Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4008.11.00.00: Platten, Blätter und Streifen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4008.11.00.00 steht für Platten, Blätter und Streifen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4008.11.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4008.11.00.00
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4008Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
  3. 4008.11Platten, Blätter und Streifen
  4. 4008.11.00.00Platten, Blätter und Streifen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4008.11.00.00

HS-Code4008.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4008.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4008.11.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI31/340498/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-05-25

Dle deklarovaných údajů se jedná o samolepicí distanční podložku z pěnové pryže, určenou pro použití v jednotkách tepelného čerpadla, kde slouží k tlumení vibrací a vymezení vzdálenosti mezi zásobníkem a držákem. Výrobek je tvořen vrstvou EPDM (syntetického nekonjugovaného dienového ethylenpropylenového kaučuku) ve formě lehčeného (buněčného) materiálu (se strukturou pěnové gumy), která je nositelem hlavní funkce výrobku. Zadní strana výrobku je opatřena samolepicí vrstvou a separační fólií, přičemž tato vrstva slouží výhradně k upevnění na podklad a nepředstavuje podstatnou funkci výrobku. Výrobek je dodáván ve formě předem vyřezaných pásků pravoúhlého tvaru bez dalšího opracování a nelze jej demontovat na jednotlivé vrstvy bez jeho znehodnocení.

FRBTIFR-BTI-2025-02681Erteilt von FRGültig bis 2029-04-03

Feuille en caoutchouc alvéolaire, vulcanisé non durci (copolymère acrylonitrile-butadiène - NBR) se présentant sous la forme d’une lavette de nettoyage réutilisable de forme rectangulaire et de couleur jaune clair. La lavette est en matière textile de nontissé de fibres synthétiques (polyester) et de fibres artificielles (viscose), recouverte sur les 2 faces de caoutchouc. Selon les données de l’opérateur, l’article possède une haute capacité d’absorption, ne peluche pas, et permet de nettoyer et de faire briller les surfaces délicates telles les vitres ou les carrosseries, sans laisser de traces. Dimensions : 32 x 35 cm.

DEBTI37422/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Angaben des Antragstellers: Platten aus Alubutyl, die zur Geräusch- und Vibrationsabsorption in Kraftfahrzeugen der Position 8703 in verschiedenen Anwendungen verwendet werden Nach einer vorgelegten technischen Zeichnung handelt es sich um quadratische Platten aus zelligem Butylkautschuk, die einseitig mit einer Aluminiumfolie versehen sind. Befund: Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk, aus Zellkautschuk, Platten, Blätter und Streifen

DEBTI57652/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Angaben des Antragstellers: Material zur Schuhherstellung aus synthetischem Kautschuk, Rollenware. Feststellungen an einem Warenmuster: Es lag ein beige-farbiger, einseitig selbstklebender Abschnitt aus Zellkautschuk vor. Befund: Platten, Blätter und Streifen aus Zellkautschuk.

CZBTI41/264570/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2028-01-16

Dle deklarovaných údajů se jedná o samolepící pásku z lehčeného vulkanizovaného kaučuku. Páska je určená k výrobě tepelných čerpadel, pro tlumení vibrací. Materiál: kaučuk.

HUBTIHU190000-2024-3316382567Erteilt von HUGültig bis 2027-10-27

Szabályos téglalap alakra vágott, mely egyik oldalán öntapadó ragasztóréteggel ellátott, 20 x 6 mm nagyságú, 1,5 mm vastagságú, szintetikus gumi habszivacs lap, amelynek keresztmetszetének átmérője 6,185 mm. Távtartónak és rezgéscsillapításra kerül felhasználásra. A termék a rendelkezésre bocsátott összetételi információk alapján vulkanizált gumiból készült.

DEBTI18111/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Angaben des Antragstellers: Vibrationsdämpfer (Anti-Shock Pad), schwarz 100x100x15mm Material: SBR + EPDM Nach einer Abbildung der Ware handelt es sich um quadratische Pads aus einem schwarzen, zelligen Material. Die Angaben des Antragstellers beschreiben die Pads als Kautschukware. Befund: Die Ware ist als andere Platte aus Zellkautschuk einzureihen.

DEBTI41630/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-14

Angaben des Antragstellers: Unterlegmatte (180 x 61 x 0,4cm) für die Yoga-Praxis aus 100 % Naturkautschuk. Die Matte ist auf der Innenseite mit Jute verstärkt und auf der Oberfläche mit einer Prägung und einem Logo versehen. Feststellung an einem Warenmuster: Es wurde eine beigefarbige, rechteckige Matte (ca. 180x61x0,4 cm) aus zelligem Weichkautschuk vorgelegt. Die Matte ist einseitig faserverstärkt und bedruckt. Befund: Es liegt eine Platte aus zelligem Weichkautschuk vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4008

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Platten, Blätter und Streifen (mit einer Breite von mehr als 5 mm), als Meterware oder auf Längen oder lediglich rechteckig oder quadratisch zugeschnitten. 2) Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form. 3) Stäbe, Stangen und Profile (einschließlich Fäden von beliebigem Querschnitt, deren größter Durchmesser 5 mm übersteigt). Profile werden als Meterware in einem Arbeitsgang (im Allgemeinen durch Extrudieren) hergestellt und haben von einem Ende bis zum anderen einen gleichbleibenden oder sich wiederholenden Querschnitt. Sie bleiben in dieser Position auch dann, wenn sie auf Längen geschnitten sind, ausgenommen, die Länge ist kleiner als der größte Durchmesser. Die Erzeugnisse dieser Position können oberflächenbearbeitet sein, d. h. sie können bedruckt, geprägt, gestreift, geriffelt, gerippt usw. …

Pos. 4008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 896/2011 der Kommission vom 2. September 2011 (ABl. EU Nr. L 231/8) (RV L 896/11): Reflektorbänder, die mittels eines hitzeaktivierbaren Klebstoffs auf Warnkleidung und Uniformen aufgebracht werden. Die Ware hat eine Dicke von 140-155 μm (ohne Deckpapier) und besteht aus den folgenden Schichten: - 60-70 μm einseitig verspiegelte Mikroglaskugeln, verbunden durch ein Elastomer aus Poly(butadien-co-acrylnitril) (das Elastomer hat eine Dicke von 15-20 μm); - 80-85 μm hitzeaktivierbarer Polyesterklebstoff; - Deckpapier, das bei der Aufbringung entfernt wird. Die Ware ist als Einzelband oder auf Rollen aufgemacht. …

Pos. 4008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 196. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Februar 2019: Warenbeschreibung: Rechteckige, perforierte Platten aus Latexschaum, die als Polstermaterial bei der Herstellung von Matratzen verwendet werden. Die Löcher wurden während des Vulkanisationsprozesses "in situ" gebildet. Einreihung/Begründung: Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und der Anmerkung 9 zu Kapitel 40 als „Platten aus Zellkautschuk“ in den KN-Code 4008 11 00 einzureihen. Die Löcher wurden während des Vulkanisationsprozesses "in situ" gebildet und resultieren nicht aus einer Oberflächenbearbeitung (z. B. durch Bohren). …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4008.11.00.00?

Die Zolltarifnummer 4008.11.00.00 umfasst Platten, Blätter und Streifen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4008.11.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4008.11.00.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4008.11.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400811. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4008.11.00.00?

4008.11.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4008.11.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4008.11.00.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4008 Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk > 400811 Platten, Blätter und Streifen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4008.11.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4008.11.00.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/340498/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4008.11.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4008.11.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4008.11.00.00?

TARIC-Code 4008.11.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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