Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4003.00.00.00: Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4003.00.00.00 steht für Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4003.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4003.00.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4003Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
  3. 4003.00.00.00Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4003.00.00.00

HS-Code4003.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4003.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4003.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI45/052001/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-04-16

Dle deklarovaných údajů se jedná o regenerovaný butylový kaučuk, ve formě plátů (desek, listů). Výrobek je určen pro gumárenský průmysl, kde se používá při výrobě pneumatik, odlévaných pryžových produktů, pryžových rohoží a límců, obuvi, podlahových krytin apod.

CZBTI35/120329/2018-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2022-01-16

Dle deklarovaných údajů se jedná o regenerovaný butylový kaučuk, který je ve formě plátů (desek, listů). Produkt je určen pro gumárenský průmysl, kde se používá při výrobě pneumatik, odlévaných pryžových produktů, pryžových rohoží a límců, obuvi, podlahových krytin apod.

BED.T.304.991Erteilt von BEGültig bis 2020-08-28

Een artikel bestaande uit: - Een aluminiumlaag of glasvezelweefsel(ter versterking) om het geheel bij elkaar te houden - Een vel papier ter bescherming van de klevende binnenzijde - Een laag bestaande uit geregenereerde gedevulkaniseerde butyl rubber, zonder celstructuur. De producten hebben een dikte van 1,5 tot en met 2,2 mm en worden voornamelijk gebruikt voor hun geluids- en trillingsdempende eigenschappen op metalen platen en foliën.

HROM-2013-0025Erteilt von HRGültig bis 2019-11-13

Gumeni granulat dobiven od otpadnih guma u pakiranju u big-bag vrećama. Proizvod se dobiva odvajanjem čelika i tekstila iz otpadnih guma, a guma se u procesu proizvodnje melje u granule. Granulat se pojavljuje u veličinama od 0,0-0,5mm, 0,5-2,0mm i 2,0-3,5mm. Namijenjen je za izradu gumenih podnih obloga za staje, bazene, dječja igrališta i sl.

FR-RTC-2016-002318Erteilt von FRGültig bis 2019-05-19

BANDE DE REVETEMENT EN CAOUTCHOUC REGENERE MAJORITAIRE (70 % CAOUTCHOUC REGENERE, 30 % CARBONATE DE CALCIUM), AVEC MOTIFS ANTIDERAPANTS, PRESENTEE EN ROULEAU.

FR-E4-2009-003102Erteilt von FRGültig bis 2016-03-09

MELANGE HETEROGENE DE CAOUTCHOUCS(STYRENE-BUTADIENE ET POLYISOBUTYLENE MAJORITAIREMENT), SOUS FORME PRIMAIRE(POUDRE NOIRE).

FR-E4-2009-003101Erteilt von FRGültig bis 2016-03-09

MELANGE HETEROGENE DE CAOUTCHOUCS(STYRENE-BUTADIENE ET POLYISOBUTYLENE MAJORITAIREMENT), SOUS FORME PRIMAIRE (GRANULES NOIRS DE FORME IRREGULIERE).

FR-E4-2009-003100Erteilt von FRGültig bis 2016-03-09

MELANGE HETEROGENE DE CAOUTCHOUCS(STYRENE-BUTADIENE ET POLYISOBUTYLENE MAJORITAIREMENT), SOUS FORME PRIMAIRE (GRANULES NOIRS DE FORME IRREGULIERE).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Regenerierter Kautschuk stammt aus der Aufarbeitung von Altwaren (insbesondere alte Reifen) und Abfällen oder Schnitzeln aus vulkanisiertem Kautschuk. Die Bearbeitung besteht darin, den Altkautschuk zu erweichen und bestimmte der darin enthaltenen unerwünschten Stoffe, im allgemeinen durch verschiedene chemische oder mechanische Verfahren, zu entfernen. Das so gewonnene Erzeugnis enthält noch gebundenen Schwefel oder andere Vulkanisationsmittel und ist von geringerer Qualität als Naturkautschuk; es ist plastischer und klebriger als Naturkautschuk. Es kann in mit Talkum gepuderten oder durch Polyethylenfolien voneinander getrennten Blätter vorliegen. …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4003.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 4003.00.00.00 umfasst Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4003.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4003.00.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4003.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4003.00.00.00?

4003.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4003.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4003.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4003 Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4003.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4003.00.00.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI45/052001/2024-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4003.00.00.00?

TARIC-Code 4003.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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