Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3925.20.00: Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3925.20.00 steht für Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3925.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3925.20.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3925II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3925.20Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen
  4. 3925.20.00Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3925.20.00

HS-Code3925.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3925.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI720/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Nach den Antragsangaben, den Abbildungen, Produktinformationen und Datenblättern sowie den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Warenzusammenstellung für den Einbau in Hebe-Schiebe-Türen. Die auf Maß nach Kundenwunsch gefertigte Zusammenstellung besteht aus einer Bodenschwelle aus charakterverleihend Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und Aluminium sowie diversen anderen Bestandteilen, wie z.B. Beschlägen aus unedlen Metallen (u.a. Laufwagen, Getriebe und Hebel). Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ist kein Bestandteil als charakterbestimmend anzusehen. Im Hinblick auf den Wert bestimmt jedoch die Bodenschwelle aus Kunststoff den Charakter der Zusammenstellung. Die Bestandteile sind gemeinsam mit dem dazugehörigen Montagematerial in einer Umschließung zur direkten Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen".

FRBTIFR-BTI-2025-06316Erteilt von FRGültig bis 2029-06-30

Articles d'équipement pour la construction, de type vitrage à châssis en matière plastique (polychlorure de vinyle), destinés à être montés sur des parois extérieures ou des cloisons intérieures d’une chambre froide, d’un laboratoire ou d’un entrepôt frigorifique. Le clair de vitrage dispose d'une double paroi, composée de deux glaces recuites de 4 mm avec un vide intérieur de 16 mm (épaisseur de 24 mm), et repose sur un châssis en PVC blanc, pouvant être fixe, coulissant, ou bien ouvrant à la française ou à l'italienne. Le produit est présenté sous plusieurs références selon sa dimension.

DEBTI716/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Nach den Antragsangaben, den vorgelegten Produktinformationen und Abbildungen handelt es sich um eine Trittschwelle für eine Hebe-Schiebe-Tür. Das in verschiedenen Größen nach Kundenwunsch auf Maß gefertigte Erzeugnis besteht aus einem Mehrkammer-Profil aus PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), einem Aluminiumprofil und einem Armierungsstab aus Aluminium. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung sind der Kunststoff und das unedle Metall als gleichrangig anzusehen. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt jedoch der Kunststoff den Charakter der zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen".

FRBTIFR-BTI-2024-05950Erteilt von FRGültig bis 2028-01-13

Article pour la construction, en matière plastique, se présentant sous la forme d’un lanterneau de toiture (fenêtre) destiné à un désenfumage naturel. L’embase du lanterneau est matière plastique de polyester (66%). Le cadre ouvrant et le barreaudage sont en acier (29%), le cadre pareclose est en aluminium (2%) et le remplissage est en polycarbonate (3%).

DEBTI40830/23-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-19

Nach den Antragsangaben, dem vorgelegten Datenblatt sowie dem Materialmuster handelt es sich um ein so genanntes "Schnelllauftor" in Form eines aus verschiedenen Stoffen bestehenden Rolltores. Das je nach Kundenwunsch in verschiedenen Abmessungen gefertigte Erzeugnis besteht aus einem Torblatt aus einer Folie aus gewebeverstärktem PVC ( Polyvinylchlorid; Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) in verschiedenen Farbausführungen, welches durch Aluminiumprofile in zwei bzw. drei Sektionen unterteilt sowie teilweise mit einem Sichtfenster aus klarsichtigem PVC ausgestattet ist. Das Tor verfügt über seitliche Führungsschienen und eine Wickelwelle aus unedlem Metall sowie über ein Gummiabschlussprofil und einen elektrotechnischen Aufsteckantrieb inklusive Steuerung. Das Rolltor regelt den Zugang zwischen zwei Räumen/ Hallen etc. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ist das Torblatt aus Kunststoff als charakterbestimmend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen".

FRBTIFR-BTI-2021-07314Erteilt von FRGültig bis 2024-11-22

Vitrage, à châssis en matière plastique (Polychlorure de vinyle), destiné à être monté sur des parois extérieures ou des cloisons intérieures d’une chambre froide, d’un laboratoire ou d’un entrepôt frigorifique. Le clair de vitrage dispose d'une double paroi, composée de deux glaces recuites de 4 mm avec un vide intérieur de 16 mm (épaisseur de 24 mm), et repose sur un châssis en PVC blanc, pouvant être fixe, coulissant, ou bien ouvrant à la française ou à l'italienne, selon les modèles.

FRBTIFR-BTI-2018-03867Erteilt von FRGültig bis 2021-09-10

Vitrage à châssis en matière plastique (PVC) destiné aux parois extérieures ou aux cloisons intérieures de chambre froide, entrepôt frigorifique, laboratoires...

AT2015/000745Erteilt von ATGültig bis 2019-05-08

Baubedarfsartikel in Form eines außenseitig silberfarbenen, rückseitig hellgrauen über die gesamte Länge bombierten Formstückes (Breite: 38 mm, Höhe: 10 mm) mit zwei Stegen auf der Rückseite, aus weichgemachtem Polyvinylchlorid bestehend. Das Erzeugnis dient als Schwelle/Übertrittleiste für Türen mit Ablaufdichtung; kein Erzeugnis der Position HS 3916.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3925

Zu Unterposition 3925 2000: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 3925 20 des HS.

Pos. 3925

Zu Unterposition 3925 20: Zu der UPos. 3925 20 gehören Türen mit Angeln oder Schiebetüren, wie sie zum Schließen der Eingänge von Gebäuden, Räumen usw. verwendet werden. Hierher gehören nicht Sperren, wie sie zum Schließen von Feld-, Garten-, Hofzugängen usw. verwendet werden (UPos. 3925 90).

Pos. 3925

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3925.20.00?

Die Zolltarifnummer 3925.20.00 umfasst Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3925.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 3925.20.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3925.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3925.20.00?

3925.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3925.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

3925.20.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 392520 Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3925.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3925.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI720/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3925.20.00?

KN-Code 3925.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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