Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4112.00.00.00: Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4112.00.00.00 steht für Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4112.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 41. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4112.00.00.00
Drittlandszoll
3,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  2. 4112Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
  3. 4112.00.00.00Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4112.00.00.00

HS-Code4112.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4112.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4112.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19466/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-07

Leder von Schafen, sog. ganze Rothaarschafe, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - Narbenspalt (lt. Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch punktuelles Bedrucken zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Schafen, enthaart, kein Leder der Position 4114"

DE19466/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-07

Leder von Schafen, sog. ganze Rothaarschafe, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - Narbenspalt (lt. Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch punktuelles Bedrucken zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Schafen, enthaart, kein Leder der Position 4114"

DE14791/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-10

Leder, sog. Schaf, ganze Felle, Vegetabil Gerbung, Abbildung siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Schaf, - - in Form von ganzen Häuten (Fellgröße: 0,37 bis 0,56 qm), - - mit einer Dicke von 0,7 bis 0,9 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche mit einer metallischen Farbe (silber) versehen und anschließend teilweise mit weißer Farbe überdeckt (damit kein Leder der Position 4114). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Schafen, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114"

DEBTI14791/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-10

Leder, sog. Schaf, ganze Felle, Vegetabil Gerbung, Abbildung siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Schaf, - - in Form von ganzen Häuten (Fellgröße: 0,37 bis 0,56 qm), - - mit einer Dicke von 0,7 bis 0,9 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche mit einer metallischen Farbe (silber) versehen und anschließend teilweise mit weißer Farbe überdeckt (damit kein Leder der Position 4114). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Schafen, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114"

DEBTI6322/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-10

Leder, sog. ganzes Rothaarschaf, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag in Form von ganzen Häuten, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis: - - Narbenspalt von einem Haarschaf, - - auf der Oberfläche schuppenartig eingeschnitten (zugerichtet), - - mit einer Dicke von 1,1 mm, - kein Leder der Position 4114. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Schafen, enthaart, kein Leder der Position 4114"

DE6322/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-10

Leder, sog. ganzes Rothaarschaf, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag in Form von ganzen Häuten, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis: - - Narbenspalt von einem Haarschaf, - - auf der Oberfläche schuppenartig eingeschnitten (zugerichtet), - - mit einer Dicke von 1,1 mm, - kein Leder der Position 4114. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Schafen, enthaart, kein Leder der Position 4114"

DEBTI22638/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-29

Leder, sog. ganze Schaffelle, Abbildung siehe Anlage, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Schaf, - - in Form von ganzen Häuten (Fellgröße: 0,28 bis 0,37 qm), - - mit einer Dicke von 0,7 bis 0,9 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - die Oberfläche ist mit einem dünnen Kunststoffaufstrich (pigmentiert) versehen und narbengepresst (kein Leder der Position 4114). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Schafen, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114"

DEBTI22645/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-29

Leder, sog. ganze Lammfelle, Abbildung siehe Anlage, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Lamm, - - in Form von ganzen Häuten (Fellgröße: 0,56 bis 0,67 qm), - - mit einer Dicke von 0,7 bis 0,9 mm, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet (lt. Antrag Glanzzurichtung): - - die Oberfläche ist mit einem dünnen Kunststoffaufstrich (pigmentiert) versehen und narbengepresst (kein Leder der Position 4114). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Lämmern, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4112

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Erläuterungen zu Position 4107 gelten sinngemäß.

Pos. 4112

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die enthaarten Felle von Schafen und Lämmern (einschließlich Fellen von Haarschafen und -ziegen (Bastardfelle)) in Form von Pergament- oder Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet worden ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Schaf- und Lammleder haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Ziegen- und Zickelleder. Sie unterscheiden sich von den Letzteren durch eine weniger gleichmäßige Struktur und einen unregelmäßigeren Narben. Nicht zu dieser Position gehören: a) Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (Pos. 4114). b) Schnitzel und andere Abfälle von Leder (Pos. 4115). c) Nicht enthaarte Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (Kapitel 43).

Kapitel 41

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4112.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 4112.00.00.00 umfasst Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4112.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4112.00.00.00 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4112.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 411200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4112.00.00.00?

4112.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4112.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4112.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4112 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4112.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4112.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI19466/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4112.00.00.00?

TARIC-Code 4112.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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