Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4015.12.00.00.0: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4015.12.00.00.0 steht für Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4015.12.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4015.12.00.00.0
Drittlandszoll
2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4015Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk
  3. 4015.12von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art
  4. 4015.12.00.00.0Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4015.12.00.00.0

HS-Code4015.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4015.12.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4015.12.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4015.12.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004Protective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45774/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-12

Angaben des Antragstellers: Es handelt sich um puderfreie Einweg-Untersuchungshandschuhe aus Naturlatex. Die Handschuhe entsprechen den Normen EN 455-1 und EN 455-2. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden blaue, elastische Einweghandschuhe vorgelegt, die in einem Pappkarton verpackt sind. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art

DEBTI45777/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Angaben: Es handelt sich um puderfreie Einweg-Untersuchungshandschuhe aus Naturlatex. Die Handschuhe entsprechen den Normen EN 455-1 und EN 455-2. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden schwarze, elastische Einweghandschuhe vorgelegt, die in einem Pappkarton verpackt sind. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art

DEBTI45776/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Angaben: Es handelt sich um puderfreie Einweg-Untersuchungshandschuhe aus Naturlatex. Die Handschuhe entsprechen den Normen EN 455-1 und EN 455-2. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden cremefarbene, elastische Einweghandschuhe vorgelegt, die in einem Pappkarton verpackt sind. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art

DEBTI34910/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Angaben: Es handelt sich um ungepuderte Einweghandschuhe aus Nitrilkautschuk. Die Fingerspitzen der Handschuhe sind strukturiert. Die Handschuhe dienen zum Schutz vor Chemikalien und sind für Lebensmittelkontakt zugelassen. Die Handschuhe entsprechen dem Datenblatt zufolge der Norm EN 455. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Paar blaue, elastische Einweghandschuhe vorgelegt. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art

DEBTI27913/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Angaben: Es handelt sich um unsteril verpackte Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk in verschiedenen Größen und Farben zum Gebrauch in medizinischen Bereichen, Pflegeeinrichtungen oder im Labor. Die Handschuhe sind in einem Karton zu 100 Stück verpackt und entsprechen den Normen EN 455-1 und EN 455-2. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art

DEBTI32901/21-2Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Angaben des Antragstellers: Einmalhandschuhe aus Latex (Naturkautschuk), die Handschuhe sind in einer Spenderbox zu 100 Stück verpackt. Die Handschuhe werden in verschiedenen Größen gehandelt und erfüllen die EN 455-1 und EN 455-2 laut Datenblatt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Fingerhandschuhe von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art aus Weichkautschuk.

DEBTI39490/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-01

Angaben des Antragstellers: Einweg Untersuchungshandschuhe aus Nitrilkautschuk für die Verarbeitung von Lebensmitteln oder zur Verwendung als medizinische Handschuhe (nicht steril) oder Schutzhandschuh Handschuhe in verschiedenen Farben (weiss, blau, schwarz) und aus einem elastischen Material. Die Handschuhe werden in verschiedenen Größen gehandelt. Laut Bewerbung im Internet erfüllen die Handschuhe die Anforderungen der EN 455. Befund: Es liegen Handschuhe für chirurgische Zwecke aus Weichkautschuk vor.

DEBTI36278/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-18

Angaben: Es handelt sich um weiße, blaue und schwarze Einweghandschuhe aus Nitril im Spenderkarton, die den Normen EN 455-1 und EN 455-2 entsprechen. Die Handschuhe bestehen aus einem elastischen Material und sind an den Fingerkuppen geraut. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4015

Zu Unterposition 4015 12: Handschuhe für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke sind steril verpackte oder unverpackte unsterile Einmalhandschuhe mit hoher Wasserdichtigkeit und Reißfestigkeit, um den Patienten und den Benutzer vor Kreuzkontamination zu schützen. Diese Handschuhe können auch für diagnostische Zwecke, in wissenschaftlichen und medizinischen Forschungslabors oder beim Umgang mit kontaminierten medizinischen Materialien verwendet werden.

Pos. 4015

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. ABL. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4015.12.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4015.12.00.00.0 umfasst Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4015.12.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4015.12.00.00.0 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4015.12.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401512. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4015.12.00.00.0?

4015.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4015.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4015.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4015 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk > 401512 von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4015.12.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4015.12.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45774/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4015.12.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 4015.12.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ist 4015.12.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 4015.12.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4015.12.00.00.0?

Warennummer 4015.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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