x 55. Materiál: polyethylentereftalát (PET).

CZBTI45/356684/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-01-19

Dle deklarovaných údajů se jedná o plastový obal (nádobu) obdélníkového tvaru, vyrobený z dvouvrstvé fólie, s hrdlem, bez uzávěru, o objemu nepřesahujícím 2 litry. Z potisknuté fólie vyseknutý a následně po obvodu svařený obal je následně opatřen dvojitým transparentním hrdlem o rozměru 8,6 mm. Výrobek je určen k balení potravinového doplňku stravy (tekutého gelu). Materiál: PET met/PE 90µ 33.01. Rozměr: 73 mm x 100 mm + 2x 20 mm dno.

DEBTI38167/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine Flasche aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die – zu optischen Zwecken – mit einer Aluminiumhülse ummantelt ist. Das zylindrische Erzeugnis mit einem Fassungsvermögen von 10 ml ist am Flaschenhals mit einem Schraubgewinde versehen. Das Behältnis dient üblicherweise der Aufnahme von kosmetischen Produkten, wie z. B. Mascara. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen; Flaschen und ähnliche Waren; mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" eingereiht.

DEBTI27368/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Artikel "Leerflasche für E-Zigaretten Liquid" handelt es sich um eine Flasche aus PET, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die zylindrische Ware zeichnet sich durch ein Fassungsvermögen von ca. 60 ml aus, ist am Flaschenhals mit einem Schraubgewinde sowie einer Dosieröffnung versehen und verfügt über einen Schraubdeckel mit Sicherheitsverschluss. Sie dient dem Transport und der Verpackung von Liquid für E-Zigaretten. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Flaschen und ähnliche Waren mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2023-08571Erteilt von FRGültig bis 2027-03-24

Articles d'emballage en matière plastique, d'une contenance inférieure à 2 litres, composé de trois pièces (tube, couvercle et bouchon), de forme ronde ou cylindrique, de différents diamètres et de différentes hauteurs, s'ouvrant sur le dessus au moyen d'un couvercle. Ces emballages sont destinés à contenir des compléments alimentaires.

NLBTI2023-0883Erteilt von NLGültig bis 2027-01-12

Een zogenoemd monster(transport)buisje met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld voor het vervoeren van menselijk monstermateriaal voor vervolgonderzoek; - vervaardigd van transparant kunststof met een ronde bodem en een ondoorzichtige schroefdop van kunststof; - gevuld met 4,3 ml vloeistof met onder andere chaotroop guanidinechloride; Het artikel wordt per 100 stuks aangeboden in een kartonnen doos.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. (Sitzungsbericht TAXUD-A4/AB/akn D (2014) 2177443) vom 26. Juni 2014, TOP 5.7) Siehe Foto. Ein Behälter, versehen mit einem Deckel, mit den Maßen 17 x 13,9 x 3 cm, hergestellt aus transparentem Kunststoff (PET), der der Verpackung von Lebensmitteln dient, ist in die Unterposition 3923 10 10 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 10 10. Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. Siehe Foto. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Agrar/Chemie (86. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. …

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.30.10?

Die Zolltarifnummer 3923.30.10 umfasst Ballons, mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.30.10?

Der Drittlandszollsatz für 3923.30.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.30.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.30.10?

3923.30.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.30.10 im Zolltarif eingeordnet?

3923.30.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392330 Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.30.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.30.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01335. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.30.10?

KN-Code 3923.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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