Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4005.99.00: Kautschukmischungen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4005.99.00 steht für Kautschukmischungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4005.99.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4005.99.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4005Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
  3. 4005.99andere
  4. 4005.99.00Kautschukmischungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4005.99.00

HS-Code4005.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4005.99.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI39889/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-26

Angaben des Antragstellers: Kabelfüllmischung in Granulatform Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Kautschukmischung, nicht vulkanisiert in Primärform

ES2016SOL0000000000075Erteilt von ESGültig bis 2022-02-21

Mezcla de caucho sintético sin vulcanizar en forma primaria (pellets) que según manifiesta el solicitante cumple la nota 4 a) del cap. 40 relativa a la denominación «caucho sintético», adicionada con cargas minerales, plastificantes y aditivos.

BED.T.304.574Erteilt von BEGültig bis 2020-09-06

Een thermoplasisch vulkanisaat, bestaande uit een elastomeer mengsel van EPDM (Ethylene-propylene-diene) en polypropyleen, olie, rubber, vulstoffen, additieven en kleurstoffen in de vorm van kleine zwarte korrels. Het product heeft unieke rubberachtige eigenschappen, met het voordeel van thermoplastische verwerkingstechnieken. Het product wordt aangeboden in zakken van 25 kg.

DE20932/12-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-07

Angaben des Antragstellers: Zusammengesetztes thermoplastisches Elastomer Zur Zusammensetzung des Compounds wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchung an einem Warenmuster: Weißes bis cremefarbenes Granulat. Nach den durchgeführten Untersuchungen handelt es sich bei dem Granulat um eine Kautschuk/Kunststoffmischung mit diversen Zuschlagstoffen. Befund: Andere, nicht vulkanisierte Kautschukmischung in Primärform der Position 4005

DEHH/237/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-04

Angaben des Antragstellers: Compound aus Lederfasern und TPE Das Compound besteht aus dunkelbraunen, weichen Pellets Zur genauen Zusammensetzung der TPE's liegen vertrauliche Angaben vor. Nach weitergehenden Untersuchungen an den reinen TPE's liegen hier Kautschuke im Sinne des Kapitels 40 vor.

DEHH/1360/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-21

Angaben des Antragstellers: Kabelfüllmischung, halogenfrei in Pelletform Untersuchungen an einem Warenmuster: Graues Granulat (Strangabschnitte ca. 2-4 mm lang, Durchmesser ca. 3 mm). Zur genaueren Zusammensetzung des Granulats wurden vertrauliche Angaben gemacht. Analytische Daten: Asche (800 °C): 51,2 GHT IR-Spektrum: Im Wesentlichen wie ein EPDM-Kautschuk Die verwendeten Polymerkomponenten sind ein Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und ein Kunststoff im Sinne des Kapitels 39. Es wird unterstellt, dass eine entsprechende Mischung der Komponenten die Anforderungen des Kapitels 40 erfüllt.

DEHH/1361/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-21

Angaben des Antragstellers: Kabelfüllmischung, halogenfrei in Pelletform Untersuchungen an einem Warenmuster: Graues Granulat (Strangabschnitte ca. 3-5 mm lang, Durchmesser ca. 6 mm). Zur genaueren Zusammensetzung des Granulats wurden vertrauliche Angaben gemacht. Analytische Daten: Asche (800 °C): 55,7 GHT IR-Spektrum: Hinweis auf einen Kautschuk Beide verwendeten Polymerkomponenten sind Kautschuke im Sinne des Kapitels 40.

DEHH/1358/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-21

Angaben des Antragstellers: Kabelfüllmischung, halogenfrei in Pelletform Untersuchungen an einem Warenmuster: Graues Granulat (Strangabschnitte ca. 3-7 mm lang, Durchmesser ca. 6 mm). Zur genaueren Zusammensetzung des Granulats wurden vertrauliche Angaben gemacht. Analytische Daten: Asche (800 °C): 55,4 GHT IR-Spektrum: Hinweis auf Acrylnitril-Butadien-Kautschuk Beide verwendeten Polymerkomponenten sind Kautschuke im Sinne des Kapitels 40.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4005

Zu Unterposition 4005 9900: Siehe die Erläuterungen zu Position. 4005 des HS, vierter Absatz Buchstabe B und fünfter Absatz Ziffer 5..

Pos. 4005

Zu Unterposition 4005 99: 1. „Master blend“ genannte Zubereitungen zum Herstellen von Kaugummi, die aus durch Mischen mehrerer natürlicher Gummen des Kapitels 40 (z. B. Chicle gum und Balata) mit hydrierten pflanzlichen Ölen und einem Homogenisierungsmittel wie Calciumcarbonat geformten Körnchen bestehen.

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4005.99.00?

Die Zolltarifnummer 4005.99.00 umfasst Kautschukmischungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4005.99.00?

Der Drittlandszollsatz für 4005.99.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4005.99.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4005.99.00?

4005.99.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4005.99.00 im Zolltarif eingeordnet?

4005.99.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen > 400599 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4005.99.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4005.99.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI39889/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4005.99.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4005.99.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4005.99.00?

KN-Code 4005.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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