Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4016.95.00.00: Andere Waren aus Weichkautschuk, andere aufblasbare Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4016.95.00.00 steht für Andere Waren aus Weichkautschuk, andere aufblasbare Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4016.95.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4016.95.00.00
Drittlandszoll
2,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4016Andere Waren aus Weichkautschuk
  3. 4016.95andere aufblasbare Waren
  4. 4016.95.00.00Andere Waren aus Weichkautschuk, andere aufblasbare Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4016.95.00.00

HS-Code4016.956 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4016.95.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4016.95.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48854/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-26

Angaben des Antragstellers: Riesiger Tennisball Verwendungszweck - Ballspielzeug für Hunde Materialzusammensetzung - 50 % Polyester - 50 % Naturkautschuk - Farbe: Gelb Form und Eigenschaften - Gestalt: Kugelförmiger Tennisball in Übergröße - Maße: Ø 23 , 5 cm - Eigenschaften: - wird in nicht aufgeblasenem Zustand geliefert (Ballpumpe erforderlich, nicht Gegenstand der vZTA) Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Ball, bestehend aus einer Kautschukhülle, die mit einem Spinnstoff überzogen ist. Der Ball ist nicht aufgeblasen und kann über ein Ventil aufgeblasen werden. Er ist in einem Netzbeutel aufgemacht und mit einem Verkaufsanhänger versehen. Für den Ball ist die Hülle aus Weichkautschuk charakterverleihend. Befund: Andere aufblasbare Ware aus Weichkautschuk.

DEBTI41224/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Angaben des Antragstellers: Luftfederbalg ohne Kolben; die Ware wird als Luftfederbalg für Luftfederungssysteme in den Achsen eines Kraftfahrzeugs verbaut; aus vulkanisiertem Chloroprenkautschuk Anhand einer eingereichten Fotographie stellt sich die Ware als annähernd zylindrisches, längliches, mit Luft gefülltes Hohlerzeugnis dar. Das Erzeugnis weist einen zu einer Seite hin abnehmenden Durchmesser, spezielle Riffelung und borstenförmige Fortsätze auf der Oberfläche des oberen und unteren Endes sowie abgerundete Ecken auf. Befund: Andere Waren aus Weichkautschuk, andere aufblasbare Waren

DEBTI36115/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um einen so genannten "Luftbalg-Adapter" bestehend aus einem zusammendrückbaren Luftbalg, einem zylinderförmigen Unterdruckbehälter mit einem Einweg-Membranventil, zwei Schläuchen (alles aus Polyisopren-Kautschuk) und Verbindungselementen aus unedlem Metall. Die Ware dient als optionaler Anschlussadapter für einen Rauchgas-Leckagetester (nicht Teil dieser vZTA) zum Abdichten der Prüfschnittstelle. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Fotos veranschaulicht. Befund: Es liegt eine andere aufblasbare Ware aus Weichkautschuk vor.

DEBTI43814/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-09

Angaben des Antragstellers: Luftfederbalg ohne Kolben Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein annähernd zylindrisches, längliches, mit Luft gefülltes Hohlerzeugnis aus vulkanisiertem Chloroprenkautschuk. Das Erzeugnis weist einen zu einer Seite hin abnehmenden Durchmesser, spezielle Riffelung und borstenförmige Fortsätze auf der Oberfläche des oberen und unteren Endes sowie abgerundete Ecken auf. Die Ware wird als Luftfederbalg für Luftfederungssysteme in den Achsen eines Kraftfahrzeugs verbaut. Befund: Die Ware ist als andere aufblasbare Ware aus Weichkautschuk einzureihen.

DEBTI43604/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-23

Angaben: Es handelt sich um ein annähernd zylindrisches, aufblasbares Erzeugnis aus vulkanisiertem Kautschuk, das an einem Ende mit einer Metallplatte und am anderen Ende mit einem Kunststoffeinsatz mit Druckluftanschluss versehen ist. Die Ware wird als Luftfederbalg für ein Dämpfersystem im Fahrerhaus eines Kraftfahrzeugs verbaut. Befund: Andere aufblasbare Ware aus Weichkautschuk

DEBTI43755/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-17

Angaben: Es handelt sich um ein annähernd zylindrisches, mit Luft gefülltes Erzeugnis aus vulkanisiertem Naturkautschuk, das an der Ober- und Unterseite mit Formteilen aus nicht legiertem Stahl (St 37) versehen ist. Die Ware wird als Luftfederbalg für Luftfederungssysteme in den Achsen eines Kraftfahrzeugs verbaut. Befund: Andere aufblasbare Ware aus Weichkautschuk

DEBTI28188/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-02

Angaben: Es handelt sich um eine Luftfeder aus Weichkautschuk in Form eines luftgefüllten, gewebeverstärkten Behälters für Anhängerachsen. Befund: Andere aufblasbare Waren aus Weichkautschuk

PLBTIWIT-2021-000047Erteilt von PLGültig bis 2024-01-13

Sprężyna pneumatyczna (T-type) będąca integralną częścią układu jezdnego zawieszenia w naczepach do ciągników siodłowych (zastosowanie wiodące), ciągnikach siodłowych lub autobusach. Materiał z którego jest wykonany produkt to miech gumowy (guma naturalna lub syntetyczna-chloroprenowa i tkanina kordowa poliestrowa w obu przypadkach), tłok stalowy, aluminiowy lub z tworzywa sztucznego. Pokrywa metalowa (stalowa) oraz odbojnik z tworzywa lub gumowy. Kompletna sprężyna pełni funkcję amortyzatora. Poprzez różnicowanie ciśnienia w poduszce można również stabilizować i poziomować nadwozie. W pojazdach, gdzie wymagane są duże nośności, stosuje się układ poduszek podwójnych, czyli poduszki w zawieszeniu jednej osi. Stosuje się kombinację montażu poduszek ze sprężynami lub dodatkowym amortyzatorem np. hydraulicznym. Podstawowe funkcje: Zapewnienie amortyzacji naczepy (funkcja wiodąca); stabilizacja transportowanego ładunku; zmiana wysokości płyty podłogowej naczepy względem podłoża.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4016

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Weichkautschukwaren, die weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch in anderen Kapiteln genannt oder inbegriffen sind. Zu dieser Position gehören: 1) Waren aus Zellkautschuk. 2) Bodenbeläge und Matten (einschließlich Badematten), ausgenommen solche von quadratischer oder rechteckiger Form, die aus Blättern oder Platten geschnitten sind, die – gegebenenfalls – keine weitere Bearbeitung als nur eine einfache Oberflächenbearbeitung erfahren haben (siehe Erläuterungen zu Pos. 4008). 3) Radiergummi. 4) Dichtungen. 5) Boots- oder Dockfender, auch aufblasbar. 6) Luftmatratzen (einschließlich selbstaufblasbaren Matratzen), aufblasbare Kissen und andere aufblasbare Waren (ausgenommen solche der Pos. 4014 oder 6306); Wassermatratzen. …

Pos. 4016

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 442/2000 der Kommission vom 25. Februar 2000 (ABl. EG Nr. L 54/33) (RV L442/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Laufwerksketten aus Weichkautschuk, verstärkt mit eingebetteten Metalltraversen und Stahldrähten. Die Laufwerksketten werden zum Beispiel für Baumaschinen, Schneepistenplanierfahrzeuge oder landwirtschaftliche Maschinen benutzt. Die Metallteile dienen lediglich der Verstärkung und der Führung der Laufwerkskette. Siehe Abbildung A (1) Unterposition 4016 99 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1a) zu Abschnitt XVI, Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVII sowie dem Wortlaut der KN-Codes 4016, 4016 99 und 4016 99 91. …

Pos. 4016

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 03. bis 06. Juli 2017 (mit Ergänzung zu Satz 1 der Begründung aus der 252. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Februar 2024): Warenbeschreibung Es handelt sich um Griffe in Form von hohlen schlauchartigen Erzeugnissen, die an einer Seite geschlossen sind. Ihr Zweck besteht darin, das Umgreifen jeglicher Art von Metallstangen, die bei Sportgeräten, Rollern, Gehhilfen, Golf-Caddies und Fahrrädern zum Einsatz kommen, angenehmer zu machen. Die „Griffe“ bestehen häufig aus Kunststoff, Gummi oder Textil und sind manchmal mit einer Innenschicht aus Schaumstoff ausgestattet. Normalerweise werden sie paarweise verkauft. …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4016.95.00.00?

Die Zolltarifnummer 4016.95.00.00 umfasst Andere Waren aus Weichkautschuk, andere aufblasbare Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4016.95.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4016.95.00.00 beträgt 2,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4016.95.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401695. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4016.95.00.00?

4016.95.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4016.95.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4016.95.00.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4016 Andere Waren aus Weichkautschuk > 401695 andere aufblasbare Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4016.95.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4016.95.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI48854/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4016.95.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4016.95.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4016.95.00.00?

TARIC-Code 4016.95.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.