Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4005.10.00.00: Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4005.10.00.00 steht für Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4005.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4005.10.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4005Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
  3. 4005.10Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid
  4. 4005.10.00.00Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4005.10.00.00

HS-Code4005.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4005.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4005.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI35671/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-01

Angaben des Antragstellers: Das Doppelseitige Butylband ist zu 100% ohne Asbest. Der Artikel enthält eine Butylband Versiegelung, welche eine hochgummiartige haftende Masse auszeichnet. Die verstärkte Masse dient zur Abdichtung von Fugen und ist für viele Bereiche geeignet. Die Anwendung kann in vielen Bereichen erfolgen, z.B. bei der Abdichtung einer Autotür, für Straßenbauarbeiten, für Kabelanschlüsse, zur Abdichtung unterschiedlicher Materialien (z.B. Glas, Holz;Polycarbonat etc.). Die Bänder unterscheiden sich in den Maßen. Feststellung an einem Warenfoto: Schwarzes Band mit Schutzfolie, aufgerollt auf einer Papphülse. Befund: Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen, Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid.

DEBTI14559/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Angaben des Antragstellers: Klebebänder für z.B. Metallbauten, Wohnmobil-Dächer und -Seiten, Entwässerungspannen, Abflussrohre, Boote, Kanus. Das Klebeband besteht aus zwei wesentlichen Schichten: Oberflächenmaterial: Eine PVDF-Folie (Witterungsbeständig) Selbstklebende Schicht: Hauptsächlich aus Butylkautschuk, Polyisobutylenharz, Füllstoffen und weiteren essenziellen Bestandteilen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine Rolle eines mehrlagigen, klebrigen Bandes mit Schutzfolie vorgelegt. Das Band setzt sich zusammen aus einer dünnen Kunststofffolie und einer dickeren, klebrigen Massen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk mit Füllstoffen. Befund: Nicht vulkanisierte Kautschukmischung mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid, in Form von Streifen.

DEBTI45486/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um ein selbstverschweißendes Universalisolierband zum Abdichten von Leckagen an Schläuchen, Rohren etc. oder zum Isolieren von elektrischen Leitungen. Die Ware stellt sich als dehnbares, schwarzes oder weißes Band mit einer Lochprägung auf der Oberseite dar, das einseitig mit einer Schutzfolie versehen ist und in verschiedenen Längen und Breiten auf Rolle vorliegt. Die Bänder enthalten Ruß und bestehen aus nicht vulkanisiertem, synthetischem Kautschuk. Warenmuster wurden nicht vorgelegt. Befund: Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Streifen, mit Zusatz von Ruß

DEBTI32494/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Angaben des Antragstellers: Butylfolie, die zur Geräusch- und Vibrationsdämpfung in verschiedenen Anwendungen in Kraftfahrzeugen eingesetzt wird. Es handelt sich um Kautschukplatten, die eine Butylkautschuk-Zusammensetzung mit einer Folienlage aufweisen. Feststellungen/ Untersuchungen an Warenmustern: Es handelt sich bei der Ware um einen Streifen aus einem schwarzen, zähen Material, welcher auf der Unterseite mit einem Schutzpapier und auf der Oberseite mit einer dünnen Kunststofffolie versehen ist. Die schwarze Masse besteht nach den Untersuchungen aus einem nicht vulkanisiertem Butylkautschuk. Offensichtlich enthält die Platte Ruß. Charakterverleihend für die Ware ist der Kautschukanteil. Befund: Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen, Kautschuk mit Zusatz von Ruß

DEBTI39600/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Angaben des Antragstellers: Selbstklebende Butyl-Dämmmatten mit einer Aluminiumkaschierung Schalldämmprodukte auf Basis von Butylkautschuk, die auf der Vorderseite mit einer Aluminiumschicht bedeckt sind. Die Matten finden Verwendung als Stoßdämpfung, Verstärkung, Geräuschreduzierung und Schalldämmung und können auch in Nutzfahrzeugen genutzt werden.- Aluminiumschicht: 0,1 mm (4 MILS) reines Aluminium Butylkautschuk-Kleber: 1,4-3,9 mm Dicke Nach vorgelegten Abbildungen handelt es sich um Matten (Abmessungen 40 x 25 cm) aus einer schwarzen Kautschukmasse die auf einer Seite mit einer Aluminiumlage versehen sind und auf der Rückseite mit einem Schutzpapier bedeckt sind. Befund: Die Ware ist als Platte aus einer nicht vulkanisierten Kautschukmischung mit Zusatz von Ruß einzureihen.

DEBTI37423/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-05

Angaben des Antragstellers: Leicht, selbstklebender Kitt zur Reduzierung von Körperschall, der in Form von Platten mit einer Aluminium-Deckschicht und braunem Trennpapier aufgemacht ist und zur Absorption von Lärm und Vibrationen in Kraftfahrzeugen der Position 8703 in verschiedenen Anwendungen verwendet wird. Feststellungen / Untersuchungen an Warenmustern: Es handelt sich bei der Ware um eine Platte aus einem schwarzen, zähen Material, welches auf der Unterseite mit einem Schutzpapier und auf der Oberseite mit einer Aluminiumfolie versehen ist. Die schwarze Masse besteht nach den Untersuchungen aus einem nicht vulkanisiertem Butylkautschuk. Offensichtlich enthält die Platte Ruß. Charakterverleihend für die Ware ist der Katschukanteil. Befund: Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen, Kautschuk mit Zusatz von Ruß

ITBTIIT922104-2024-BTI0643Erteilt von ITGültig bis 2027-11-14

Nastro sigillante butilico di colore nero, miscelato con nerofumo, non vulcanizzato. Il prodotto è usato per sigillare giunti e riempire fessure in vari settori industriali.

FRBTIFR-BTI-2024-04815Erteilt von FRGültig bis 2027-11-04

Morceau de caoutchouc naturel, non vulcanisé, sous forme primaire, contenant des charges (noir de carbone et oxyde de fer). Il s’agit d’une mixture, composée de caoutchouc naturel avec un taux d’Oxyde de fer <5% et de carbone noir <5%. L’article est destiné à être utilisé pour fabriquer des bouchons à usage pharmaceutique.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4005

Zu Unterposition 4005 10 oder 4005 91: 1. Bänder, 2 bis 3 mm dick, die aus einem Tuch parallel gelegter, vollständig von nichtvulkanisiertem Kautschuk umhüllter Fäden aus Kohlenstoffstahl bestehen und hauptsächlich zum Herstellen von Reifenkarkassen verwendet werden.

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4005.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 4005.10.00.00 umfasst Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4005.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4005.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4005.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4005.10.00.00?

4005.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4005.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4005.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen > 400510 Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4005.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4005.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI35671/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4005.10.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4005.10.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4005.10.00.00?

TARIC-Code 4005.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.