Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0: Gegerbte, von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0 steht für Gegerbte, von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4105.30.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 41. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4105.30.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
- 4105Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
- 4105.30in getrocknetem Zustand (crust)
- 4105.30.10von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
- 4105.30.10.00.0Gegerbte, von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4105 30 10 und 4105 30 90: Siehe die Anmerkung 2 B zu Kapitel 41 sowie die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil II, dritter Absatz. Zu Unterposition 4105 30 10: Hierher gehören Häute und Felle, die pflanzlich vorgegerbt wurden und eine weitere Gerbung vor der Fertigstellung erfordern. Die Häute und Felle, die nur mit pflanzlichen Stoffen vorgegerbt sein dürfen, können verschiedenen Verfahren unterzogen worden sein, um die Beförderung über weite Strecken zu erleichtern, z.B. Einreiben mit pflanzlichen Ölen während der Bearbeitung. Charakteristisch für diese Häute und Felle sind ihre feste und gedrungene Struktur und ihre helle Farbe, die eine Folge der pflanzlichen Vorgerbung ist. Diese Häute werden hauptsächlich aus Indien oder Pakistan eingeführt (so genannte Madras-Felle). …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören enthaarte Felle von Schafen oder Lämmern (einschließlich Fellen von Haarschafen), die gegerbt oder getrocknet aber nicht zugerichtet wurden (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Schaf- oder Lammhäute haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Ziegen- oder Zickelhäuten. Sie unterscheiden sich von den Letzteren durch eine weniger gleichmäßige Struktur und einen unregelmäßigeren Narben. Schaf- und Lammhäute sind häufig alaungegerbt (Glacéhäute) (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Die äußere dünne Schicht oder der Narbenspalt von Schaf- oder Lammhäuten wird als „Fleur“ oder „Skiver“ bezeichnet; mit bestimmten pflanzlichen Gerbstoffen gegerbte Schaf- und Lammhäute werden „Basils“ genannt. Nicht zu dieser Position gehören: a) Sämischleder (einschließlich Neusämischleder) (Pos. 4114). …
1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0 umfasst Gegerbte, von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4105.30.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4105.30.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4105.30.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 410530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0?
4105.30.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4105.30.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4105.30.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4105 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet > 410530 in getrocknetem Zustand (crust) > 41053010 von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4105.30.10.00.0?
Zu 4105.30.10.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4105.30.10.00.0?
Warennummer 4105.30.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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