Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4004.00.00: Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4004.00.00 steht für Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4004.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4004.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4004Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert
  3. 4004.00.00Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4004.00.00

HS-Code4004.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4004.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15086/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Angaben des Antragstellers: Reifenabschnitte, meist Querschnitt, aus Weichkautschuk zur technischen Analyse, unbrauchbar für weitere Verwendung. Feststellungen an Warenfotos: Reifenabschnitte, die durch Herausschneiden aus Reifen erhalten werden. Die Abschnitte weisen an der Außenfläche ein Profil auf. Befund: Abfälle von Weichkautschuk.

LUBTILU700000-2024-BTI63Erteilt von LUGültig bis 2027-10-24

Déchets de caoutchouc synthétique non vulcanisé (de différentes formes et couleurs) obtenus dans le processus de production de caoutchouc. Pour de multiples raisons (telles que les variations de qualité, les dommages dus à l’humidité, la contamination, la couleur, la tendance à s’agglutiner etc.), les déchets sont reconnaissables comme étant inutilisables en l’état. Ils sont récupérés afin d’être recyclés. Lorsque les déchets de caoutchouc sont achetés pour être recyclés, les spécifications précises des produits peuvent varier (poids moléculaire, distribution du poids moléculaire, teneur en humidité, etc.)

PLBTIWIT-2024-000098Erteilt von PLGültig bis 2027-01-28

Produkt w postaci rozdrobnionej opony o granulacji powyżej 10 mm, tzw. chips. Produkowany jest w 100% z nienadających się do użytku ciętych opon samochodowych i jest produktem wstępnego etapu granulacji zużytych opon. Proces produkcji odbywa się w młynach metodą mechaniczną i polega na rozdrobnieniu opon do postaci chipsa. Stosowany m.in. w budownictwie komunikacyjnym, do budowy i konserwacji składowisk odpadów, w produkcji zewnętrznych produktów wibroizolacyjnych i dźwiękochłonnych. Wyrób pakowany do kontenerów morskich luzem, przy pomocy ładowarki teleskopowej. Objętość kontenera morskiego 40’ High Cube wynosi 76,3 m3.

FRBTIFR-BTI-2023-06234Erteilt von FRGültig bis 2026-11-23

Bande coagulée sur elle-même de caoutchouc vulcanisé, non alvéolaire, de grammage excédant 1500 gr/m², constituée de la superposition de caoutchouc synthétique (plus de 90% en poids) et de tissu toile orangé (moins de 10% en poids), constituant un déchet de production. Le produit est collé sur lui-même et n'est pas utilisable en l'état, sans ouvraison ultérieure. L’article est destiné à l’industrie des pneumatiques.

DEBTI1658/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-24

Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein Granulat aus EPDM- Abfällen der industriellen Produktion mit einer Körnung von 1-3 mm. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Die Ware ist als Abfälle aus Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert in die Unterposition (KN) 4004 0000 des Zolltarifs einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2020-00460Erteilt von FRGültig bis 2023-03-15

Bande coagulée sur elle-même de caoutchouc vulcanisé, non alvéolaire, de grammage excédant 1500g/m², constituée de la superposition de caoutchouc synthétique (plus de 90% en poids) et de tissu toile orangé (moins de 10% en poids), constituant un déchet de production. Le produit est collé sur lui-même et n'est pas utilisable en l'état, sans ouvraison ultérieure. Conception de pneumatiques

DEBTI40378/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-01

Angaben des Antragstellers: Pulver von vulkanisiertem Kautschuk Das Pulver wird durch das Herunterschneiden und anschließendem Mahlen von Profilresten von gebrauchten Reifen gewonnen. Dieses Pulver wird anschließend nach einer aufwändigen chemischen Behandlung als Sekundärrohstoff wieder der Reifenherstellung zugeführt. Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes, feines Pulver aus einem vulkanisierten Kautschuk vorgelegt. Befund: Es handelt sich um zu Pulver zerkleinerte Abfälle von Weichkautschuk der Unterposition (KN) 4004 0000.

DEBTI26441/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-11

Angaben des Antragstellers: Ausschussreifen aus Kautschuk, die bei der Produktion anfallen. Es handelt sich um Zweirad- und Kartreifen mit Qualitätsmängeln. Die Reifen werden durch Zerschneiden der Reifenwulst unbrauchbar gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, anhand von Bildern wurde die Ware beschrieben. Befund: Abfälle aus Weichkautschuk der Position 4004

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4004

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der Begriff Abfälle, Bruch und Schnitzel ist in der Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Zu dieser Position gehören: 1) Abfälle, Bruch und Schnitzel, die aus der Herstellung oder Bearbeitung von nichtvulkanisiertem oder vulkanisiertem Weichkautschuk stammen. 2) Waren aus Weichkautschuk, die wegen Zerschneidens, Abnutzung oder aus anderen Gründen eindeutig nicht mehr als solche verwendbar sind. Diese Warengruppe umfasst auch zum Runderneuern ungeeignete, gebrauchte Reifen sowie die von diesen gebrauchten Reifen stammenden Abfälle, die meist wie folgt hergestellt wurden: a) Durch Abschneiden der Wülste, bei denen mit einer Spezialmaschine der Reifen möglichst dicht an den Drahteinlagen oder Wülsten abgeschnitten wird. b) Durch Spalten zum Abtrennen der Lauffläche. c) Durch Zerschneiden in Stücke. …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4004.00.00?

Die Zolltarifnummer 4004.00.00 umfasst Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4004.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4004.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4004.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4004.00.00?

4004.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4004.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4004.00.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4004 Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4004.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4004.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15086/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4004.00.00?

KN-Code 4004.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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