Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0: Bodenbelag und Fußmatten
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 steht für Bodenbelag und Fußmatten. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4008.21.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4008.21.10.00.0
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- 4008Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
- 4008.21aus Vollkautschuk, Platten, Blätter und Streifen
- 4008.21.10Bodenbelag und Fußmatten
- 4008.21.10.00.0Bodenbelag und Fußmatten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Gummimatte aus elastischem, krümeligen, verpressten Material (Kautschuk). Die Matte dient als Antirutschmatte. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Schwarze Matte aus Vollkautschuk (ca. 92 x 66 cm) in rechteckiger, nicht weiter bearbeiteter Form. Die Matte besteht aus einem krümelig verbundenen Vollkautschukmaterial, die einzelnen Krümel sind nicht vollständig verschmolzen. Befund: Bodenbelag aus Vollkautschuk im rechteckigen Zuschnitt.
Angaben des Antragstellers: Rollenware (165 cm breit X 30 laufende Meter) in den Farben schwarz, grau und beige als Auslegeware bzw. Teppich. Außenseite: thermoplastisches Elastomer (Gummi); Unterseite: Nadelvlies Feststellungen an einem Warenmuster: Beige, geprägte Kautschuklage (Vollkautschuk) unterlegt mit einem Nadelfilz (schwarz) und einem schwarzen Plüschgewirke. Alle drei Lagen sind verklebt. Die Vollkautschuklage (Schauseite, Lauffläche) ist für die Ware charakterverleihend. Befund: Platte in Form eines Bodenbelags aus Vollkautschuk der Unterposition 4008 2110
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4008 21: 1. Material zum Herstellen von Dichtungen zur Verwendung in Motoren und Getrieben von Motorfahrzeugen, in Form von Blättern oder Streifen, bestehend aus 65 GHT synthetischem, nichtzellförmigem, vulkanisiertem Kautschuk und 35 GHT Kork. 2. Kofferdam, bestehend aus dünnen Blättern aus vulkanisiertem, nicht zellulärem Kautschuk, in Form eines Quadrats (152 mm x 152 mm) mit senkrechten Ecken, in verschiedenen Farben, mit Pfefferminzaroma. Das Produkt wird in der Zahnmedizin verwendet, um einen oder mehrere Zähne während eines Eingriffs zu isolieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 9 zu Kapitel 40) und 6. Siehe auch Avis Nr. 2 zu Unterposition 4014 90.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 896/2011 der Kommission vom 2. September 2011 (ABl. EU Nr. L 231/8) (RV L 896/11): Reflektorbänder, die mittels eines hitzeaktivierbaren Klebstoffs auf Warnkleidung und Uniformen aufgebracht werden. Die Ware hat eine Dicke von 140-155 μm (ohne Deckpapier) und besteht aus den folgenden Schichten: - 60-70 μm einseitig verspiegelte Mikroglaskugeln, verbunden durch ein Elastomer aus Poly(butadien-co-acrylnitril) (das Elastomer hat eine Dicke von 15-20 μm); - 80-85 μm hitzeaktivierbarer Polyesterklebstoff; - Deckpapier, das bei der Aufbringung entfernt wird. Die Ware ist als Einzelband oder auf Rollen aufgemacht. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 196. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Februar 2019: Warenbeschreibung: Rechteckige, perforierte Platten aus Latexschaum, die als Polstermaterial bei der Herstellung von Matratzen verwendet werden. Die Löcher wurden während des Vulkanisationsprozesses "in situ" gebildet. Einreihung/Begründung: Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und der Anmerkung 9 zu Kapitel 40 als „Platten aus Zellkautschuk“ in den KN-Code 4008 11 00 einzureihen. Die Löcher wurden während des Vulkanisationsprozesses "in situ" gebildet und resultieren nicht aus einer Oberflächenbearbeitung (z. B. durch Bohren). …
1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 umfasst Bodenbelag und Fußmatten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4008.21.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4008.21.10.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4008.21.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400821. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0?
4008.21.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4008.21.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4008.21.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4008 Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk > 400821 aus Vollkautschuk, Platten, Blätter und Streifen > 40082110 Bodenbelag und Fußmatten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4008.21.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4008.21.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI31878/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4008.21.10.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 4008.21.10.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0?
Warennummer 4008.21.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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