Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3926.90.97.23: Kunststoffabdeckung mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3926.90.97.23 steht für Kunststoffabdeckung mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3926.90.97.23 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3926.90.97.23
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3926II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914
  3. 3926.90andere
  4. 3926.90.97andere
  5. 3926.90.97.23Kunststoffabdeckung mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3926.90.97.23

HS-Code3926.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3926.90.978 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3926.90.97.2310 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A001aComponents made from fluorinated compounds, as follows:
  • 1A004aProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
  • 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350cChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
  • 3B001hEquipment for the manufacturing of semiconductor devices or materials, as follows and specially designed components and accessories therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI20055/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-22

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine sogenannte Abdeckkappe aus formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spezifisch geformte Ware (ca. 27 , 5 x 18 x 10 , 5 cm) ist mit einer länglichen Aussparung und auf der Innenseite mit mehreren Rastnasen und Führungsstegen versehen. Sie wird als Verkleidung an Außenrückspiegeln für Personenkraftwagen montiert und dient dem Schutz des Spiegels. Eine Einreihung als Karosserie-/ Kraftfahrzeugteil die Position 8708 scheidet aus, da sich die Gehäuseschale als Teil eines nach stofflicher Beschaffenheit einzureihenden Rückspiegels der Position 7009 darstellt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 20 erfasst, Kunststoffabdeckungen mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen".

DEBTI7782/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um Abdeckungen für KFZ-Außenrückspiegel aus formgepressten, kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Carbon). Die je nach Fahrzeugtyp spezifisch geformten Waren verfügen auf der Innenseite über mehrere Ausnehmungen, Rastnasen sowie Befestigungsclips. Die Abdeckungen werden als Verkleidung an Außenrückspiegeln für Personenkraftwagen montiert und dienen dem Schutz des Spiegels einschließlich seiner mechanischen und elektrischen Komponenten. Eine Einreihung als Karosserie-/ Kraftfahrzeugteile die Position 8708 scheidet aus, da sich derartige Waren als Teile von -nach stofflicher Beschaffenheit einzureihenden- Rückspiegeln darstellen. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung (Härte und Steifheit des Enderzeugnisses) ist der Kunststoff als charakterbestimmend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, nicht von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 22 erfasst, Kunststoffabdeckungen mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen".

HUBTIHU190000-2025-7702404879Erteilt von HUGültig bis 2029-03-17

A határozat tárgya gépjárművek külső visszapillantó tükrének műanyag borítója, csíptetőkkel.

DEBTI57272/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-17

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein Spiegelgehäuse aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spezifisch gestaltete Ware (Abmessungen max. ca. 24,5 x 12,0 x 8,5 cm) ist mit Aussparungen zur Aufnahme eines Spiegels versehen und verfügt weiterhin über Führungs- und Raststege für die Montage. Das Gehäuse dient der Aufnahme (Halterung) und der Abdeckung des Außenrückspiegels eines Personenkraftkraftwagens. Eine Einreihung als Karosserie-/ Kraftfahrzeugteil die Position 8708 scheidet aus, da sich die Gehäusekappe als Teil eines nach stofflicher Beschaffenheit einzureihenden Rückspiegels der Position 7009 darstellt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 22 erfasst" eingereiht.

DEBTI47499/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-22

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine sogenannte Abdeckkappe aus formgepresstem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spezifisch geformte Ware (ca. 27,5 x 18 x 10,5 cm) ist mit einer länglichen Aussparung und auf der Innenseite mit mehreren Rastnasen und Führungsstegen versehen. Sie wird als Verkleidung an Außenrückspiegeln für Personenkraftwagen montiert und dient dem Schutz des Spiegels. Eine Einreihung als Karosserie-/ Kraftfahrzeugteil die Position 8708 scheidet aus, da sich die Gehäuseschale als Teil eines nach stofflicher Beschaffenheit einzureihenden Rückspiegels der Position 7009 darstellt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 20 erfasst, Kunststoffabdeckungen mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen" eingereiht.

DEBTI16991/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-29

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine sogenannte Außenspiegelkappe aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spezifisch gestaltete Ware (Abmessungen max. ca. 21,4 x 12 x 11,3 cm) ist mit Aussparungen zur Aufnahme eines Spiegels versehen und verfügt weiterhin über Führungs- und Raststege für die Montage. Das Gehäuse dient der Aufnahme (Halterung) und der Abdeckung des Außenrückspiegels eines Personenkraftkraftwagens. Eine Einreihung als Karosserie-/ Kraftfahrzeugteil die Position 8708 scheidet aus, da sich die Gehäusekappe als Teil eines nach stofflicher Beschaffenheit einzureihenden Rückspiegels der Position 7009 darstellt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 15 erfasst" eingereiht.

DEBTI51038/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-17

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Spiegelgehäuse aus formgepressten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spezifisch gestaltete Ware (Abmessungen max. ca. 24,5 x 12 x 8,5 cm) ist mit Aussparungen zur Aufnahme eines Spiegels versehen und verfügt weiterhin über Führungs- und Raststege für die Montage. Das Gehäuse dient der Aufnahme (Halterung) und der Abdeckung des Außenrückspiegels eines Personenkraftkraftwagens. Eine Einreihung als Karosserie-/ Kraftfahrzeugteil die Position 8708 scheidet aus, da sich die Gehäusekappe als Teil eines nach stofflicher Beschaffenheit einzureihenden Rückspiegels der Position 7009 darstellt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflrechtich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 20 erfasst" eingereiht.

DEBTI24987/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine sogenannte Spiegelkappe aus formgepressten, kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die je nach Fahrzeugtyp spezifisch geformte Ware ist mit seitlichen Aussparungen versehen und verfügt auf der Innenseite über mehreren Rastnasen sowie Befestigungsclips. Sie wird als Verkleidung an Außenrückspiegeln für Personenkraftwagen montiert und dient dem Schutz des Spiegels einschließlich seiner mechanischen und elektrischen Komponenten. Eine Einreihung als Karosserie-/ Kraftfahrzeugteil die Position 8708 scheidet aus, da sich die Gehäuseschale als Teil eines nach stofflicher Beschaffenheit einzureihenden Rückspiegels darstellt. Insbesondere im Hinblick auf die Formgebung sind die Kunststoffe gegenüber den Kohlenstofffasern als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 05 bis 3926 9097 15 erfasst, Kunststoffabdeckungen mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3926

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 94 - Allgemeines). Die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94 - Allgemeines - lauten wie folgt: "Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Ausdruck „Möbel“ Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, in Privatwohnungen oder Gärten usw. zu verbleiben. Siehe auch die Definition des Ausdrucks „Möbel“ in den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Absatz 2, Buchstabe A. Folglich sind aufblasbare Waren (wie aufblasbare Sitze, aufblasbare Liegesessel usw.), die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden, keine Möbel im Sinne des Kapitels 94, sondern je nach ihrer stofflichen Beschaffenheit Campingausrüstungen der Position 6306 oder Waren des Kapitels 39 oder 40. …

Pos. 3926

Zu Unterposition 3926 90: 1. Extrudierte Netze, flach oder in Schlauchform. 2. Kabelschellen zum Tragen (Befestigen) von isolierten Leitungen, aus einer Schelle aus Kunststoff und einem Metallstift als Befestigungsvorrichtung. 3. Dreieckige Signalplatten für Rückstrahler aus rot gefärbtem Kunststoff mit pyramidenförmigen Buckeln zum besseren Reflektieren der Strahlen, nicht montiert. Siehe auch Avis 8716 90/1. 4. Bedienungsknöpfe aus Kunststoff, die sowohl für Rundfunk- oder Fernsehgeräte oder Recorder des Abschnitts XVI als auch für Messgeräte usw. des Abschnitts XVIII verwendbar sind. 5. Schutzüberzüge, gefertigt aus einer einzelnen rechteckigen Kunststoff-Folie, die zur Hälfte gefaltet und an den Seiten verschweißt wurde. Die obere Seite (Öffnung) ist mit einem Gummiband versehen und dadurch etwas gerafft. …

Pos. 3926

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 der Kommission vom 5. April 1983 (ABl. EG Nr. L 90/11) (RV L 810/83), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L193/6): 4. Spardose aus Kunststoff in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 16 cm, mit einem roten Halstuch bekleidet und mit einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen versehen Unterposition 3926 40 00 Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208/24) (RV L2087/92): 1. Waren in Form von Tieren (Pferde und Rehe), aus Kunststoff, überzogen mit einer durch Leimen aufgebrachten Scherstaubschicht. Unterposition 3926 40 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 3926 40 00. Verordnung (EG) Nr. …

Pos. 3926

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3926.90.97.23?

Die Zolltarifnummer 3926.90.97.23 umfasst Kunststoffabdeckung mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3926.90.97.23?

Der Drittlandszollsatz für 3926.90.97.23 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3926.90.97.23?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3926.90.97.23?

3926.90.97.23 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3926.90.97.23 im Zolltarif eingeordnet?

3926.90.97.23 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3926 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 > 392690 andere > 39269097 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3926.90.97.23?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3926.90.97.23 erfasst, zum Beispiel DEBTI20055/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3926.90.97.23 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3926.90.97.23 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A001a, 1A004a, 1A006b, 1C010, 2B350a, 2B350c, 2B352a, 3B001h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3926.90.97.23?

TARIC-Code 3926.90.97.23 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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