Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4010.12.00.00: Förderbänder und Treibriemen, nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4010.12.00.00 steht für Förderbänder und Treibriemen, nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4010.12.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4010.12.00.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4010Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk
  3. 4010.12nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt
  4. 4010.12.00.00Förderbänder und Treibriemen, nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4010.12.00.00

HS-Code4010.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4010.12.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4010.12.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ITBTIIT922104-2023-BTI0151Erteilt von ITGültig bis 2026-05-25

Rotoli di gomma non alveolare, vulcanizzata, non indurita, destinata a subire ulteriore lavorazione per la fabbricazione di nastri trasportatori. I rotoli di gomma, di lunghezza indeterminata, contengono 3 strati di polimero di colore nero, i quali contribuiscono a migliorare la flessibilità del prodotto, alternati a 2 strati di tessuto che contribuiscono a conferire una maggiore resistenza. Entrambe le facce esterne sono costituite di gomma non alveolare vulcanizzata non indurita. La superficie si presenta liscia su entrambe i lati. Spessore circa 0,5 cm.

ITBTIIT922104-2022-BTI0334Erteilt von ITGültig bis 2026-01-19

Nastro in gomma sintetica con inserti tessili. Per dichiarazione di parte il prodotto si presenta in bobine di diverse dimensioni. Il prodotto è destinato alla realizzazione di nastri trasportatori. Il materiale (spessore cm 0,2 cica) consta di 2 strati di polimero di colore verde in PVC e ftalati, che contribuiscono a migliorare la flessibilità del prodotto, alternati con due strati in tessuto tipo poliestere di colore bianco, che conferiscono al prodotto una maggiore resistenza alla trazione.

ITBTIIT922104-2022-BTI0335Erteilt von ITGültig bis 2025-11-24

Nastro in gomma con inserti tessili. Per dichiarazione di parte il prodotto si presenta in bobine di diverse dimensioni. Il prodotto è destinato alla realizzazione di nastri trasportatori. Il materiale (spessore cm 1,1) consta di 5 strati di copolimero non alveolare di colore nero alternati con 4 strati in tessuto tipo poliestere che conferiscono al prodotto una maggiore resistenza alla trazione.

FRBTIFR-BTI-2022-06310Erteilt von FRGültig bis 2025-11-21

Courroie transporteuse en caoutchouc (poly-éthylène:propylène:diène) vulcanisée, non durcie, renforcée de matières textiles en fibres synthétiques, et dotée d’une bande d’attaches métalliques à chaque extrémité. Cet article est destiné à être monté sur des presses agricoles.

ITBTIIT922104-2022-BTI0237Erteilt von ITGültig bis 2025-10-10

NASTRO IN GOMMA CON RINFORZO TESSILE.PER DICHIARAZIONE DI PARTE IL PRODOTTO E' COSTITUITO DA GOMMA VULCANIZZATA NON ALVEOLARE PRESENTATA IN BOBINE. LA SOCIETA' DICHIARA CHE LA MERCE E' DESTINATA ALLA FABBRICAZIONE DI NASTRI TRASPORTATORI.

ITBTIIT922104-2021-BTI0337Erteilt von ITGültig bis 2025-01-23

ROTOLI DI GOMMA VULCANIZZATA NON INDURITA, DESTINATI, SECONDO DICHIARAZIONE DI PARTE, ALLA FABBRICAZIONE DI NASTRI TRASPORTATORI. LA MERCE E' PERVENUTA SOTTO FORMA DI CAMPIONE AVENTE LE CARATTERISTICHE DI UN FOGLIO RETTANGOLARE DI GOMMA NERO LISCIO, SU UN LATO, E DI TESSUTO MARRONE, SULL' ALTRO, DI DIMENSIONI PARI A 29 CM X 20 CM E SPESSORE DI 0.7 CM . SI TRATTA DI UN COPOLIMERO STIRENE-BUTADIENE, NON ALVEOLARE, RICOPERTO ED INTERVALLATO DA STRATI DI MATERIALE TESSILE DI ORIGINE SINTETICA. SONO PRESENTI TRE STATI TESSILI CHE NON SVOLGONO UNA SEMPLICE FUNZIONE DI SUPPORTO MA MIGLIORANO LE CARATTERISTICHE MECCANICHE DELLA MERCE.

FRBTIFR-BTI-2019-13733Erteilt von FRGültig bis 2022-09-01

Courroie transporteuse en caoutchouc (poly-éthylène:propylène:diène) vulcanisé, non durci, renforcé de matières textiles, de fibres synthétiques, dotée d’une bande d’attaches métalliques à chaque extrémité.

IE17NT-14-5239Erteilt von IEGültig bis 2020-04-26

A TRANSFER BELT WHICH ACTS AS A TYPE OF CONVEYOR BELT THAT LOCATES AND MOVES A PARTICULAR PRODUCT THROUGH VARIOUS STAGES OF A MANUFACTURING PROCESS. THE BELT IS CONTINUOUS. ITS COMPOSITION IS RUBBER REINFORCED WITH A TEXTILE BRAID.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4010

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Förderbänder und Treibriemen, vollständig aus vulkanisiertem Kautschuk oder aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind (siehe Anm. 8 zu diesem Kapitel). Hierher gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk, die mit Glasfasergewebe oder Glasfasern oder auch mit Metallgewebe verstärkt sind. Förderbänder und Treibriemen, die nicht ganz aus vulkanisiertem Kautschuk sind, bestehen meist aus einem Kern aus mehreren Lagen (auch kautschutiertem) Gewebe oder dergleichen (z. B. …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4010.12.00.00?

Die Zolltarifnummer 4010.12.00.00 umfasst Förderbänder und Treibriemen, nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4010.12.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4010.12.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4010.12.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401012. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4010.12.00.00?

4010.12.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4010.12.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4010.12.00.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4010 Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk > 401012 nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4010.12.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4010.12.00.00 erfasst, zum Beispiel ITBTIIT922104-2023-BTI0151. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4010.12.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4010.12.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4010.12.00.00?

TARIC-Code 4010.12.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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