Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4008.21.90.00: Platten, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4008.21.90.00 steht für Platten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4008.21.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4008.21.90.00
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4008Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
  3. 4008.21aus Vollkautschuk, Platten, Blätter und Streifen
  4. 4008.21.90andere
  5. 4008.21.90.00Platten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4008.21.90.00

HS-Code4008.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4008.21.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4008.21.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SEBTITV-2026-09455Erteilt von SEGültig bis 2029-07-09

Gummivara enligt uppgift i form av ett färgat elastiskt band föreliggande i detaljhandelsförpackning av kartong. Bandet har en rektangulär form med vinkelräta hörn och rakt avskurna kanter med måtten 150 cm lång, 8 cm bred och 0,01 cm tjock. Varan är avsedd att användas som ett träningsredskap vid kroppsövningar.

CZBTI31/340508/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-05-25

Dle deklarovaných údajů se jedná o samolepicí desku pravidelného geometrického tvaru bez výřezů, která je vícevrstvým kompozitním akusticko-vibračním tlumicím materiálem určeným pro vlepení do venkovní jednotky tepelného čerpadla. Slouží k současnému tlumení hluku i vibrací, přičemž žádná z vrstev nemá samostatnou dominantní funkci – tlumicí účinek vzniká pouze kombinací obou vrstev jako jednoho celku. Výrobek tvoří nedělitelný kompozit ze dvou pevně laminovaných materiálů: 1) plsť (netkaná textilie) – tvoří 12 % hmotnosti výrobku (složení plsti: 48 % syntetická vlákna, 32 % bavlna, 20 % pojivo); 2) nelehčený bytylkaučuk (IIR) s minerálním plnivem (CaCO3) – tvoří 88 % hmotnosti výrobku (složení kompozitu: 30 % nelehčený IIR, 60 % CaCO3, 10 % aditiva). Zadní strana je opatřena samolepicí vrstvou a separační fólií.

DEBTI48123/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-26

Angaben des Antragstellers: Pannenband Reparatur- und Dichtband • selbstverschweißend • Breite: 19 mm • Länge: 6 m • elektrische Durchlagsfestigkeit 35 KV/mm • temperaturbeständig von -40° bis 90°C • Verpackung: Verkaufskarton mit Euro-Lochung Feststellungen an einem Warenmuster: Schwarzes, dehnbares Band, einseitig mit einer dünnen, weißen Folie versehen und auf einer Kunststoffspule aufgerollt. Das Band ist in einem bedruckten Kunststoffbeutel verpackt. Nach den durchgeführten Untersuchungen besteht das Band aus einem vulkanisierten Kautschuk. Befund: Es handelt sich um ein Band aus Weichkautschuk. Die Schutzfolie beeinflusst die Einreihung nicht.

DEBTI38535/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Angaben des Antragstellers: Tischtennisbelag, der zur Montage bzw. zum Kleben auf einem Tischtennisschlägerholz für den Tischtennissport verwendet wird. Die Form des Tischtennisbelags ist rechteckig und ist insbesondere zur Verwendung auf achteckigen Tischtennisschlägerhölzern bestimmt. Der Belag besteht grundsätzlich aus einem speziell für den Tischtennissport hergestellten Obergummi mit Noppenstruktur, darunterliegendem Schwamm und Klebeschicht, somit sind die beiden Lagen miteinander verklebt. Die Außenseite bzw. die Spielseite des roten Belages ist mit einem in das Obermaterial eingeprägten Markenlogo und dem Hinweis auf die Funktion des Spezialbelages versehen. Bei diesem Tischtennisbelag sind die Noppen innen, das bedeutet, der Obergummi wird mit den Noppen auf den Schwammgummi aufgeklebt. Sowohl der Schwamm als auch das Obergummi bestehen aus einer Mischung von Natur- und Synthetikkautschuk sowie weiteren verarbeitungsüblichen Chemikalien. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine einseitig rote, umseitig gelbe Platte (Maße: ca. 17 x 17 cm, Gesamtdicke: ca. 2 , 4 mm) vorgelegt. Die rote Lage besteht aus Vollkautschuk, ist auf der Außenseite glatt sowie mit einer Prägung versehen und auf der Unterseite genoppt. Die gelbe Lage ist zellig. Die Platte ist in einem Verkaufsdisplay verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Andere Platten, aus Weichkautschuk, aus Vollkautschuk.

DEBTI24554/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Angaben des Antragstellers: Fitnessbänder aus Kautschuk (Naturlatex), inklusive eines Clips und einer Kurzübungsanleitung erhältlich in vier verschiedenen Stärken für individuell aufeinander aufbauende Widerstandsübungen, in verschiedenen Größen und Stärken. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch eine Abbildung veranschaulicht. Darauf stellt sich die Ware als elastisches Band dar, das in einem Pappkarton zum Einzelverkauf aufgemacht ist. Befund: Andere Streifen und Bänder aus Vollkautschuk.

DEBTI47088/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Angaben des Antragstellers: Stencil Rubber, Mischung aus synthetischem Kautschuk, Gummischablone Diese Gummischablonen werden in der Industrie verwendet zur Maskierung (Schutz bzw. spezielle Formgebung) von Oberflächen während Sandstrahlvorgängen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine rechteckige, dünne, weiße Matte vorgelegt. Die Matte besteht aus einem elastischen Material und ist auf einer Seite mit einem transparenten Kleber und einer Schutzfolie versehen. Nach den durchgeführten Untersuchungen besteht die Platte aus Weichkautschuk. Befund: Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk, aus Vollkautschuk, Platten, Blätter und Streifen, andere

DEBTI58787/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Angaben des Antragstellers: Stencil Rubber, Mischung aus synthetischem Kautschuk, Gummischablone Diese Gummischablonen werden in der Industrie verwendet zur Maskierung (Schutz bzw. spezielle Formgebung) von Oberflächen während Sandstrahlvorgängen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine rechteckige Platte vorgelegt. Die Platte besteht aus einem beigen, elastischen Material. Die Platte ist auf einer Seite mit einem transparenten Kleber und einer Schutzfolie versehen. Nach den durchgeführten Untersuchungen besteht die Platte aus Weichkautschuk. Befund: Platte aus Vollkautschuk (Weichkautschuk).

FRBTIFR-BTI-2024-05065Erteilt von FRGültig bis 2027-12-03

Plaque, de forme carrée, composée d'une face rose en caoutchouc synthétique alvéolaire collée sur une face noire en caoutchouc naturel non alvéolaire. La face noire comprend un film plastique protecteur transparent sur le dessus. L’article est destiné à servir de revêtement sur une raquette de tennis de table. Dimensions : 17 cm de côté.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4008

Zu Unterposition 4008 21: 1. Material zum Herstellen von Dichtungen zur Verwendung in Motoren und Getrieben von Motorfahrzeugen, in Form von Blättern oder Streifen, bestehend aus 65 GHT synthetischem, nichtzellförmigem, vulkanisiertem Kautschuk und 35 GHT Kork. 2. Kofferdam, bestehend aus dünnen Blättern aus vulkanisiertem, nicht zellulärem Kautschuk, in Form eines Quadrats (152 mm x 152 mm) mit senkrechten Ecken, in verschiedenen Farben, mit Pfefferminzaroma. Das Produkt wird in der Zahnmedizin verwendet, um einen oder mehrere Zähne während eines Eingriffs zu isolieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 9 zu Kapitel 40) und 6. Siehe auch Avis Nr. 2 zu Unterposition 4014 90.

Pos. 4008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 896/2011 der Kommission vom 2. September 2011 (ABl. EU Nr. L 231/8) (RV L 896/11): Reflektorbänder, die mittels eines hitzeaktivierbaren Klebstoffs auf Warnkleidung und Uniformen aufgebracht werden. Die Ware hat eine Dicke von 140-155 μm (ohne Deckpapier) und besteht aus den folgenden Schichten: - 60-70 μm einseitig verspiegelte Mikroglaskugeln, verbunden durch ein Elastomer aus Poly(butadien-co-acrylnitril) (das Elastomer hat eine Dicke von 15-20 μm); - 80-85 μm hitzeaktivierbarer Polyesterklebstoff; - Deckpapier, das bei der Aufbringung entfernt wird. Die Ware ist als Einzelband oder auf Rollen aufgemacht. …

Pos. 4008

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 196. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Februar 2019: Warenbeschreibung: Rechteckige, perforierte Platten aus Latexschaum, die als Polstermaterial bei der Herstellung von Matratzen verwendet werden. Die Löcher wurden während des Vulkanisationsprozesses "in situ" gebildet. Einreihung/Begründung: Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und der Anmerkung 9 zu Kapitel 40 als „Platten aus Zellkautschuk“ in den KN-Code 4008 11 00 einzureihen. Die Löcher wurden während des Vulkanisationsprozesses "in situ" gebildet und resultieren nicht aus einer Oberflächenbearbeitung (z. B. durch Bohren). …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4008.21.90.00?

Die Zolltarifnummer 4008.21.90.00 umfasst Platten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4008.21.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 4008.21.90.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4008.21.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400821. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4008.21.90.00?

4008.21.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4008.21.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

4008.21.90.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4008 Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk > 400821 aus Vollkautschuk, Platten, Blätter und Streifen > 40082190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4008.21.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4008.21.90.00 erfasst, zum Beispiel SEBTITV-2026-09455. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4008.21.90.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4008.21.90.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4008.21.90.00?

TARIC-Code 4008.21.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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