Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4012.90.30: Überreifen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4012.90.30 steht für Überreifen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4012.90.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4012.90.30
Drittlandszoll
2,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4012Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk
  3. 4012.90andere
  4. 4012.90.30Überreifen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4012.90.30

HS-Code4012.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4012.90.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31710/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-29

Angaben des Antragstellers: Radiales, vorvulkanisiertes Reifenprofil zur Herstellung von runderneuerten Reifen. Die Laufstreifen liegen aufgerollt in unterschiedlichen Breiten und Längen vor. Die Streifen bestehen aus vulkanisierten Kautschukverbindungen, sind mit Füllstoffen verstärkt und sind mit Additiven vernetzt. Befund: Es liegen Überreifen aus vorvulkanisiertem Kautschuk vor.

DE15597/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-20

Angaben des Antragstellers: vulkanisierte, profilierte Laufstreifen aus verschiedenen Kautschukmischungen. Die Laufstreifen liegen in unterschiedlichen Breiten und Längen oder als Ring geformt vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt eines profilierten, schwarzen Laufstreifens aus Kautschuk vorgelegt. Befund: Es liegt ein Überreifen aus Kautschuk der Unterposition 4012 9030 vor.

ITIT-2010-0118C-035100Erteilt von ITGültig bis 2016-05-16

FASCIA BATTISTRADA IN GOMMA PARZIALMENTE VULCANIZZATA. L’ARTICOLO E’ UTILIZZATO PER LA RICOSTRUZIONE DI PNEUMATICI A SEGUITO DI UN PROCESSO DI VULCANIZZAZIONE EFFETTUATO AD ALTE TEMPERATURE.

AT2009/000609Erteilt von ATGültig bis 2015-10-22

Vulkanisierte Laufstreifen aus Weichkautschuk zum Runderneuern von Reifen in Längen von 3 m bis 10,5 m und verschiedenen Breiten und Profilmustern, bestehend aus Naturkautschuk, synthetischem Kautschuk, Weichmachern, Ruß, Vulkanisationsmittel und Alterungsschutzmittel; aufgemacht in Rollen in Wickelfolie.

AT2009/000608Erteilt von ATGültig bis 2015-10-22

Vorvulkanisierte Laufflächenteile (Segmente) aus Weichkautschuk zum Runderneuern von großen Reifen in Längen von 0,40 m bis 1,50 m und verschiedenen Breiten und Profilmustern, bestehend aus Naturkautschuk, synthetischem Kautschuk, Weichmachern, Ruß, und Vulkanisationsmittel; aufgemacht auf Paletten.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4012

Zu Unterposition 4012 90: 1. Überreifen, bestehend aus ungehärtetem vulkanisiertem Kautschuk, in Form von aufgerollten Streifen mit verschiedenen Breiten und Längen, mit abgeschrägten oder abgerundeten Rändern, zum Runderneuern von Luftreifen verwendet. Diese Streifen werden auf die benötigte Länge zugeschnitten, auf der Reifenkarkasse mit nichtvulkanisiertem Kautschuk befestigt und anschließend unter Wärme und Druck vulkanisiert.

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4012.90.30?

Die Zolltarifnummer 4012.90.30 umfasst Überreifen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4012.90.30?

Der Drittlandszollsatz für 4012.90.30 beträgt 2,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4012.90.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4012.90.30?

4012.90.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4012.90.30 im Zolltarif eingeordnet?

4012.90.30 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4012 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk > 401290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4012.90.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4012.90.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI31710/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4012.90.30 von der EUDR betroffen?

Ja. 4012.90.30 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4012.90.30?

KN-Code 4012.90.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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