Zolltarifnummer 4016.10.00.90.0: Andere Waren aus Weichkautschuk, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4016.10.00.90.0 steht für Andere Waren aus Weichkautschuk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4016.10.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4016.10.00.90.0
- Drittlandszoll
- 3,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- 4016Andere Waren aus Weichkautschuk
- 4016.10aus Zellkautschuk
- 4016.10.00aus Zellkautschuk
- 4016.10.00.90andere
- 4016.10.00.90.0Andere Waren aus Weichkautschuk, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4016.10.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Überzug aus Neopren für die Pedale des Tusker Kajak ( = aufblasbares Angel-Kayak mit Pedalantrieb). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden zwei annähernd rechteckige Pedalüberzüge mit Klettverschluss vorgelegt. Die Überzüge bestehen aus beidseitig mit einem Polyestergewirke versehenen Zellkautschuk (charakterverleihend). Befund: Andere Ware aus Zellkautschuk.
Angaben des Antragstellers: Schreibtischunterlage (60 x 30 cm) aus Polyester und Gummi. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine rechteckige Matte mit abgerundeten Ecken (Abmessungen ca. 60 x 30 cm) vorgelegt. Die Matte besteht aus einer bedruckten Schauseite aus einem Polyester-Gewirke und einer dickeren Lage eines Zellkautschuks. Das Quadratmetergewicht beträgt mehr als 1500 g/m², der Anteil an Spinnstoff (Schauseite) weniger als 50 %. Befund: Andere Ware aus Weichkautschuk, aus Zellkautschuk.
Angaben des Antragstellers: Mauspad mit einem Schaumstoffkissen - Extrem weiches Textil-Obermaterial - Abmessungen: 230 × 254 × 25mm (B × T × H) - Gewicht: 120g Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein ovales Flacherzeugnis vorgelegt, das einseitig mit einem Kissen versehen ist. Das Erzeugnis besteht aus einem schwarzen Gewirke auf der Oberseite, einer schwarzen Zwischenlage aus einem dicken, zelligen, elastischen Material und aus einer schwarzen Unterseite, die ebenfalls aus einem elastischen, zelligen Material besteht. Die Ware ist einseitig verdickt und im wesentlichen mit einem Schaumkunststoff versehen. Sie weist ein Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g/m² auf und der Anteil des Gewirkes beträgt augenscheinlich weniger als 50 GHT am Gesamtgewicht. Die dickste Lage besteht aus zelligem Weichkautschuk. Befund: Bei der Ware handelt es sich um eine andere Ware aus zelligem Weichkautschuk.
Angaben des Antragstellers: Gummi-Mousepad aus Naturkautschuk mit textiler Oberfläche (Höhe 2 mm). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine rechteckige Matte mit abgerundeten Ecken (Maße ca. 99,5 x 50 cm) in Aufmachung für den Einzelverkauf vorgelegt. Die Unterseite der Matte besteht aus Zellkautschuk, die Schauseite aus einem bedruckten Gewirke. Das Quadratmetergewicht liegt über 1500 g/cm², der Spinnstoffanteil unter 50 %. Befund: Andere Ware aus Zellkautschuk.
Angaben des Antragstellers: Wasserkastendichtung Spezifisch geformte Abdichtung für den Wasserkasten im Kraftfahrzeug. Die Dichtung besteht aus EPDM und wird durch ein Stahldrahtwendelband verstärkt, sodass sie eine hohe Beständigkeit gegen Wasser, Hitze und Chemikalien aufweist. Die Hauptfunktion dieser Abdichtung besteht darin, das Eindringen von Wasser und anderen Flüssigkeiten in den Fahrzeugbereich zu verhindern. Sie sorgt dafür, dass das Wasser im Wasserkasten bleibt und ordnungsgemäß abgeleitet wird, um Korrosion und andere potenzielle Schäden zu vermeiden. Feststellungen an einem Warenmuster und Abbildungen zur Ware: Die Ware stellt sich als Dichtung aus zwei verbundenen Hohlprofilen dar. Das größere Hohlprofil besteht aus einem schwarzen Zellkautschuk. Die gesamte Dichtung stellt sich als ein geschwungenes Profil dar. Der Zellkautschukanteil ist charakterverleihend für die Ware. Befund: Die Ware ist als andere Ware aus Zellkautschuk einzureihen.
Angaben des Antragstellers: Mousepad Flex Feststellungen an einem Warenmuster: Schwarzes Mousepad aus einem Zellkautschuk (Naturkautschuk) mit abgerundeten Ecken und einer weißen Spinnstoffauflage (Polyestergewirke). Das Mousepad ist unbedruckt und kann bedruckt werden. Befund: Es liegt eine andere Ware aus Zellkautschuk vor.
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um eine Yogamatte aus Schaumstoff (NBR-Kautschuk) mit abgerundeten Ecken, die in verschiedenen Farben gehandelt wird. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Matte wurde anhand von Fotos veranschaulicht. Sie verfügt einseitig über eine gerillte Struktur und ist mit einem schwarzen Transportgurt aufgerollt. Befund: Es handelt sich um eine andere Ware aus zelligem Weichkautschuk.
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um schwarze Fahrrad-/Lenkergriffe (Größe Grifffläche: 85 mm, Gesamt-Länge: 120 mm, Innendurchmesser: 19 mm bis 22.2 mm (dehnbar)) aus dem Material NBR. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden schwarze, zylinderförmige Handgriffe aus einem elastischen, zelligen Material (Länge ca. 12,5 cm) bei dem es sich um Weichkautschuk handelt, vorgelegt. Die Handgriffe können von der Aufmachung her an jeder Art von Lenker eingesetzt werden und verfügen an dem einen Ende über eine Kappe aus einem harten Material. Befund: Es handelt sich um eine andere Ware aus zelligem Weichkautschuk.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Weichkautschukwaren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln genannt oder inbegriffen sind. Zu dieser Position gehören: 1) Waren aus Zellkautschuk. 2) Bodenbeläge und Matten (einschließlich Badematten), ausgenommen solche von quadratischer oder rechteckiger Form, die aus Blättern oder Platten geschnitten sind, die – gegebenenfalls – keine weitere Bearbeitung als nur eine einfache Oberflächenbearbeitung erfahren haben (siehe Erläuterungen zu Pos. 4008). 3) Radiergummi. 4) Dichtungen. 5) Boots- oder Dockfender, auch aufblasbar. 6) Luftmatratzen (einschließlich selbstaufblasbaren Matratzen), aufblasbare Kissen und andere aufblasbare Waren (ausgenommen solche der Pos. 4014 oder 6306); Wassermatratzen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 442/2000 der Kommission vom 25. Februar 2000 (ABl. EG Nr. L 54/33) (RV L442/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Laufwerksketten aus Weichkautschuk, verstärkt mit eingebetteten Metalltraversen und Stahldrähten. Die Laufwerksketten werden zum Beispiel für Baumaschinen, Schneepistenplanierfahrzeuge oder landwirtschaftliche Maschinen benutzt. Die Metallteile dienen lediglich der Verstärkung und der Führung der Laufwerkskette. Siehe Abbildung A (1) Unterposition 4016 99 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1a) zu Abschnitt XVI, Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVII sowie dem Wortlaut der KN-Codes 4016, 4016 99 und 4016 99 91. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017 (mit Ergänzung zu Satz 1 der Begründung aus der 252. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Februar 2024): Warenbeschreibung Es handelt sich um Griffe in Form von hohlen schlauchartigen Erzeugnissen, die an einer Seite geschlossen sind. Ihr Zweck besteht darin, das Umgreifen jeglicher Art von Metallstangen, die bei Sportgeräten, Rollern, Gehhilfen, Golf-Caddies und Fahrrädern zum Einsatz kommen, angenehmer zu machen. Die „Griffe“ bestehen häufig aus Kunststoff, Gummi oder Textil und sind manchmal mit einer Innenschicht aus Schaumstoff ausgestattet. Normalerweise werden sie paarweise verkauft. …
1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4016.10.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 4016.10.00.90.0 umfasst Andere Waren aus Weichkautschuk, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4016.10.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 4016.10.00.90.0 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4016.10.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4016.10.00.90.0?
4016.10.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4016.10.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
4016.10.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4016 Andere Waren aus Weichkautschuk > 401610 aus Zellkautschuk > 40161000 aus Zellkautschuk > 4016100090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4016.10.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4016.10.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30708/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4016.10.00.90.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 4016.10.00.90.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ist 4016.10.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 4016.10.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4016.10.00.90.0?
Warennummer 4016.10.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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